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Firmenwagen versteuern: 1 Prozent Regelung oder Fahrtenbuch?

Sie suchen einen Firmenwagen für sich und Ihre Mitarbeiter – doch wie geht das Versteuern? Welche Abrechnungsarten sind für die einzelnen Ansprüche die besten? Ob Leasing, Firmenwagenmiete, Auto Abo oder Kauf: wie rechnen Sie Privatfahrten ab, was sind Ein-Prozent-Methode und geldwerter Vorteil?

Erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Firmenwagen versteuern. Anschauliche Praxisbeispiele inklusive sowie dem Vergleich, wer mit welcher Abrechnungsmethode besser fährt. Lesen Sie hier alles zum Thema Fahrtenbuch führen und der 1% Regelung bei der Firmenwagen Versteuerung.

FIRMENWAGEN – 10 FAKTEN VORAB!

  • Private Firmenwagen-Nutzung ist mit der Firma abzusprechen
  • Sie gilt steuerlich als geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer
  • Ausschließlich dienstlicher Nutzen muss gemäß Bundesfinanzhof-Urteil (BFH) nachgewiesen werden.
  • Fehlt es an Belegen, geht das Finanzamt von privater Mitnutzung aus
  • Sie haben die Auswahl zwischen Pauschalabgabe mit 1%-Regelung oder fahrtengenauer Abrechnung dank Fahrtenbuch
  • Es gelten gesonderte Regelungen für Elektro- und Hybrid-Dienstwagen
  • Ob genutzt oder nicht: das Finanzamt darf nach der 1-Prozent-Regelung abrechnen, wenn das Fahrzeug für private Zwecke unentgeltlich zur Verfügung steht
  • Bei LKW oder anderen zur Güterbeförderung vorgesehenen Fahrzeugen muss das Finanzamt eine eventuelle Privatnutzung nachweisen.
  • Wahl der Methode: Ihr Vorabcheck spart Ihnen Steuerabgaben ein
  • Nachträgliche sowie mitteljährliche Änderung ist nicht möglich

Inhalt


1. Grundsätzliches zum Dienstwagen
2. Firmenwagen versteuern – zwischen Fahrt zur Arbeit und Strandurlaub
3. Firmenwagen versteuern: 1 Prozent Regelung oder Fahrtenbuch führen
4. Die 1% Regelung für Firmenwagen in der Praxis
5. Dienstwagen versteuern mit alternativen Antrieben
6. Fahrtenbuch führen – die richtige Lösung für Sie?
7. Bitte nicht machen – Die 5 wichtigsten Don’ts des Fahrtenbuchs
8. Firmenwagen versteuern: Praxisbeispiel Fahrtenbuch führen und 1% Regelung
9. Fazit – Was lohnt sich für wen?

1. GRUNDSÄTZLICHES ZUM DIENSTWAGEN

Eine Frau bedient einen Taschenrechner für Berechnungen

Für manche ein Einstellungsgrund, für andere ein Grund, neidisch zu schauen: der Dienstwagen. Es gibt steuerliche Erleichterungen rund um Firmenwagen und geschäftlich genutzte Fahrzeuge, um Angestellte mobil zu halten. Und dienstlich notwendige Fahrten mit Vorteilen auszustatten.

Hinzu kommt: nie war es einfacher, Ihre hochrangigen Führungskräfte, verdiente Mitarbeiter und Außendienstler mit einem repräsentativen Firmenwagen auszurüsten.

Mobilität für Mitarbeiter wird Jahr um Jahr wichtiger. Schließlich sind Ihre Angestellten mit einem praktischen Dienstwagen mobil, flexibel unterwegs und motiviert. Firmenwagen gehören zu den beliebtesten Zusatzleistungen für Arbeitnehmer. Viele Beschäftigte würden freiwillig auf rund 10% ihres Gehalts verzichten, wenn ihr Arbeitgeber ihnen im Gegenzug einen Dienstwagen stellt.

Dabei profitieren nicht nur Angestellte, sondern auch der Arbeitgeber.

Was die Lohnsteuerabrechnung und die Einkommenssteuererklärung angeht, sieht die Sache anders aus. Hier wird durch den Firmenwagen alles ein wenig umständlicher. Private Fahrten Ihrer Mitarbeiter mit dem angeschafften Dienstwagen müssen ordentlich versteuert werden.

Wir erklären, welche Möglichkeiten zur Versteuerung es gibt. Was hat es mit der 1%-Regelung für Dienstwagen und dem Fahrtenbuch auf sich? Wir geben wichtige Informationen zur Steuererklärung an Sie weiter. Denn: Steuerrecht ist nicht jedermanns Steckenpferd, den Vorteilen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen Protokollieren und Versteuern entgegen.

Was passiert, wenn Sie mehrere Arbeitsstätten besuchen? Oder die private Fahrt zum Supermarkt in den Arbeitsweg einbauen?

Sie sind sich unschlüssig, wie Sie den Dienstwagen noch vorteilhafter Nutzen um den geldwerten Vorteil auch auszuschöpfen? Und dennoch im rechtlichen Rahmen bleiben? Finden Sie hier alles Wissenswerte zur Privatnutzung des Dienstwagens und wie Sie ihren Firmenwagen versteuern.

WAS GENAU VERSTEHT MAN UNTER EINEM DIENSTWAGEN?

Die Begriffe Dienstwagen und Firmenwagen sind in Deutschland gesetzlich nicht definiert. Wenn Sie als Arbeitgeber einem Mitarbeiter einen Dienstwagen zur Verfügung stellen, sind Sie rechtlich zu nichts verpflichtet. Vielmehr bestimmen Sie alle Rechte, Pflichten und Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Firmenwagen frei.

Wichtig ist die Definition eines Firmenwagens in der Regel erst, wenn es um steuerrechtliche Bestimmungen geht. Hier gilt das vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Fahrzeug, unabhängig von seiner Bezeichnung, als geldwerter Vorteil. Und muss dementsprechend versteuert werden. Der Fiskus spricht von zusätzlichem Einkommen – Sie und Ihre Mitarbeiter eher von neuer und benötigter Mobilität.

Warum einen Privatwagen extra kaufen, wenn der angeschaffte BMW X3 außerhalb der Geschäftszeiten eh ungenutzt im Firmen-Hof steht? In einigen Branchen ist der Mercedes, Audi oder sogar Maserati noch immer ein Statussymbol. Angestellte ebenso wie Unternehmer und Selbstständige nutzen diesen zusätzlich für Privatfahrten oder der Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte.

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern noch keinen Firmenwagen anbieten, wie wäre es mit einem Firmenmietwagen? Eine vorteilhafte Alternative zur Gehaltserhöhung. Alle Details dazu und wann sich der Dienstwagen lohnt, erfahren Sie in unserem Ratgeber “Firmenwagen oder Gehaltserhöhung“.

Übrigens: neben dem BMW X5, Audi A6 oder Mercedes-Benz E-Klasse für den Chef gibt es bei SIXT alle Fahrzeugkategorien für Businesskunden. Zu Businesstarifen natürlich. VW T-Cross, Renault Clio oder Citroen Berlingo und Ford Galaxy. Ob kleiner Dienstwagen, Kleintransporter oder Multiseater: in unserer Firmenkunden-Flotte ist für jeden das richtige dabei.

SIXT Firmenflotte

DIENSTWAGEN VERSTEUERN – DIE NUTZUNG IST ENTSCHEIDEND

Im Rahmen einer Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung ist das Einordnen als Firmenfahrzeug denkbar einfach. Das Kfz gehört dem Unternehmen und wird einem Angestellten vertraglich geregelt zum Nutzen überlassen. Komplizierter ist die Kategorisierung hingegen bei Einzelunternehmern und Selbstständigen. Hier entscheidet vor allem der anteilige Nutzen darüber, ob es sich formell um ein Dienstfahrzeug oder ein privates Auto handelt.

Um ein Kfz mit dem Betriebsvermögen anschaffen und unterhalten zu dürfen, muss es mindestens zu 10% betrieblich genutzt sein. Ab einer geschäftlichen Nutzung von 50% muss es zwingend zum Firmenvermögen gezählt und die private Nutzung dementsprechend als geldwerter Vorteil versteuert werden. Das Finanzamt sieht einen Firmenwagen als geldwerten Vorteil – von daher ist die Angabe als „Dienstwagen“ kein Selbstläufer, sondern muss belegt sein.

Sie senken mit der Nutzung eines Geschäftsautos Ihre privaten Kosten, die Sie bei einem privaten PKW hätten. Es gibt zwei verschiedene anerkannte Methoden, um die Privatnutzung nachzuweisen: Fahrtenbuch führen und die 1%-Regelung für Firmenwagen.

Übersicht der Nutzung des Firmenwagens und deren Versteuerung

ZUSAMMENGEFASST:

    • Fahrzeug ist bei Anschaffung durch Kapitalgesellschaft ein Firmenfahrzeug
    • Auch bei Selbstständigen und Einzelunternehmern bei betrieblichem Nutzen über 50%
    • Bei 10-50% Nutzen Wahl zwischen Privat und Betrieb möglich
    • Nutzen unter 10% Privatfahreug mit Abrechnung bei betrieblicher Nutzung pauschal 0,30 Euro pro Km
    • Geschäftswagen ist eine Alternative zu anderen Boni, die immer mehr Angestellte schätzen
    • Private Kosten werden gesenkt, daher geldwerter Vorteil
    • Nachweis für Finanzamt vonnöten/ratsam
    • Nutzfahrzeuge grundsätzlich betrieblich

2. FIRMENWAGEN VERSTEUERN

Durch die Bereitstellung eines Firmenwagens durch den Arbeitgeber entstehen Arbeitnehmern in zweierlei Hinsichten besondere Vorteile:

  • Nutzung des Pkw für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort
  • Nutzung des Pkw für private Fahrten

Hierbei geht das Finanzamt vom sogenannten Anscheinsbeweis aus – und unterstellt jedem Dienstwagenbesitzer prinzipiell privaten Nutzen. Und setzt die 1 Prozent Regel an.
Das bedeutet, dass für den Fiskus allein die Existenz eines Dienstwagens ausreicht, um zu unterstellen, dass dieser auch privat genutzt wird. Dementsprechend wird er als geldwerter Vorteil berechnet und Sie müssen den Firmenwagen versteuern. Der Anscheinsbeweis kann jedoch auf verschiedene Arten widerlegt werden:

  • Die private Nutzung des Dienstwagens ist vertraglich ausdrücklich untersagt, wobei das Verbot auch kontrolliert und durchgesetzt wird
  • Der Arbeitnehmer besitzt privat ein vergleichbares Fahrzeug, das er oder sie nutzen kann
  • Der Firmenwagen eignet sich nicht zur privaten Nutzung beispielsweise, weil es ein Werkstattwagen oder besonderes Modell ist
  • Führen eines Fahrtenbuchs im Gegensatz zur 1%-Regelung zeigt die Nutzung des Firmenwagens nur zu dienstlichen Zwecken

Die Versteuerung des Firmenwagens als geldwerter Vorteil geht nicht nur Ihren Arbeitnehmer, sondern auch Sie als Arbeitgeber etwas an. Die Nutzung des Firmenwagens muss, solange kein Privatnutzungsverbot ausgesprochen wurde, bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden: Der jährliche geldwerte Vorteil durch einen Dienstwagen ist nämlich nach wie vor lohnsteuerpflichtig.

3. FIRMENWAGEN VERSTEUERN: 1 PROZENT REGELUNG ODER FAHRTENBUCH FÜHREN?

Denken Sie daran: ein Wechsel zwischen der 1 Prozent Regelung für den Firmenwagen und einem geführten Fahrtenbuch zum Versteuern ist nur zum Jahreswechsel möglich. Dafür jedes Jahr. Außerhalb des Kalenderwechsels tauschen Sie, wenn Sie das Fahrzeug durch ein neues ersetzen.

Ob Sie lieber die 1% Regel für den Firmenwagen nutzen oder ein Fahrtenbuch führen, entscheiden Sie. Beachten Sie am besten die folgenden Punkte:

  • Die jährliche Fahrleistung in Kilometern
  • Wie oft Sie den Geschäftswagen privat nutzen
  • Wie weit Ihr Arbeitsort entfernt ist
  • Der Fahrzeugwert, der modellabhängig ist

Wir sprechen bei Ihnen nicht nur von einem Firmenwagen, sondern von einer ganzen Flotte? Und Sie sind skeptisch ob Ihre Mitarbeiter das Fahrtenbuch ordnungsgemäß führen?

Die Lösung: nutzen Sie beide Methoden. Sie versteuern als Arbeitgeber den Betrag ganz einfach mit der pauschalen 1 Prozent Regelung und minimieren so Ihr Haftungsrisiko.

Weist das Fahrtenbuch Mängel auf, haftet der Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer reicht mit der Einkommenssteuerveranlagung sein Abrechnen des Fahrtenbuchs ein. Und das Finanzamt errechnet neu und korrigiert die Steuerberechnung.

Zuviel gezahlte Steuerbeträge werden erstattet. Günstig in diesem Fall: wenn der Fiskus das Fahrtenbuch nicht anerkennt oder Mängel feststellt, berechnen sie automatisch nach der Pauschalmethode.

Als Arbeitgeber zahlen Sie somit für alle Dienstwagen einen festen und planbaren Preis jeden Monat.

Pluspunkt für den Arbeitnehmer: er sichert sich steuerlich ab und hat Versteuerungsarten zur Auswahl. Denn wenn er feststellt, dass seine privaten Kilometer höher als geplant waren kann er handeln. Er darf sein Fahrtenbuch außer Acht lassen und nach der 1 Prozent Regelung abrechnen, wenn dies die günstigere Abrechnung ist. Ohne Fahrtenbuch gibt es am Ende des Jahres keine Wahl, dann muss der Firmenwagen nach der 1%-Regelung versteuert werden.

WAS LOHNT SICH WANN? 1%-Regelung und Fahrtebuch im Vergleich

1%-REGELUNG FAHRTENBUCH
Organisation All-inclusive-Pauschal-Variante,  kein Aufwand
Optimale Steuerlast Sinnvoll bei hohem Dienstweg-Anteil der Fahrten
Bei größerem Fuhrpark Nutzen Sie doch einfach beide Methoden: wenden Sie die pauschale 1%-Regelung an und der Mitarbeiter führt das Fahrtenbuch und veranschlagt dieses im Jahresausgleich
Bei kurzem Arbeitsweg Dieser Privatanteil fällt im Fahrtenbuch weniger ins Gewicht
Freie Wahl? Bei Selbstständigen: Firmenwagen muss zu mehr als 50% dienstlich genutzt werden Bei Privatanteil mehr als
50% verpflichtend
Wie angewandt? Private Fahrten werden pauschal mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert Betriebliche und private Fahrten werden kilometergenau dokumentiert – dies ergibt den Privatanteil
Zeitaufwand hoch

4. DIE 1 PROZENT REGELUNG FÜR FIRMENWAGEN IN DER PRAXIS

Um die fälligen Abgaben zu ermitteln, kann mit der 1 Prozent Regelung eine Pauschale festgesetzt werden.

Der so bestimmte Betrag wird zum Bruttolohn Ihres Angestellten addiert und von der Lohn- und Einkommenssteuer erfasst. Den Nutzungswert des Firmenwagens versteuern Sie als Arbeitnehmer wie den Arbeitslohn.

Vorteil: eine Überprüfung durch das Finanzamt der Fahrten muss nicht erfolgen. Und: der Arbeitgeber kann den Mehrwert pauschal versteuern. Und durch einen entsprechenden Eintrag auf der Lohnsteuerkarte entfällt eine monatliche Neuberechnung.

Bitte beachten Sie, dass für Elektro Dienstwagen und Hybrid-Fahrzeuge die 1 Prozent Regelung temporär reduziert ist. Mehr dazu finden Sie im Kapitel Firmenwagen versteuern mit alternativen Antrieben.

DIE GRUNDLAGE DER 1 PROZENT REGELUNG: DER BRUTTOLISTENPREIS DES FIRMENWAGENS

Wenn Sie Ihren Firmenwagen versteuern und nach der 1 %-Regelung abrechen, wird die tatsächliche private Nutzung nicht berücksichtigt.

Zu versteuernde Beträge werden pauschal festgesetzt. Der pauschal errechnete geldwerte Vorteil orientiert sich ausschließlich am Wert des Autos. Dieser wird durch den Brutto-Listenpreis des Herstellers inklusive etwaiger Sonderausstattung und Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Erstzulassung bestimmt.

Der tatsächliche Kaufpreis des Fahrzeugs ist hingegen unerheblich. Ein Grund, warum Gebrauchtwagen als Firmenauto für Arbeitnehmer mehr als unattraktiv sind.

VERSTEUERUNG VON FAHRTEN ZWISCHEN WOHNUNG UND ARBEITSORT MIT DER 1%-METHODE

Zur Berechnung des geldwerten Vorteils aus Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Erhöhung um 0,03% des Bruttolistenpreises pro Kilometer Entfernung (einfache Strecke)
  • 0,002% des Bruttolistenpreises pro tatsächlich durchgeführter Fahrt und Entfernungskilometer. Dieses greift zum Beispiel immer bei doppelter Haushaltsführung.

Wer den Dienstwagen für den Weg zur Arbeit nutzt, ist mit der pauschalen Besteuerung von 0,03% des Brutto-Listenpreises günstiger dran. Bei wenigen Fahrten mit dem Firmenwagen zur Arbeit empfiehlt sich die genauere Abrechnung. Hier erfolgt eine Einzelauflistung der Fahrten, die mit 0,02% des Listenpreises je Entfernungskilometer angerechnet werden. Erfahren Sie hier alles Wichtige zum Arbeitspendeln – im A bis Z zum Arbeitsweg.

VERSTEUERUNG DER PRIVATEN FIRMENWAGENNUTZUNG MIT DER 1 %-REGELUNG

Der geldwerte Vorteil durch die Möglichkeit der privaten Nutzung des Firmenwagens wird pauschal mit 1% des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert. Das heißt, je hochwertiger und damit teurer ein Dienstauto ist, desto höher fällt auch der zu versteuernde Anteil aus.

WICHTIG: Zwischen Besteuern des Firmenwagens von 1% zu Fahrtenbuch wechseln ist prinzipiell möglich. Sie und Ihre Angestellten können also immer den größtmöglichen Vorteil aus Ihrem Firmenwagen herausholen.

Selbst wenn sich das Nutzungsverhalten drastisch verändert hat.

Der Wechsel ist aber immer nur zum Jahresende oder bei Übernahme eines neuen Dienstwagens möglich. Arbeitnehmer haben zusätzlich die Möglichkeit, in der Einkommenssteuerveranlagung die für sie günstigere Versteuerung zu wählen.

BITTE BEACHTEN SIE:

    • Ein Wechsel während des Kalenderjahres ist nicht möglich – allerdings kann die Entscheidung in der Einkommenssteuererklärung geändert werden.
    • Nutzt der Beschäftigte den Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort, kann dieser Betrag vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden. Ähnlich wie ein Fahrtkostenzuschuss. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer in seiner Einkommenssteuererklärung aber keine Entfernungspauschale im Rahmen der Werbungskosten mehr geltend machen.
    • Begrenzt der Chef oder die Firma den Einsatz des Dienstwagens auf die Fahrten zur Arbeit(sstätte) wird nach 1 Prozent Regelung versteuert.

NUTZWERT MIT DER 1 PROZENT REGELUNG UND PENDELN

Die Fahrt von der Wohnung zur ersten Tätigkeitstätte, in der Regel dem Arbeitsort, erhöht die 1%-Pauschale um 0,03% des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer. Wichtig: Hier wendet der Arbeitgeber bei dem Berechnen des steuerlichen Nutzungswertes den kürzesten Weg an. Ihnen steht es dennoch frei, eine längere und verkehrsgünstigere Strecke zu wählen.1

Die gute Nachricht: wegen der erhöhten Abgabe beim Nutzungswert dürfen Sie, wie alle anderen Arbeitnehmer, die Fahrt als Werbungskosten geltend machen. Sprich: Sie geben 30 Cent/Kilometer bei der Steuer als Entfernungspauschale an.1

Alternativ kann der Arbeitgeber eine pauschale Versteuerung ansetzen. Diese gilt für Fahrten zwischen zuhause und Arbeitsstätte und beträgt für 15 Fahrten pro Monat 15%.

Dieses ist oft günstiger als die individuelle Versteuerung, wird allerdings mit der Entfernungspauschale gegengerechnet. Die Höhe des Pauschalbesteuerns ist gedeckelt, hier gelten die abziehbaren Werbungskosten als Limit. Seit 2021 beträgt diese 30 Cent bis zu 20 Kilometer und 35 Cent ab dem 21. Kilometer.2

VORSICHT:
Im Rahmen der Home Office Regelungen erlauben viele Unternehmen Ihren Angestellten Mobile Work. Sollten Sie an weniger als 15 Tage in die Firma fahren, ist dieses irrelevant, da die Pauschalregelung dennoch 15 Tage anrechnet. Da Sie die Entfernungspauschale nicht anrechnen dürfen, erscheint hier eine Lücke.

UNSER TIPP:

Bei Außendienstmitarbeitern entfällt die Nutzung, sobald diese vom Wohnort direkt ohne Umweg über die Firma zu den Kundenterminen fahren. Diese Fahrt gilt nicht als Arbeitsweg, sondern als Fahrt im Rahmen einer Auswärtstätigkeit. Das Fahrtenbuch ist wegen der detaillierten Dokumentation hier die empfehlenswerte Alternative.

5. DIENSTWAGEN VERSTEUERN MIT ALTERNATIVEN ANTRIEBEN

Die Regierung der Bundesrepublik sieht Elektromobilität als wichtige Zukunftstechnologie und fördert sie dementsprechend mit zahlreichen Maßnahmen. Um die Nutzung von Elektroautos und sogenannten Plug-In-Hybriden als Firmenwagen attraktiver zu gestalten, fallen geringere Abgaben an. Die 1% Regelung wird reduziert, stattdessen wird die 0,5% oder 0,25% Regelung für die Versteuerung von Elektro- und Hybrid-Dienstwägen angewandt. Wie genau Sie den Elektro-Dienstwagen richtig versteuern, erfahren Sie in unserem Ratgeber “Elektro-Dienstwagen richtig versteuern 2024“.

6. FAHRTENBUCH FÜHREN – DIE RICHTIGE LÖSUNG FÜR SIE?

Während das pauschale Versteuern nicht Ihrem tatsächlichen Fahrverhalten entspricht, rechnen Sie mit dem Fahrtenbuch fahrtengenau ab. Sinnvoll ist dies, wenn Sie wenig privaten Anteil an Ihren Fahrten haben, da sparen Sie sich Geld.

UNSER TIPP:

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Methode sich für Sie rechnet, testen Sie das erste Jahr mit dem Fahrtenbuch an.

Da das Fahrtenbuch die exakten Fahrdaten abbildet, lässt sich anhand dieses Dokuments die Privatnutzung klar von der dienstlichen Nutzung abtrennen.

Dieses ist wichtig, da der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung für Selbstständige den steuerpflichtigen Gewinn erhöht und für Arbeitnehmer das Bruttogehalt.

Weiterhin gilt die 1 Prozent Regelung für Selbstständige nur bedingt, schreibt das Trialog Magazin der DATEV3. Eine nicht überwiegend betriebliche Nutzung erfordert zwingend das Führen eines Fahrtenbuchs. Das Finanzamt ermittelt so, ob das Fahrzeug gegebenenfalls sogar als Privatvermögen eingestuft werden muss.

Ob Fahrtenbuch führen für Sie die bessere Methode ist, sollten Sie anhand Ihres Gehaltes oder Gewinnes ermitteln. Grundsätzlich empfiehlt sich das Führen eines Fahrtenbuches, wenn:

  • der Dienstwagen selten privat genutzt wird. Bei der Pauschalversteuerung mit der 1 Prozent Regelung fahren Sie in der Regel schlechter
  • Sie ein teureres Dienstwagenmodell fahren und der Bruttolistenpreis mit der 1 Prozent Methode dadurch höher ausfällt
  • das Fahrzeug eine geringe Auslastung für das Kalenderjahr ausweist, so dass mit der Pauschalen auch ungenutzte Zeiten belastet werden
  • bei mehreren Fahrzeugen in der Firmenflotte empfiehlt sich ein Fahrtenbuch. Vor allem für rein dienstlich genutzte Fahrzeuge, da das Finanzamt ansonsten eine Privatnutzung unterstellt und berechnet

In der Regel prüft Ihr Steuerberater Ihre Möglichkeiten und ermittelt die für Sie günstigste Methode.

Vor- und Nachteile des Fahrtenbuchs

FAHRTENBUCH FÜHREN – WAS IST ZU BEACHTEN?

Sichern Sie sich ab, indem Sie Ihr Fahrtenbuch korrekt führen. Ansonsten stuft Sie das Finanzamt auf die 1% Regel zurück – und Ihr Aufwand war umsonst. Für das manuelle Nachhalten der Fahrten gibt es bereits Vordrucke und entsprechende Hefte mit allen wichtigen Spalten. Auch an kostenlosen Vorlagen zum Download mangelt es nicht.

Doch diese sind mit Vorsicht zu handhaben. Erst die Daten handschriftlich zu vermerken, um sie später digital in Excel einzutragen, schafft doppelte Arbeit. Und statt diese Vorlagen auszudrucken und im Fahrzeug direkt zu pflegen, sind gebundenen Fahrtenbücher aus dem Fachhandel bessere Alternativen. Hier besteht auch nicht die Gefahr des Verlustes einzelner Seiten.

Bedenken Sie, dass das Finanzamt Ihr Fahrtenbuch auf Herz und Nieren prüfen kann, hier ist eine tadellose Pflege unabdingbar. Bei Verlust gilt unwiderruflich die 1 Prozent Regelung für Dienstwagen.

FAHRTENBUCH FÜHREN – WAS MUSS REIN?

Geben Sie diese Punkte unbedingt immer mit an:

Übersicht der notwendigen Informationen für ein Fahrtenbuch

Amtliches Kennzeichen Um das Fahrzeug klar zu identifizieren und die Fahrten zuzuweisen
Fahrername Notwendig, wenn mehrere Fahrer Zugriff auf das Fahrzeug haben (Poolfahrzeug)
Datum Das Datum der Fahrt, wichtig für Belege bei der Abrechnung und Nachweis der Dienstfahrt
Zweck der Fahrt Einordnung in die drei Kategorien: Privatfahrt, Arbeitsweg, Dienstfahrt (hier Angabe: Messe, Kundentermin, Vertrieb)
Start- und Zielort Route der Fahrt – gab es Umwege? Wenn ja, bitte den Grund angeben, damit der dienstliche Zweck belegt ist
Kilometerstand am Fahrtziel Und sofern nicht vorhanden bei Fahrtstart, um die Fahrt zu dokumentieren. Wichtig auch bei Arbeitsweg für die Pendlerpauschale

FAHRTENBUCH FÜHREN – ELEKTRONISCH ODER MANUELL?

Mobility 2.0 – mit Fahrtenbüchlein im Handschuhfach? Viele nutzen elektronische Fahrtenbücher für die Aufzeichnung, die Vorteile liegen auf der Hand:

  • kein Papierkram: das schont die Nerven und die Umwelt
  • kein Zeitverlust: viele Apps zeichnen automatisch die Fahrten auf, Sie müssen diese dann nur noch zuordnen
  • keine Lücken: durch das Aufzeichnen gehen keine Strecken verloren
  • keine Flüchtigkeitsfehler: diese stiften Verwirren beim Überprüfen durch den Fiskus

Doch es gibt auch einen Haken: nicht jede App hält, was sie verspricht. Das Finanzamt gibt leider keine Zertifizierungen heraus, sodass lediglich geschriebene Anforderungen der Steuerbehörde existieren.

Wichtigster Punkt ist hierbei, dass nachträgliches Bearbeiten seitens der App ausgeschlossen sein muss, damit nicht manipuliert wird. Um sicher zu stellen, dass der Fiskus das digitale Fahrtenbuch akzeptiert, können Sie eine Einzelfallprüfung veranlassen.

Entweder durch eine Lohnsteuer-Außenprüfung oder Sie nutzen die Software einen Monat und reichen dieses dem Finanzamt zum Prüfen ein.

Alternativ testen Sie ein Jahr die App aus – und führen das Fahrtenbuch parallel manuell. Sollte die App-Version vom Fiskus nicht akzeptiert werden, so haben Sie das manuell geführte als Beleg in der Hinterhand. Bei Akzeptanz des digitalen Fahrtenbuchs brauchen Sie im Folgejahr das manuell geführte dann nicht mehr.

7. BITTE NICHT MACHEN – DIE 5 WICHTIGSTEN DON‘TS DES FAHRTENBUCHS

Entscheiden Sie sich dazu, ein Fahrtenbuch zu führen, sollten Sie die nachfolgenden Fehler vermeiden:

  1. Fahrtenbuch als Online Excel-Tabelle: leicht überschreibbar, dies wird nicht anerkannt.
  2. Keine Zettelsammlung: ein Fahrtenbuch muss in sich geschlossen sein, also ein gebundenes Buch. Und ehrlich gesagt will niemand Ordnung in das Papierchaos eines anderen bringen.
  3. Abkürzungen verwenden – aber die Legende vergessen. Klar, die Abkürzung macht für Sie Sinn. Der Prüfer vom Finanzamt denkt vielleicht nicht so scharfsinnig. Und lehnt Ihr Fahrtenbuch ab.
  4. Lücken lassen. Da gibt es keine Diskussion seitens des Fiskus, abgelehnt ist das Urteil.
  5. Richtigkeit: Fahrten an Tagen, wo der Firmenwagen laut Nachweis in der Werkstatt war, sind schwer zu erklären.

8. Firmenwagen versteuern: Praxisbeispiel Fahrtenbuch führen und 1%-Regelung

Anhand des beliebten Firmenwagenmodells VW Tiguan zeigen wir die Versteuerung auf, den Bruttolistenpreis haben wir der Einfachheit halber gerundet. Grundlage ist der ADAC Autokatalog4.

1% REGELUNG FAHRTENBUCH
Bruttolistenpreis gemäß ADAC ca. 30.000 EUR ca. 30.000 EUR
Kilometerpauschale entfällt 0,3 EUR/Kilometer
Private Nutzung Bruttolistenpreis 1% pro Monat*12
3.600 EUR
8000 km*Kosten/km
2.400 EUR
Fahrten zur Arbeitsstätte 0,03 % Bruttolistenpreis *10 km*12
1.080 EUR
230 Tage *20 km*Kosten/km
1.380 EUR
Bruttogehalt Arbeitnehmer 36.000 EUR 36.000 EUR
Zu versteuern 40.680 EUR 38.400 EUR

9. FAZIT – WAS LOHNT SICH FÜR WEN?

Bedauerlicherweise gibt es hier keine konkrete Antwort, welche Abrechnungsmethode für Sie die bessere ist. Beide Methoden haben Vor- und Nachteile. Und es liegt jeweils am individuellen Nutzungsverhalten, welche Abrechnung sinnvoller ist.

Spielen Sie unsere Beispiele mit Ihren Firmenwagendaten durch, dann erhalten Sie einen besseren Eindruck. Oder investieren etwas mehr Zeit zu Anfang und pflegen beide Methoden, wie oben beschrieben. Egal, wofür Sie sich entscheiden, seien Sie konsequent, damit Ihnen das Finanzamt die Wahl nicht abnimmt und Sie pauschal abrechnet, da Ihre Daten nicht vollständig dokumentiert sind.

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1 https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2021/260/bekomme_ich_auch_die_entfernungspauschale_wenn_ich_einen_firmenwagen_nutze, 2 https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/pauschalbesteuerung-fuer-dienstwagen-zur-nachzahlung-fuehren/, 3 https://www.trialog-magazin.de/steuern-und-finanzen/buchfuehrung-bilanz/wann-es-sich-lohnt-ein-fahrtenbuch-zu-fuehren, 4 https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/autokatalog/marken-modelle/

Durchstarten in der Krise: Jetzt mit Firmenwagen Lieferservice gründen – Gastronomie, Lebensmittel und mehr “to bring”

Viele Betriebe müssen während des Corona-Lockdowns oder wegen verschärfter Maßnahmen wie Abstandsregeln ihren Betrieb schließen. Damit die Küche nicht kalt bleibt gibt es Alternativen: Selbstabholer und Bringservice, während Kontaktbeschränkungen aktueller denn je. Von Krisen-Gewinner wollen wir nicht sprechen, anhand von vielen Erkrankten und Gestorbenen. Aber man kann sagen: die Bringdienste zeigen sich in der Krise stabiler als die Vor-Ort Gastro, dies meldet auch das Shopsystem Ordersmart. Mehrbedarf bei Konsumenten, die zuhause essen, aber nicht kochen wollen, Corona sicheres Bestellen und Liefern lassen ohne hohe Infektionsgefahr sind die großen Vorteile. Und mit SIXT Firmenwagenmiete und SIXT+ Auto Abo ohne große Investitionskosten ist das Finanzielle bei der Mobilität, dem wichtigsten Teil der Lieferdienst Gründung, kein Hindernis.

Inhalt


1. Welche Arten der Lieferservice Gründung gibt es?
2. Erste Überlegungen zur Gründung
3. Vorraussetzungen
4. Der finanzielle Start

1. WELCHE ARTEN DER LIEFERSERVICE GRÜNDUNG GIBT ES?

Prinzipiell kann zwischen zwei Arten unterschieden werden: die einen haben einen Laden und wollen einen Lieferdienst gründen, um auch während begrenzter Gästezahl oder sogar Lockdown-Schließung weiter zu wirtschaften. Klassisch denken viele an den Pizzaservice, aber grundsätzlich kann jedes hergestellte „Produkt“ auch geliefert werden. Sei es die Pizza Hawaii, frische Semmeln/Brötchen/Wecken/Schrippen/Rundstücke, um bei den Nahrungsmitteln zu bleiben. Doch auch Bücher, Haushaltswaren, Pflanzen und Kosmetik und alles, was die Zielgruppe regelmäßig zum Leben braucht eignet sich zur Lieferservice Gründung. Also nicht nur die Gründung eines Lieferdienstes für Gastronomie.

VOM LADENGESCHÄFT ZUM LIEFERSERVICE

Die einfachere Variante – erspart Sie doch die Neugründung des Unternehmens. Steuerberater, Finanzen, Räumlichkeiten und Equipment: alles ist geklärt und bereits vorhanden. Ebenso die Kunden: denn die Stammgäste freuen sich, wenn ihr Lieblings-Sushi ihnen gebracht wird, als dass sie ganz darauf verzichten müssen. Zu Hause essen ist das neue Ausgehen – aber bitte mit Restaurantqualität! Binden Sie Ihre Kunden eng an sich, dann haben Sie einen festen Kundenstamm. Und dank Empfehlung gewinnen Sie neue Kunden hinzu, denn die Weiterempfehlung echter Kunden animiert mehr Kunden, Ihren neu gegründeten Lieferservice auszuprobieren.

Dennoch Vorsicht, ein paar Dinge müssen Sie als Lieferdienst Gründer beachten: sind Sie technisch auf dem Stand, einen Lieferservice anbieten zu können – oder nutzen Sie im Café Zettel und Stift, um Bestellungen aufzunehmen? Haben Sie eine Webpräsenz, auf der die Kunden Ihre Menüs, Speisen und Produkte sehen und auch bestellen können? Die klassische Flyerverteilung und Telefonbestellung reichen oft nicht aus, um genügend Kunden zu akquirieren. Hier ist eine Strategie für Online-Marketing sinnvoll, auch Social Media sollten Sie einbeziehen. Ein Blick auf die Konkurrenz hilft hierbei weiter und liefert erste Anhaltspunkte.

Eine Besonderheit stellt die Außer-Haus-Speisekarte dar. Oder sind alle Ihre Gerichte auch problemlos lieferbar? Beachten Sie weiterhin, dass im Lieferservice 7% Umsatzsteuer anfallen, vor Ort hingegen die üblichen 19% (beide aktuell reduziert bis 31.12.2020), wenn Sie einen Gastronomiebetrieb mit Dienstleistung anbieten (Sitzgelegenheiten, Ambiente, …). Und auch der Hummer fällt im Lieferdienst unter 19%, da es sich um ein Luxusgut handelt. Weitere „Kuriosität“: Umweltschutz wird nicht belohnt, wenn Sie wieder verwertbares Geschirr verwenden, müssen Sie 19% Mehrwertsteuer ansetzen, da Ihre Dienstleistung im Reinigen des Geschirrs besteht. Einweggeschirr hingegen bleibt bei 7%. Zum Glück gibt es Alternativen zu Plastik aus Holz und anderen Stoffen. Informieren Sie sich daher gründlich, damit Sie keine bösen Überraschungen durch das Finanzamt erleben. Schalten Sie einen Steuerberater ein, wird dieser Ihnen alle Fragen gut beantworten können. Wichtig ist, dass Ihr Kassensystem spielend zwischen „To go“ oder „inhouse“ wechseln kann – wegen der unterschiedlichen Steuerhöhen.

Denken Sie auch an die längere Lieferzeit – von der Küche an den Tisch ist schneller als noch ein paar Kilometer mit Zwischenstopps bei anderen Kunden zu fahren! Ein weiterer Punkt: bieten Sie ein separates Mittagsmenü an – oder gilt die Karte „all day“? Mittags wünschen sich die Kunden gegebenenfalls eher eine leichtere Mahlzeit als Rumpsteak mit Herzogin-Kartoffeln. Weiterhin sollten Sie alle Gerichte auf den Prüfstand stellen: wie sieht der Teller nach einer Autofahrt aus – hält das Gericht oder zerteilt es sich in seine Bestandsteile? Der Salat mit bereits getopptem Dressing könnte zusammenfallen, die Roulade ebenso.

Unser Tipp: fragen Sie Ihre Stammgäste, diese sind auch Ihre Kunden, nach Wünschen und Bedürfnissen an Ihren Lieferdienst zu verschiedenen Tageszeiten – und Wochentagen!

Planen Sie bereits die Zeit nach dem Lockdown mit ein. Wie wollen Sie priorisieren, wenn Ihr Lokal besetzt ist und ein Lieferwunsch eintrifft: was geht vor? Welches Team benötigen Sie, um beide Kanäle zu bedienen?

DIE BEGINNER – SOFORT STARTEN SOFORT LIEFERN

Für Neu-Gründer empfehlen wir unser SIXT Whitepaper zur Existenzgründung “Wie Sie Ihr eigener Chef werden”. Machen Sie den Self-Check zur Lieferservice Gründung: was ist Ihr Produkt, haben Sie alles parat? Für ein gastronomischen Lieferdienst brauchen Sie eine gut ausgestattete Küche und die entsprechenden Räumlichkeiten. Denn mal ehrlich: wenn die 6-jährige Lotta mithilft ist das süß gemeint, bringt Sie aber mit Ihrem Business nicht weiter. Beachten Sie generell, dass Sie genug Freiraum haben, um die Familie nicht zu stören – und andersherum.

STARTEN: ERSTE ÜBERLEGUNGEN ZUR LIEFERDIENST GRÜNDUNG

Die Konkurrenz schläft nicht, gut wer diese also im Auge hat. Gleichzeitig sehen Sie so bereits, was „der Markt hergibt“ – bei sehr vielen kroatische Küche-Bringdiensten müssen Sie nicht der nächste Fisch im Haifischbecken sein, sondern Ihren Lieferdienst anders positionieren. Schauen Sie ebenso auf die Preise – halten Sie mit? Oder produzieren Sie dann im Minus?

Welchen Lieferradius wollen Sie abdecken? Oder können Sie abdecken? Längere Wege erhöhen die Kosten – und Sie laufen Gefahr, kalte Speisen zu bringen. Wie sieht die Konkurrenz hier aus – leichte Verschiebungen können ein ganz anderes Bild ergeben. Suchen Sie auf Karten den „leeren Bereich“ rund um Ihre Lieferservice Gründung – mit vielen potentiellen Kunden.

Seien Sie realistisch – oder planen einen zweiten Fahrer ein. Doch auch dieser kostet Gehalt, Sozialleistungen und benötigt einen fahrbaren Untersatz. Beachten Sie auch die Regeln zum Arbeitsschutz – der Angestellte muss sich umziehen können und Waschräume aufsuchen können. Beachten Sie auch, dass dieser vor Ort parken muss – haben Sie entsprechenden Platz? Oder steht der Fahrer im Halteverbot oder einer Feuerwehrzufahrt? Da müssen Sie Alternativen suchen.

Keine gute Idee in petto? Kein Problem, mit Franchise nehmen andere Ihnen dieses ab und unterstützen tatkräftig. Die Vorteile liegen auf der Hand: Promotion-Materialien, Webauftritt, Speisekarte – alles wird von der Franchise-Mutter vorgegeben. Und die hat in der Regel Fachleute für alle Bereiche, die Shopsysteme sind ausgereift, Produkte am Markt getestet und die Konkurrenz wird im Auge behalten. Geschmacklich gibt es eine breite Auswahl, Burger, Pasta, Pizza – oder möchten Sie vegetarisch gehen? Die Branchenkenner von Franchiseportal listen neben BurgerMe, Call-a-Pizza auch Mundfein Pizzawerkstatt und Ihr Brötchenbusche auf, die allesamt über das Franchisekonzept mit Lieferservice Gründungen bundesweit expandieren.

Der Nachteil von Franchise-Gründungen ist sicherlich die Investitionshöhe. Eigenkapital, oft eine Eintrittsgebühr sowie monatliche Lizenzgebühren fallen an, während Sie bei einer eigenen Gründung in die eigene Tasche wirtschaften. Vergleichen lohnt sich, Mundfein Pizzawerkstatt nimmt eine Eintrittsgebühr von € 15.000 und schlägt Eigenkapital von € 40-50.000 vor, dafür sind die Lizenzgebühren mit 4,5% monatlich geringer. Der Ihr Brötchenbursche nimmt keine Eintrittsgebühr und geht von € 2-5000 aus, dafür liegt die Lizenzgebühr bei 15% monatlich, verringert sich aber bei höheren Umsätzen. Daher unser Tipp: Rechnen Sie genau, neben Ihrem Lieblingsessen sollten Sie schauen, wo Sie wirtschaftlich am besten aufgehoben sind. Und auch eine Gründung ohne Franchise kostet Geld – rechnen Sie sich diese Kosten für Werbung, Marketing und Bekanntheitssteigerung ruhig aus – und stellen die Kosten mit der Franchise-Gründung gegenüber. Alle Vor- und Nachteile sowie wichtige Fakten finden Sie auch in unserem Whitepaper zum Thema Existenzgründung im Kapitel Franchise.

LIEFERSERVICE GRÜNDEN: VORAUSSETZUNGEN

Neben Startkapital gibt es ein paar Dinge, die Ihnen den Einstieg erleichtern. Haben Sie eine kaufmännische Ausbildung oder Studium, erleichtert dieses Ihnen die Logistik, Buchhaltung und die Abrechnungen, Preisgestaltung. Auch Kenntnisse im Marketing sind bei einer Neugründung ein dickes Plus.

Grundvoraussetzung: Sie melden ein Gewerbe an. Scheint ein bürokratischer Schritt, aber die zuständige Behörde überprüft, ob eventuell gestellte Herausforderungen erfüllt sind. Es gibt nämlich erlaubnispflichtige oder überwachungsbedürftige Gewerbe. Das lokale Gewerbeamt oder die örtlichen IHKs erteilen gerne Informationen. Zur Anmeldung laden Sie sich die entsprechenden Formulare online herunter und füllen den Gewerbeschein aus. Wichtig: hier muss die Rechtsform Ihres Gewerbes angegeben werden. Gegebenenfalls benötigen Sie eine Gaststätten-Konzession, für die Gaststättenerlaubnis fragen Sie beim Ordnungsamt nach. Diese fällt generell an, wenn Essen vor Ort verzehrt werden kann und/oder Alkohol ausgeschenkt wird. Hier greifen auch Jugendschutz und Abfallentsorgungsregularien. Auch wenn Sie diese für Ihre Lieferservice Gründung gegebenenfalls nicht benötigen, ist das Lebensmittel- sowie Hygienerecht für Sie einzuhalten. Denken Sie daran, die Kosten für die Gewerbeanmeldung als Betriebsausgaben geltend zu machen!

Lieferservice menschelt! Denken Sie daran, der Kunde ist König – und Sie treffen bei der Auslieferung auf die verschiedensten Typen mit verschiedensten Tageserlebnissen und Launen. Dienstleistungsmentalität, Konfliktmanagement und das Einstellen auf diverse Kunden sollten also selbstverständlich sein. Bedenken Sie, wenn der Kunde zufrieden ist, wird er dieses „Geschmackserlebnis“ sozial teilen. Und das bringt Ihnen im Idealfall weitere Kunde. Ein verärgerter Kunde hingegen straft Sie online eher ab, das verschreckt weitere potentielle Kunden.

DER FINANZIELLE START DER LIEFERDIENST GRÜNDUNG

Eine Firmengründung ist immer mit Kosten verbunden, so auch eine Lieferdienst Gründung. Hierbei spielt es keine Rolle, ob als Neugründung oder ob Sie Ihren bestehenden Gastronomie-Betrieb ausdehnen wollen. Kleiner Vorteil für den bestehenden Betrieb ist der bereits vorhandene Kundenstamm. Auch das bereits eingestellte und etablierte Personal ist ein großes Plus: so können Sie den Kunden von Beginn Ihrer Lieferdienst Gründung an hohe Qualität bieten. Auch Ihre Speisen sind bereits „am Mann erprobt“.

Es gibt viele Arten, Essen und andere Produkte auszuliefern. Sei es mit dem Fahrrad, mit dem Roller oder dem Auto. Selbst zu Fuß oder mit dem ÖPNV ist theoretisch möglich, aber wenig sinnvoll. Carsharing wie SIXT share sind möglich, aber bei vielen Fahrten lohnt sich ein festes Auto – und Sie wollen doch sicherlich täglich ausliefern? Ein altes Auto kaufen, um Geld zu sparen erweckt keinen guten Eindruck, wenn Sie beim Kunden vorfahren. Oder wenn Sie in der Stadt unterwegs sind und an der Seite Ihr Firmenlogo präsentieren. Leasing ist eine Alternative, birgt aber die Gefahr der Inflexibilität – vielleicht entscheiden Sie sich nach der Krise auf Ihr Gastro-Kerngeschäft, aber haben noch 4 Jahre Leasingvertrag vor sich, ohne das Auto nutzen zu können? Oder Sie merken, dass es für Ihr Business keinen Markt gibt und entscheiden sich für ein anderes Geschäftsmodell, für das Sie keinen Firmenwagen brauchen? Ganz ohne Restwertverlust und lange Wartezeit greifen Sie hingegen auf die SIXT Flotte zurück, inklusive Business Rabatt bei der Firmenwagenmiete. Von Economy bis Transporter, Van oder Lieferwagen. Günstig in der Langzeitmiete – und spontan gebucht, wenn Sie einen „heißen Samstag“ im Geschäft erwarten. Alternativ gibt es das Auto Abo SIXT+ natürlich auch als Lieferdienst Firmenwagen. Alle Klassen zum jeweils fixen Monatspreis, einfache Abrechnung und feste Planung für Sie. Wir können Ihr Business nicht gründen, aber wir können alles tun, damit Sie von Anfang an mit Ihrer Lieferdienst Gründung direkt durchstarten.

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Betriebliche Mobilität: Diese Möglichkeiten gibt es

Mobilität ist in aller Munde. Nicht nur privat, auch im betrieblichen Umfeld spielt Mobilität für Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten eine essenzielle Rolle. Sie wollen Informationen zu Entwicklungen und Möglichkeiten der betrieblichen Mobilität entdecken? Finden Sie hier Anregungen zu umfassenden betrieblichen Mobilitätskonzepten. 

Inhaltsverzeichnis

1. Vom Fuhrparkmanagement zum betrieblichen Mobilitätskonzept
2. Zahlreiche Aufgaben sind Teil der betrieblichen Mobilität
3. Ein umfassendes betriebliches Mobilitätskonzept aus einer Hand
4. Fazit

Vom Fuhrparkmanagement zum betrieblichen Mobilitätsmanagement

Die Möglichkeiten der Mobilität haben neue Meilensteine gesetzt. Konzepte wie Carsharing und Angebote für taxiähnliche Fahrten erweitern den Markt. Innovative digitale Mietmöglichkeiten von Fahrzeugen etablieren sich zunehmend – Flexibilität ist ein Trumpf.

Sie kennen es sicher selbst, der Bedarf an flexibler und komfortabler Mobilität nimmt zu, die Ansprüche steigen. Doch die unterschiedlichen Möglichkeiten von Anbietern und Apps machen es oftmals nicht einfacher, den Überblick zu bewahren. Auch der Bedarf der betrieblichen Mobilität nimmt weiterhin zu, denn Mitarbeiter sind häufiger unterwegs und müssen längere Strecken auf dem Weg zum Kunden zurücklegen. Mobilität und Flexibilität sind heute fast nicht mehr voneinander zu trennen. Mitarbeiter sind damit vielfach nicht mehr ausschließlich auf einen Firmenwagen angewiesen und ausgerichtet, sondern haben Bedarf an innovativen betrieblichen Mobilitätsangeboten. Während früher der Fuhrpark und das Parkplatz-Management Hauptfaktoren der betrieblichen Mobilität waren, spielen heute auch Sharing-Konzepte, Auto-Abos oder Ride-Sharing eine Rolle.

Zahlreiche Aufgaben sind Teil der betrieblichen Mobilität

Geschäftsfrauen öffnen Car Sharing Fahrzeug per App

Das Mobilitätskonzept für Ihre Mitarbeiter kann dank moderner Lösungen genau so aussehen, wie Sie es sich wünschen. Egal, ob ein fester Fuhrpark mit Modellen, die auf einzelne Mitarbeiter des Unternehmens ausgestellt sind oder SIXT Firmenwagenmietkonzepte, bei denen sich Mitarbeiter je nach Bedarf und Dauer flexibel Autos leihen können: Unterschiedliche Konzepte können mit SIXT auf Ihre Unternehmenssituation angepasst werden. Dank moderner Nutzungsmöglichkeiten von digitalen Firmen-Accounts mit automatischem e-Billing für Carsharing und Taxiangebote wie SIXT share und SIXT ride behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihren Fuhrpark, Nutzung der Fahrzeuge und Kosten.

Finanzielle Aspekte der betrieblichen Mobilität

Neben viel Organisationsaufwand verursacht die betriebliche Mobilität mitunter große finanzielle Kosten. Sowohl im Unternehmen als auch im Hinblick auf den Arbeitnehmer müssen dabei unterschiedliche Faktoren berücksichtigt werden, damit die betriebliche Mobilität das Unternehmen zielführend unterstützt und finanziell sinnvoll durchgeführt wird.

Nicht zu vernachlässigen sind dabei die Kosten des Mobilitätsangebots. Kostenkalkulation, -transparenz sowie -reduzierung rücken immer mehr in den

Vordergrund des Mobiltiätsmanagements. Dabei spielen nicht nur die Anschaffungskosten von möglichen Firmenfahrzeugen eine große Rolle. Wollen Sie eine Dienstwagenflotte kaufen, müssen Sie wertvolles Kapital binden. Im laufenden Betrieb Ihrer Flotte müssen dann auch Kosten für Wartung und Instandhaltung einberechnet werden. Um für einen eigenen Fuhrpark die Gesamtkosten zu senken und starre Kapitalbindung zu vermeiden, können Sie Mobilitätsangebote wie die SIXT+ nutzen. Dort werden bereits alle anfallenden Kosten für einen Firmenwagen durch das Auto-Abo berücksichtigt.

Aufwand und Kosten für herkömmliche Firmenfahrzeuge belaufen sich beispielsweise auf:

  • Bereitstellung des Versicherungsschutzes
  • Steuer und GIS-Beiträge
  • Zulassung und TÜV
  • Wartung, Reparaturen und Verschleiß
  • Pannendienste
  • Verwaltung

Diese Aufwände und Kosten sind bei Angeboten wie dem SIXT+ Auto-Abo für Firmen sowie dem Carsharing Angebot SIXT share bereits für Sie im Preis inkludiert. Anstatt sich selbst darum zu kümmern und verschiedene Ressourcen aufzuwenden, geben Sie diese Aufgaben entsprechend an Mobilitätsanbieter wie SIXT ab und wissen von Anfang an, was Sie erwartet. So wird das betriebliche Mobilitätsmanagement zu einem Konzept mit weniger Aufwand und im Vorhinein kalkulierten Kosten.

Steuerliche Regelungen von innovativen Angeboten

Auch steuerliche Fragen müssen bei der wachsenden und innovativen betrieblichen Mobilität beachtet werden. In unserem Blogeintrag “Fahrtenbüchern führen” oder “Firmenwagen versteuern: Die 1% Regelung” finden Sie bereits Informationen zu den steuerlichen Fragen eines Firmenwagens. Darin können offene Fragen im Falle eines SIXT Firmenmietwagens oder einer SIXT+ Fahrzeuges geklärt werden. Werden zusätzlich auch Fahrten durch das Carsharing SIXT share genutzt, dann sind auch hier gesonderte steuerliche Aspekte zu beachten. Beim Carsharing muss, wie auch im Falle eines Firmenwagens, zwischen privaten und beruflichen Fahrten unterschieden werden. Dafür kann ebenfalls ein Fahrtenbuch geführt werden oder auf die Nutzung von verschiedenen Kundenkonten für das Carsharing zurückgegriffen werden.

Bei SIXT share können beispielsweise verschiedene Buchungsprofile angelegt werden, sodass für Firmenfahrten die geschäftliche Anschrift sowie ein weiteres Zahlungsmittel hinterlegt werden kann. Dadurch wählen Sie einfach zu Beginn Ihrer Fahrt das gewünschte Profil aus und ersparen sich das Führen des Fahrtenbuchs, wenn Sie das Carsharing Angebot für die betriebliche Mobilität nutzen. Sollten Sie das Carsharing Angebot ebenfalls für Privatfahrten nutzen, natürlich unter der Voraussetzung, dass dies vom Arbeitgeber unterstützt wird, so muss die Entstehung des geldwerten Vorteils beachtet werden. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer sich entweder an den Kosten der Privatfahren beteiligen muss oder der Betrag als Arbeitslohn steuerlich geltend gemacht werden muss.

Mitarbeitermotivation und Unternehmensimage

Nicht zu kurz kommen sollte selbstverständlich auch die Mitarbeitermotivation als Teil der Aufgabenfelder des betrieblichen Mobilitätsmanagements. Komfortable und unkomplizierte Mobilität erspart Ihren Mitarbeitern Zeit und Ärger in vielerlei Hinsicht. Durch Angebote wie die SIXT Firmenwagenmiete kann dabei auf eine Premiumflotte mit innovativen Buchungs- und Verwaltungsmodalitäten sowie flexible Faktoren im Hinblick auf Dauer und Modelle zurückgegriffen werden.

Stärken Sie Ihr Unternehmensimage und die Wahrnehmung bei Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten durch ein effizientes und ansprechendes Angebot der betrieblichen Mobilität. Profitieren Sie dabei von folgenden Vorteilen:

  • Kosteneinsparungen
  • Vereinfachte Kalkulation
  • Kostentransparenz
  • Mitarbeitermotivation
  • Imageaufwertung des Unternehmens
  • Nachhaltiges Handeln

Ein umfassendes betriebliches Mobilitätskonzept aus einer Hand

Firmenfuhrpark

Um die komplexen Aufgaben der betrieblichen Mobilität handhaben zu können und deren Vorteile zu ermöglichen, sollte Ihr Konzept gut durchdacht sein. Ein umfassendes betriebliches Mobilitätskonzept aus einer Hand ist dabei ratsam. Beachten Sie daher unbedingt die DON’TS der betrieblichen Mobilität:

  • Ineffizienz: Umgehen Sie Mehraufwand. Durch die Nutzung von vielen Anbietern haben Sie unterschiedliche Abrechnungszeiten und -wege, es entstehen dadurch Dopplungen und Mehrarbeit.
  • Inconvenience: Verhindern Sie Aufwand und Unzufriedenheit in der Handhabung. Nutzen Sie innovative und dabei einfache Buchungs- und Verwaltungsmodalitäten für die betriebliche Mobilität.
  • Intransparenz: Beachten Sie die Vorzüge von digitalen Angeboten und deren Vereinfachung der betrieblichen Mobilität dank gesteigerter und automatisierter Datenflüsse und Prozesse. Behalten Sie jederzeit den Überblick über Kosten und Nutzung Ihres Fuhrparks.
  • Inadäquates Angebot: Beugen Sie Unzufriedenheit vor. Bieten Sie ein umfassendes betriebliches Mobilitätskonzept, das den unterschiedlichen Bedürfnissen der Mitarbeiter gerecht wird.

SIXT bietet als Mobilitätsanbieter das gesamte benötigte Spektrum an betrieblicher Mobilität für verschiedene Anlässe. Von flexiblem SIXT Firmenwagen über das Rundum-Sorglos-Paket der SIXT+ bis hin zu Angeboten wie SIXT share und SIXT ride: Genießen Sie Flexibilität, Komfort, Nachhaltigkeit bei zugleich geringerem Aufwand. SIXT ist ein Traditionsunternehmen im Bereich der Mobilität, unsere langjährige Erfahrung sowie innovative Angebote helfen bei der zielgerichteten Unterstützung eines umfassenden betrieblichen Mobilitätskonzepts aus einer Hand.

Fazit

Die betriebliche Mobilität hat sich stark verändert. Neben einem Anstieg des Mobilitätsbedarfs sind neue Möglichkeiten und digitale Angebote in den Fokus gerückt. Weiters ist nicht nur der Alltag selbst, sondern auch die betriebliche Mobilität flexibler geworden. SIXT kann Sie dabei in vielerlei Hinsicht unterstützen. Es ist zunehmend sinnvoll, Unterstützung für ein umfassendes betriebliches Mobilitätskonzept aus einer Hand zu nutzen. Mobilitätsanbieter sind Profis auf diesem Gebiet und können Sie mit speziellem Know-how unterstützen.

Sowohl die SIXT Firmenmietwagen, die Nutzung eines SIXt+ Abos für Firmen sowie Angebote von SIXT share und ride helfen, Ihr Mobilitätsmanagement zu digitalisieren und in die Zukunft zu führen. Entlasten Sie Ihr Fuhrparkmanagement, incentivieren Sie Ihre Angestellten mit neuen Luxusdienstwägen und sparen Sie bares Geld durch smarte SIXT Firmenwagenkonzepte. Schauen Sie auch unser Expertenvideo zum Thema Flottenmanagement: Zum Video Flottenmanagement oder:

 

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FLEXIBLES FLOTTENMANAGEMENT – EXPERTENAUSTAUSCH MIT DEN MOBILITÄTS-PROFIS

Flottenlösungen wie die Profis: Unsere SIXT-Perten verbessern Ihr Flottenmanagement!

Mit SIXT Mobility TV fit für Ihr Business: Mitarbeiter, Fuhrparkmanagement, Mobilität ist mehr als nur ein Auto für die Firma zu sichern. Lassen Sie sich von den SIXT-Perten helfen, im kostenlosen Webinar zum Flottenmanagement, mit den SIXT-Mobilitätsprofis Florian von Klier und Timm Burmeister. In nur 25 Minuten verraten die beiden Tipps und Tricks zur Mitarbeitersicht, Fuhrparkmanagerperspektive, Einsparungen und schnelle Reaktionen auf alles was im Geschäftsleben passieren kann.


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NEU: DIE SIXT MOBILITY MASTER CLASS

SIXT-Perten Austausch statt öde Info-Veranstaltungen, wir bringen Sie auf den neuesten Stand zum Thema Mobility 2020! Innovative Lösungen die Ihnen das Leben und Ihr Business erleichtern. Wir haben die Themen unserer Kunden über viele Jahre gehört, gelöst und beantwortet. Das überzeugt auch Ihren Chef, denn Fuhrparkmanagement muss nicht anstrengend, zeitraubend und unflexibel sein. Am Ende profitieren alle: die Talente, um die Sie auf dem Arbeitsmarkt kämpfen, die Mitarbeiter, die Sie mit tollen individuellen Lösungen halten und Ihre Firma, da Sie Risiken minimieren und Kosten senken. Denn wir hören zu.

VINZENZ PFLANZ – President Corporate Sales:
Was er zu der neuen Info-Videoreihe von SIXT sagt und was Sie erwartet:

Unsere Referenten

“Ich muss zukünftig die jungen Talente an
mich binden – und diese mit attraktiven, flexiblen
Firmenwagen-Lösungen halten”

TIMM BURMEISTER – Senior Director International Sales Development
Der Mann, der weiß wie Flotte geht! Seit 8 Jahren bei SIXT, seit 16 Jahren Mobilitätsprofi – und ein Vordenker für moderne Mobilität. Immer nah an den Businesswünschen der Kunden.

“Das Thema Flotte und Fuhrparkmanagement ist
aktueller denn je!”

FLORIAN VON KLIER – Senior Director Global Innovations & Solutions
Vertriebs-DNA meets Hands-on-Mentalität, das ist unser Experte für intelligente, effiziente Flottenlösungen. Nicht umsonst wird er auf Top-Management-Veranstaltungen gerne als Speaker gebucht.

FIRMENWAGEN IM AUTO ABO ODER AUTOKAUF

Was lohnt sich für Firmen?

Unser Verhältnis zum Auto ist legendär. Der Begriff „Scheckheftgepflegt“, mit seinem Hauch von 80er Jahre Golf in metalliclackglänzend, ist das deutsche Äquivalent zum Fort Knox Mythos der Amerikaner. Der Besitz eines Autos ist Statussymbol im deutschen Ländle – und steht für witschaftlichen Erfolg. Aber die Zeiten ändern sich – und mit ihr die Mobilität. Autoabos für Dienstwagen sind das neue Kaufen. Flexibler. Unabhängiger. Günstiger? Das Upgrade mit allen Patches.

Steckbrief Autokauf

  • Besitzdenken: Wenn Sie sich für den Kauf eines Wagens entscheiden, ist dieser direkt und komplett Ihrer.
  • Traum Auto oder Marketing: Spezielle Autos können Sie nicht leasen und zu Ihrem Markenzeichen machen. Ein Ford Mustang wird wohl niemand im Angebot haben. Gibt Ihnen ein so spezielles Fahrzeug einen Mehrwert, oder kommen Sie bei Kunden, Lieferanten, Partnern nicht auch mit einem BMW oder MINI gut an?
  • Ausgaben reduzieren: Eine Investition – fertig ist die Flotte. Von wegen, als Besitzer stehen Wartung, Reparaturen, Versicherungen und TÜV auf Ihrem Terminkalender und Ausgabenplanung. Und ist der Wagen abbezahlt schlägt der Wertverlust zu und das teure Investment ist nur noch einen Bruchteil wert.
  • Garantierter Neuwagen: beim Kauf eines Fahrzeugs für Ihre Flotte kaufen Sie sich ein neues Auto – sobald Sie beim Händler vom Hof fahren, war es dann ein Neuwagen.

Auto Abo für Firmenwagen im Überblick

  • Monatliche fixe Rate anstelle eines einmalig hohen Kaufpreises. So planen Sie Ihre Flotte einfacher.
  • Keine Begrenzung: Sie können so viele Autos für Ihren Fuhrpark buchen wie Sie benötigen ohne einen Kredit aufzunehmen
  • Dienstleistungen wie Wartung, Service oder Kfz-Versicherung sind inklusive – ebenso die Kosten, die hier anfallen
  • Selbstständige, die ihr geleastes Auto beruflich nutzen, können es steuerlich absetzen
  • Monatspreis lässt sich in voller Höhe als Betriebsausgabe abschreiben
  • Sie erleichtern Ihr Fuhrparkmanagement da die Autos startbereit sind!

SIXT Auto Abo Vorteile

Auto Abo und Kauf – wo liegen die Vorteile für Sie?

  • Schnelle Verfügbarkeit. Beim Neukauf warten Sie mitunter ein halbes Jahr. Nicht so beim Auto Abo für den Firmenwagen, bestellen und kurz darauf abholen ist hier das Motto. Sie müssen auch nicht in die Autostadt fahren, um Ihr Fahrzeug abzuholen – SIXT Stationen gibt es bundesweit. Ohne Überführungskosten übrigens.
  • Immer flexibel: Kurze Laufzeit, das heißt ab einem Monat Mindestlaufzeit – und solange SIE wollen, statt 2-3 Jahre oder für immer bis zum Autofriedhof oder Gebrauchtwagenhändler. Sie haben somit auch kein Restwertrisiko.
  • Kosten und Service: Sie haben Zulassung und Kfz-Steuer im Abo Paket. Die Versicherung ist ebenfalls enthalten. Wartung und Inspektion sowie jahrestaugliche Bereifung on top. Es gibt keine Schlussrate aber dafür eine kostenneutrale Rückgabe! Ein kostenloses Unfallersatzfahrzeug wird Ihnen gestellt.
  • Individualismus: Sie entscheiden, wie lange und welches Fahrzeug Sie nutzen. Wer das Auto ebenfalls fahren darf und ob Sie 10.000 oder 20.000 Kilometer pro Jahr benötigen, um Ihr Business zu meistern.

Das Auto gehört Ihnen im Abo. Aber glücklicherweise sind Sie nicht für immer daran gebunden.

 

Auto Abo Leasing Barkauf Finanzierung Carsharing
Investition gering bis mittel gering bis mittel hoch mittel bis hoch gering
Planung flexibel (Monate) gebunden (Jahre) unabhängig längerfristige Planung sehr flexibel
Tanken
Auswahl groß sehr groß sehr groß sehr groß eingeschränkt
Verpflichtungen keine zahlreich* zahlreich* zahlreich* keine
Problem Kilometerbegrenzung Kilometerbegrenzung Wertverlust Zins- & Wertverlust Verfügbarkeit
Versicherung nötig nötig nötig
Konfiguration vorkonfiguriert selbst konfigurieren selbst konfigurieren selbst konfigurieren vorkonfiguriert

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* KfZ-Steuer, GEZ-Gebühren, Wartungs- und Verschleißreparaturen, Reifenwechsel, Verwaltung

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Firmen Auto Abo und Firmenleasing im Vergleich

Ist ein Firmen Auto Abo für Unternehmen sinnvoller als Firmenleasing?

Sharing ist caring – immer weniger kaufen ein Auto, hohe Anschaffungskosten und Wertverlust sprechen gegen Besitz. Zeitschriften waren schon immer im Abo, Fernsehen inzwischen auch – warum nicht auch ein Auto Abo für die Firma? Auto nutzen statt Auto besitzen ist das Motto der nächsten Generation. Ist ein Auto Abo ein all-inclusive Leasing oder gibt es andere Unterschiede?

Quick-Check – Was unterscheidet das Firmen Auto Abo vom Firmenleasing?

Auto Abo ist nur ein Leasing 2.0? Denken viele, Gemeinsamkeiten sind vorhanden, aber es gibt auch viele Unterschiede. Was ist drin in den Paketen?

Größter Unterschied ist die Flexibilität. Das Firmen Auto Abo hat flexible Laufzeiten und ist theoretisch unbegrenzt möglich. Also: vom Mitarbeiter in Probezeit bis alteingesessenem Produktionsleiter für jeden etwas dabei.

Das klassische Firmenleasing läuft meist über einen Zeitraum von 12 Monaten bis zu 5 Jahren. Regelfall sind allerdings eher ab 24 Monate, da eine kürzere Laufzeit die Leasingrate anhebt, welche sich am Wertverlust des Leasing Autos orientiert. Auch eine vorzeitige Beendigung ist nicht ohne: oft erreichen die Auszahlungskosten fast die Höhe der verbleibenden Raten. Untervermietung ist riskant, Leasingübernahme durch einen Dritten oft nicht einfach. Beim Auto Abo für Unternehmen, Firmen, Freiberufler und Co mit seiner kleineren Laufzeit gibt es Kündigungsmöglichkeiten, die nicht in einer vierstelligen Abschlussrechnung enden.

SIXT Tipp: Sonderzahlung anschauen, ist die Rate niedrig, könnte sich hier eine Kostenfalle verstecken. Hier ist der nächste Punkt: die Kosten. Beim Leasing fallen für Überführung und Zulassung Kosten an. Bei unserem Auto Abo für Firmenwagen holen Sie sich Ihr Auto an einer der vielen Stationen in der Nähe ab. Das spart Geld. Und die Zulassung, Versicherung und KFZ-Steuer ist in der Monatsrate enthalten. Klare Kostentransparenz beim Auto Abo, beim Leasing gibt es (versteckte) Zuatzkosten.

 

  • SIXT AUTO ABO
  • kurze Laufzeit beim Firmen Auto Abo, flexibel
  • keine Schlussrate nach Vertragsende
  • Monatsrate all-inklusive
  • Auto direkt bei der SIXT+ Station abholen
  • Wartung und Inspektion inklusive
  • kein Besitz, kein Wertverlust
  • KLASSISCHES LEASING
  • lange, starre Laufzeit beim Firmenleasing
  • Schlussrate
  • Zusatzkosten wie Versicherung, KFZ-Steuer
  • Überführungskosten ab Werk
  • Wartungs- und Inspektionskosten
  • Restwert

Mit dem Firmenwagen im Firmen Auto Abo Mobilität 2.0 genießen

Premium-Autos zum Monatsfixpreis, der in Ihre Budgetkalkulation passt. Dabei die volle Kostentransparenz. Das Firmen Auto Abo ist die neue Alternative zum klassischen Leasing. Alles drin, nix extra. Außer Tanken. So flexibel wie Ihre Ansprüche: Sie entscheiden, wie viele Kilometer Sie fahren, wie viele Monate Laufzeit Sie möchten. Um alles andere kümmern wir uns.

Kleinwagen für die Stadt, Midsize-SUV, Premiumklasse, alles da. Vom Ford Fiesta bis zum BMW X4. Economy bis Luxury. Und natürlich alle Klassen dazwischen: Kombis für die Vielreisenden wie die Mercedes-Benz E-Klasse, Premium SUV wie der VW Tiguan Allspace und mehr.

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FIRMENWAGEN ZUR MIETE ODER IM AUTO ABO VS ÖPNV: WAS LOHNT SICH?

Der öffentliche Nahverkehr ist nicht wegzudenken aus den Städten und eines der wichtigsten Transportmittel überhaupt. Auch Businessreisende nutzen Ihn gerne. Würden alle Fahrgäste plötzlich auf das eigene Auto umsteigen, wäre totales Chaos vorprogrammiert.

Zudem ist das eigene Auto ist nicht mehr zeitgemäß, und bringt zu viele Verpflichtungen mit sich. Nicht zu vergessen der Wertverlust des Autos, sowie Kosten für Versicherung, Steuern, Wartung und Reparaturen. Alles zusammen gerechnet kostet ein Kleinwagen monatlich um die 300 Euro und mehr, der Preis steigt mit den größeren Klassen. Ganz abgesehen vom Verwaltungsaufwand für Leasing- und gekauften Fahrzeugen der Flotte. Bei vielen Fahrzeugen lohnt sich ein Fuhrparkverwalter, der die Flotte im Blick hat. Aber auch der kostet.

Doch Business bedeutet, mobil zu bleiben und nutzt alle Mobilitätslösungen. Die Firmenwagen Miete oder das Firmen Auto Abo sind dabei die zeitgemäße Kombination des Car Sharing Gedankens und den Ansprüchen von Firmen und Freiberuflern an Mobilität. Also die perfekte Zwischenlösung für alle Firmen, Freelancer und Kleinunternehmen, die zwar kein eigenes Auto wollen, aber trotzdem maximal flexibel sein müssen.

Ein Vergleich zwischen einem Firmenwagen zur Miete und einem Auto Abo für das Dienstauto und dem öffentlichen Nahverkehr muss auch nicht zwingend darauf hinaus laufen, sich für eins der beiden zu entscheiden, das kann, gerade bei einer größeren Flotte und unterschiedlichstem Bedarf, gut kombiniert werden. In der Praxis wird jeder Pendler, Bauleiter und Expat darauf angewiesen sein, individuell Zielorte außerhalb der Stadtlinien erschließen zu können. Zu Tageszeiten, in denen sonst nichts fährt – wenn es mal weiter hinaus geht. Denn der Zulieferer oder das Logistikunternehmen sitzen oft nicht inmitten der City, sondern im Gewerbegebiet außerhalb. Und verschiedene Modelle benötigen Sie ebenso, den Kombi für die langen Dienstfahrten, einen Van wenn das ganze Team mit soll oder einen LKW für die Messe oder anderes.

Steckbrief Öffentlicher Nahverkehr:

Bus von innen

  • Geringer CO2 Abdruck
  • Umgehung von Staus auf Straßen (wenn Busse/ Tram nicht genutzt werden)
  • Kosten bei Einzelfahrten oft hoch, erst bei Monats- oder Jahreskarten günstiger
  • Sie können die Zeit sinnvoll nutzen und E-Mails schreiben oder mit dem Laptop arbeiten
  • In Ballungsräumen gutes Angebot, außerhalb weniger
  • Zeit kostendes Umsteigen vonnöten, vor allem bei mehreren Terminen ärgerlich

Steckbrief Firmenmietwagen und Auto Abo fürs Business:

Mann im Auto bei Sonnenuntergang

E-Mails schreiben oder mit dem Laptop zu arbeiten ist zur Rush Hour in den öffentlichen Verkehrsmitteln definitiv nicht möglich.
Aber:

  • Sie können Telefonate führen, bei denen nicht die halbe Welt teilhaben soll, vor allem bei dienstlichen Gesprächen ein wichtiger Punkt
  • Den Banktermin, die Baustelle oder die Messe erreichen Sie ohne umzusteigen direkt
  • Termine außerhalb sind einfacher wahrzunehmen, gerade auch wenn der Zulieferer in einem kleinen Ort sitzt, an dem nur unregelmäßig ein Bus fährt
  • Gepäck und Arbeitsmaterialien gehen bequem mit, dank Kofferraum
  • Das Wechselhemd kommt knitterfrei an Ihrem Termin an
  • Sie sind wetterfest unterwegs, bei Regen oder Schnee müssen Sie nicht zur nächsten Busstation und dort warten
  • Sie haben Privatsphäre in emotional stressigen Situationen, oder wenn das Haar nicht sitzt, was durchaus auch für Männer gilt
  • Oder wenn Sie einfach mal laut mitsingen wollen, weil Sie den erfolgreichen Abschluss feiern wollen

UNSER FAZIT:

Wenn Sie regelmäßig Bus und Bahn fahren, lohnt sich ein Monatsticket oder eine Bahncard. Kombinieren Sie und holen Sie so das Beste aus Ihrem Fuhrpark heraus. Benötigen Sie den Dienstwagen um zu pendeln, steigen Sie komplett um und kaufen Tickets für den ÖPNV nach Bedarf. Pendeln Sie mit der U-Bahn zur Arbeit und starten dort Ihre Termine empfiehlt sich ein Firmenmietwagen oder ein Auto Abo, je nach Auslastung. Oder beides, wenn Sie eine größere Flotte benötigen. Natürlich haben Firmenmietwagen oder das Firmen Auto Abo auch sonst handfeste Vorteile, denn mehr bequeme Flexibilität bietet kein anderes Transportmittel, vor allem beim Mitführen von Arbeitsequipment. Es ist Rückzugsort und dank Google Maps wissen Sie bereits im Voraus wie lange es dauern wird, von A nach B zu kommen. Baustellen und sonstige Engpässe können Sie nicht mehr überraschen. Und Sie erreichen jedes Ziel, der öffentliche Nahverkehr ist da an Haltestellen und Stopps gebunden. Neben der schnellen Verfügbarkeit sind Zulassung und Kfz-Steuer im Preis enthalten, ebenso wie jahrestaugliche Bereifung on top. Ein Unfallersatzfahrzeug wird Ihnen bei Bedarf gestellt. Mit SIXT als Partner haben Sie weiterhin Zugriff auf ein weltweites Netzwerk und sind vor Ort in New York, Brüssel oder Shanghai auch ohne Recherche mobil. Und das mit allen Modellvarianten die Sie benötigen. Selbstredend nutzen Sie SIXT share und SIXT ride mit der SIXT App auch bei Bedarf ohne weitere Registrierung. Unser Mobilitätsmix, wie es Ihr Business heutzutage von Ihnen verlangt.

Verstehen Sie Besitz neu. Das Auto gehört Ihnen im Abo. Oder Sie mieten es für eine gewisse Zeit. Aber glücklicherweise sind Sie nicht dafür verantwortlich und erst Recht nicht für immer daran gebunden.

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Verbandsarbeit muss auch ein bisschen sexy sein – mit SIXT günstig und sexy im Dienstwagen vorfahren!

2014 lautete die Überschrift des Verbändereports des DGVM „Ja, Verbandsarbeit muss auch ein bisschen sexy sein…“ – genau betrachtet ist sie das schon. Solidarität, Einfluss, Mitgestaltung – Verbände sind ein Eckpfeiler unserer Gesellschaft. Und bieten für jeden die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen und Dinge zu verändern. Es gibt für jedes Thema Verbände, egal ob Freizeit, Beruf, Bildung, Hilfe. Engagieren Sie sich als Fischer oder Apotheker, Leichtathlet oder Fußballspieler, Tier- oder Artenschutz, mit SIXT bleiben Sie dabei mobil.

Verbände sind Zusammenschlüsse kleinerer Vereinigungen oder Vereinen oder von einzelnen Personen zum Verfolgen gemeinsamer Interessen politischer, kultureller oder karitativer Art.

Deutschland deine Verbände

Rund 8.500 Verbände haben in Deutschland eine hauptamtlich geführte Geschäftsstelle. Zusammen mit weiteren Ehrenamtlichen sind es 2018 fast 16.000 Verbände, 1990 waren es noch knapp 10.000 Verbände. Den größten Anteil macht hierbei die Sparte Arbeit und Wirtschaft aus. Ungefähr jeder zweite Verband kümmert sich um diese Themen. Logisch, denn mittlerweile organisieren sich sämtliche Berufsgruppen sowie Firmen wie Banken, Luft- und Raumfahrt und andere, um gemeinsam mit einer starken Stimme zu sprechen. Jeder fünfte Verband ist dem Bereich Gesundheit und Soziales zuzurechnen. Eine starke Lobby für bundesweite Einrichtungen, Projekte, Begleitung und Beratung. Bildung und Wissenschaft darf auch nicht zu kurz kommen, ebenso Gesellschaft und Politik. Freizeit und Kultur sind mit großem Sportangebot am Start. Als Traditionsunternehmen unter Familienleitung steht Sixt für diese Werte. Corporate Social Responsibility (CSR) ist wichtiger Bestandteil unserer Firmenphilosophie. Nachhaltige und sozial verantwortliche Aktivitäten fördern wir aktiv. Ehrenamtliche Mitarbeit und Engagement im gemeinnützigen Bereich sind bei uns mehr als nur Schlagwörter.

Warum bei Verbänden eine Dienstwagen-Flotte sinnvoll ist

600.000 Vereine haben wir in Deutschland, fast jeder zweite Bundesbürger ist Mitglied in einem Verein. Tendenz steigend. Noch ist der Sport der größte Grund, in einen Verein zu gehen. Aber Vereine mit Bürgerthemen wachsen schneller. Damit ein Verband eine Überlebenschance hat, muss der Fokus auf Professionalität und zeitgemäßem Arbeiten liegen. Findet Constance Nolting, Geschäftsführerin von ZAEN Zentralverband der Ärzte für Naturheilverfahren e.V. Dies sagte Sie bereits 2014 im Interview mit der Deutschen Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V. als Schwerpunkt – und ist noch immer aktuell. Es wird schwieriger, Ehrenamtliche zu gewinnen, die Rahmenbedingungen passen nicht mehr zu den Bedürfnissen der Unentgeltlichen. Neben steigender Flexibilität und Mobilität in der Berufswelt zieht die Freiwilligenarbeit (noch) nicht nach. Bei Sixt findet sich alle Lösungen unter einem orangenen Hut – oder in einer App wenn Sie zeitgemäß fahren wollen. Carsharing mit SIXT share, Taxi- und Limousinenservice mit SIXT ride sowie Mietwagen unter SIXT rent. Um die Verbandsarbeit zu unterstützen, genießen Vereine und Verbände bei uns die Vorteile der Firmenkunden – große Firmenkunden-Flotte zu kleinem Preis.

Bauarbeiter mit Helm

Ein großes Thema bei Verbänden sind die Weiterbildungsmöglichkeiten. Von Freiwilligenkoordination, Marketing, Fundraising bis hin zu rechtlichen Seminaren. Das Angebot ist da, erfordert aber Mobilität. Bei Trainern, Führungskräften, Organisatoren – und den Ehrenamtlichen als Teilnehmer. Mobilität, die eine Mietwagenflotte abdeckt, ohne dass Eigenkapital oder große Budgetposten eingesetzt werden. Denn vielen Verbänden fehlt es an finanziellen Möglichkeiten, gerade in der Startphase. Neben den Mitgliederbeiträgen finanzieren sich Verbände hauptsächlich über Umlagen, Entgelt, Sponsoring, Spenden, Schenkungen und öffentliche Zuschüsse. Die Mitgliederbeiträge sind zwar fixe Einnahmen – und diese steigern sich mit der Attraktivität des Verbandes. Dringend benötigtes Startkapital ist meist nicht vorhanden. Die weiteren Einnahmequellen ergeben sich erst zu späteren Zeitpunkten, öffentliche Gelder durchlaufen einen Beantragungszyklus, Spenden und Schenkungen kommen variabel. Dass die Mitglieder dem Verein treu bleiben ist kein Selbstläufer. Denken Sie daran, dass auch andere Vereine und Verbände ähnliche Themen und Angebote haben, die Konkurrenz schläft nicht. Bieten Sie Ihren Mitarbeitern von Anfang an Premium-Mobilität, dann bleiben Ihnen diese gewogen. Denn: Es ist einfacher, mit dem Peugeot-Traveller aus der Dienstwagenflotte eine ganze Fußball-Jugendmannschaft unterzubringen, als mehrere Freiwillige zu animieren, am Wochenende die Kids zu den Auswärtsspielen mit dem Privat-PKW zu fahren. Sixt ist mit fast 500 Stationen in Deutschland auch in Ihrer Nähe!

Fußballer mit Ball auf Rasen

Verstärkte Lobbyarbeit ist ein verbandspolitisches Thema. Das bedeutet für kleinere Verbände das Reisen in die Landes- oder Bundeshauptstadt. Mobil spart das wertvolle Zeit. Vor allem, da die europäische und internationale Vernetzung voranschreitet. Mit einem Mietwagen fahren Sie die neuesten Modelle. Das ist sicherer, als mit dem 8 Jahre alten VW Golf die lange Strecke zu fahren. Und komfortabler: Ihre Mitglieder und Ihr Führungspersonal werden es Ihnen danken – und auf Dienstreisen eine schöne Fahrt genießen. Automatikgetriebe, Parkassistenten, Tempomat und Rückfahrkamera sind in vielen neuen Modellen Standard. Und erleichtern die Fahrt nach Brüssel zum europäischen Treffen Ihrer Sparte. Wenn Sie ein paar Tage vor Ort bleiben, geben Sie den Mietwagen doch einfach ab. Und holen sich für die Rückfahrt erneut einen. In Brüssel nutzen Sie mit SIXT ride den Taxi- und Limousinenservice und kommen sicher und rechtzeitig zu allen Terminen.

Ränge mit Tischreihen, Bildschirm, Mikrofonen und schwarzen Stühlen

Verbandsarbeit soll Spaß machen! Sehen Ihre Mitglieder das auch so, wenn Sie eine Veranstaltung planen oder einen PR-Termin in der Innenstadt? Die Arbeit ist wesentlich einfacher, wenn im Fahrzeugpool entsprechende kleine Transporter sind, um einen Stand in der Fußgängerzone aufzubauen. Oder den Grillabend des Landesverbandes auszurichten. Oder den Infotag, die Tagung, Kongresse und den Neujahrs-Empfang. Mit dem Dienstwagenrabatt für Verbände holen Sie sich die gesamte Flotte in die Garage. Vom SUV bis zum LKW.

Kurzum: Greift Ihr Verein oder Ihr Verband auf einen Dienstwagenpool zurück, bietet dieses Ihren Mitgliedern viele Vorteile. Bleiben Sie am Puls der Zeit und erleichtern Sie die Verbandsarbeit. Die Zeiten sind vorbei, in denen Ehrenamtliche Ihre Mobilität stillschweigend selbst organisieren. Helfen Sie Ihnen und stellen Ihnen die benötigten Fahrzeuge zur Verfügung. Das hält Ihre Mitglieder und Ehrenamtlichen engagiert.

Mit SIXT und 3DS2 ist Buchen jetzt noch sicherer!

Bei SIXT haben Sie dank unserer Premium-Firmenkunden-Flotte nicht nur eine sichere Fahrt, sondern dank 3DS2 sichern wir Ihre Mietwagenzahlung gleich doppelt ab. Klingt nach Star Wars – ist aber die Zukunft des Onlineshoppings. Die EU-Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 macht es möglich.

Payment Services Directive2 ist eine EU-Richtlinie für Bezahlvorgänge im Internet.

PSD2 einfach erklärt: Ab dem 14.09.2019 hilft eine zweistufige Verifizierung dem Kunden, beim sicheren Bezahlen im Internet. Ein einziges Passwort reicht zukünftig nicht mehr. Neuerdings benötigen Sie beim Bezahlen oder anderen “Aktivitäten mit Betrugsrisiko” zwei oder mehr Faktoren aus verschiedenen Kategorien. Beispielsweise ist eine Kombination aus Passwort und Fingerabdruck denkbar, oder ein PIN gekoppelt mit Smartphone. Aber auch PIN und TAN ist eine gültige Kombination. Ihre Bank entscheidet hierbei über Notwendigkeit und das zweite Identifizieren.

Zusammengefasst:

  • Die EU-Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 regelt Ihre finanziellen Transfers im Internet
  • Im Falle einer Authentifizierung reicht ein einziges Passwort nicht mehr aus
  • Zukünftig hilft eine zweite Authentifizierung gegen Missbrauch
  • Ihre Bank entscheidet ob und wie die zweite Verifizierung erfolgt
  • Zwei von drei Faktoren werden hierbei überprüft: Wissen (Passwort, PIN, Sicherheitsfrage), Besitz (z.B. Smartphone, Smartcard, Token, TAN) oder Identität, beispielsweise durch Biometrie (z.B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung)

WAS BEDEUTET DAS FÜR IHRE SIXT BUCHUNG?

Grundsätzlich bleibt für Sie alles beim Alten. Günstigen Mietwagen weltweit suchen, buchen und losfahren. Gilt neben SIXT rent auch für unseren Taxi- und Limousinenservice SIXT ride oder Carsharing mit SIXT share.

Sie genießen weiterhin alle Vorteile der einfachen Online Buchung – im Zahlungsvorgang kann es vorkommen, dass ein weiterer Schritt hinzukommt, bei dem die Bank Ihre Identität sicherstellt. Betrugsabwehr geht heute Hand in Hand. Die Überprüfung ist in den Zahlvorgang einfach integriert.

UND SO GEHT’S:

2-Phasen-Zahlung mit SIXT

  1. Bis zum Bezahlen bleibt alles wie gehabt: Sie wählen die Zahlungsmethode aus und hinterlegen Ihre Daten. Diese werden an Ihre Bank übermittelt und die Bank entscheidet, ob eine 2. Authentifizierung notwendig ist.
  2. Im Falle einer 2. Authentifizierung werden Sie gebeten den 2. Faktor (wie z.B. PIN oder Fingerabdruck) anzugeben.
  3. Bei erfolgreicher Authentifizierung wird Ihre Buchung bestätigt.

Bitte beachten Sie, dass Sie die SIXT APP auf die neueste Version updaten, sobald diese verfügbar ist. Ansonsten entgeht Ihnen die Prepaid-Option, da diese ab dem 14.09.2019 die Zwei-Phasen-Identifikation zwingend benötigt.

Natürlich unterstützt auch unsere Webseite das sichere Bezahlen.

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Cleveres zum Arbeitsweg – Alles rund ums Pendeln

2014 hatte jeder dritte Deutsche einen Arbeitsweg von mehr als 30 Kilometern. Und die täglichen Strecken zur Firma werden länger. Der durchschnittliche Pendlerweg erhöhte sich von 2000 auf 2014 von unter neun auf 10,5 Kilometer – plus 21 Prozent. Zeit, einen genaueren Blick auf das Thema Pendeln zu werfen. Ist der Arbeitsweg steuerlich absetzbar, was passiert bei einem Arbeitswegeunfall, wie ist die Zumutbarkeit für einen Arbeitsweg ohne PKW? Egal ob Sie Unternehmer sind, Angestellter, Freelancer oder nur Fahrer des Dienstwagens – bei uns erhalten Sie alle Informationen.

A: ARBEITSWEG DEFINITION

Der direkte Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte ist der Arbeitsweg. Bei mehreren Tätigkeitsorten ernennt der Arbeitgeber die erste Tätigkeitsstätte. Hierbei gilt prinzipiell der kürzeste Weg. In Ausnahmen akzeptiert das Finanzamt einen längeren Weg. Dieser muss “offensichtlich verkehrsgünstiger […] und vom Arbeitnehmer regelmäßig benutzt” sein, legt der Bundesfinanzhof im § 9 EStG fest. Verkehrsgünstiger bedeutet hierbei nicht zwingend kürzer in der Fahrtzeit, sondern schließt Ampeln und Bahnübergänge sowie bessere Straßen, weniger Ortsdurchfahrten ein. Allerdings gibt es keine pauschale Aussage da jede Strecke anders ist, das Finanzamt nimmt Einzelentscheidungen vor.

Sie geben die Kinder auf dem Weg zum Job in der Kita oder der Schule ab? Das hat auf das Berechnen des Arbeitsweges keinen Einfluss, Umweg werden in diesem Fall nicht anerkannt.

B: BETRIEBLICHE ÜBUNG

Laut Arbeitsrecht ist die betriebliche Übung der Fakt, dass ein Arbeitnehmer aus bestimmten regelmäßigen Verhaltensweisen des Arbeitgebers davon ausgehen darf, dass diese zukünftig gelten. Klingt klobig, macht aber freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zu verpflichtenden. Hierbei spielt der Status des Arbeitnehmers keine Rolle. Sie gilt für den Sachbearbeiter, den Lageristen, die Sekretärin bis zum angestellten Geschäftsführer. Der Arbeitgeber kann diese Verhaltensweisen nicht einseitig beenden. Sie finden Eingang, wenn nichts zusätzliches durch beispielsweise Betriebsvereinbarungen oder Tarif- und Arbeitsverträge gilt. Fahrtkostenzuschüsse können in die betriebliche Übung fallen.

C: CORPORATE CARSHARING

Teilen liegt im Trend – warum nicht den Firmenwagen teilen? Den BMW X5 Dienstwagen für alle – damit er nicht ungenutzt herumsteht. Corporate Carsharing ist ein neues Mobilitätskonzept, welches den Fahrzeugpool mehr und besser auslastet. Indem mehrere bis zu alle Mitarbeiter sich den Pool teilen, sinkt der Bedarf an Fahrzeugen. Das spart monatlich Geld, indem Sie die Dienstfahrzeuge intensiver nutzen. Als geeignete Fuhrpark-Management-Plattformen gibt es viele Apps, um einen Firmenwagen auf einen Klick zu reservieren. Nach Ausstattung mit Echtzeitkarte. Früher auf Grund des enormen Verwaltungsaufwands undenkbar funktioniert dies reibungslos und besteht den Praxistest. Und das beste: sie sehen monatlich, wo Sie Ihre Flotte verschlanken, Ausbaubedarf haben – oder wer wo wie viele Fahrzeuge benötigt.

Autoschlüssel zum weißen Cabrio

D: DIENSTWAGEN

Die beliebte Zusatzvergütung: ein Dienstwagen. Jeder Topmanager hat einen, im mittleren Management sind es fast 90 Prozent. Außendienstler kommen ohne ihn nicht zu ihren Terminen. Die Zeiten, in denen ein Firmenwagen reines Statussymbol war, sind vorbei, es profitieren beide Seiten von einem Dienstfahrzeug. Der Arbeitnehmer, sobald er diesen privat nutzen darf. Obwohl als geldwerter Vorteil angerechnet, erspart sich der Angestellte, sei er Sachbearbeiter oder Geschäftsführer, sämtlichen Verwaltungsaufwand. Das Fuhrparkmanagement kümmert sich in der Regel um alles. Bei einem Firmenmietwagen übernimmt der Vermieter Reparaturen, TÜV, und Ähnlichem bei Kosten und Aufwand. Der Arbeitgeber reduziert die Lohnnebenkosten, da der geldwerte Vorteil den Bruttolohn drückt. Unterhalt, wie die Mietdauer, setzt er als Betriebsausgabe ab. Hinzu kommt, dass ein Firmenmietwagen von Sixt mit einem Durchschnittsalter von drei Monaten den Arbeitnehmer zuverlässig zur Arbeit bringt. Dieses leisten manche liebenswerte Rostlauben, die als Privatautos in den Garagen stehen, nicht.

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E: EIN-PROZENT-REGEL

Für den privaten Gebrauch des Dienstwagens gibt es die vereinfachte Abrechnung über die 1%-Regel. Grundvoraussetzung ist, dass Ihnen die Privatnutzung des Firmenfahrzeugs erlaubt ist. Sie senken Ihre eigenen privaten Kosten – und erlangen somit einen geldwerten Vorteil. Der Gesetzgeber verlangt eine Steuer für diesen Benefit. Entweder abrechnungsgenau mit Fahrtenbuch oder pauschalisiert mit der 1% Regelung für Firmenwagen. Hierbei ist der Bruttolistenpreis des Dienstwagens (€ 28.600 für den Audi A3 Dienstwagen 2.0 TDI Attraction Sportback mit 150 PS) wichtig. Auf diesen rechnen sich 1% als geldwerter Vorteil an, in Fall des Audi Dienstwagens €286. Im genannten Beispiel mit dem Audi kommt zur 1% Regel für Firmenmietwagen noch die Entfernung zur Firma hinzu. Dieses ergibt den geldwerten Vorteil. Diese Kilometer werden mit 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer errechnet. Bei 10 Kilometern zur Firma € 85,8. Diese ergeben mit dem 1% des Bruttolistenpreises addiert €371,80, die auf Ihren Lohn angerechnet werden. Verdienen Sie beispielsweise € 4.000 brutto sind Steuern und Abgaben für €4.371,80 fällig.

Audi Limousine in Innenstadt

F: FAHRTENBUCH

Trennen Sie Ihre privaten und dienstlichen Fahrten auf die klassische Weise – und nutzen Sie als Arbeitnehmer steuerliche Vorteile. Sie sind Chef eines Unternehmens, egal ob groß oder klein, und erlauben Ihren Mitarbeitern das private Nutzen des Dienstwagens? Mit dem Fahrtenbuch sind alle auf der sicheren Seite, wenn das Finanzamt nachfragt. Ordnungsgemäß geführt entgegehen Sie Geldbußen von bis zu 100 Euro. Das Auflisten der Fahrten stellt Sie steuerlich besser als die pauschale 1%-Regel. Da bleibt die Frage: Fahrtenbuch – was muss rein?

  • Kennzeichen: geben Sie das amtliche Kfz-Kennzeichen für das Zuordnen des Fahrtenbuchs zum jeweiligen Fahrzeug an. Egal ob Ihre Flotte aus einem, drei oder hundert Dienstwagen besteht
  • Kilometerstand: um die Jahresfahrleistung zu ermitteln, geben Sie den Kilometerstand jeweils zum 1.1. und zum 31.12. an
  • Gruppieren Sie Fahrten nach Gruppen, es gibt unterschiedliche steuerliche Unterschiede zwischen betrieblichen Fahrten und beispielsweise Familienheimfahrten bei doppeltem Haushalt
  • Näheres zur Fahrt: je nach Gruppe verlangt das Finanzamt unterschiedliche Angaben, die wenigsten bei Privatfahrten. Bei Betriebsfahrten geben Sie zusätzlich zu Datum, Kilometerstand und Standort beispielsweise Fahrtroute, Grund Ihrer Fahrt an. Sowie den Namen des Geschäftspartners.
  • Bewahren Sie Belege zu der Fahrt für ein potenzielles Überprüfen durch das Finanzamt auf. Ein Arbeitsessen, eine Hotelnacht oder Tank- und Parkquittungen belegen Ihre Reise.
  • Das Fahrtenbuch legen Sie auf Anfrage vor, bei der Steuererklärung reichen Sie es nicht automatisch mit ein.
  • Führen Sie das Fahrtenbuch wie es Ihnen am einfachsten ist. Neben dem klassischen haptischen Heft gibt es die Option, das Fahrtenbuch digital zu führen. Eine Vielzahl an Apps erleichtert Ihnen den Beleg für den Fiskus.

Mehr zm Thema: “Firmenwagen versteuern: 1% Regelung oder Fahrtenbuch führen?

G: GELDWERTER VORTEIL

Im oben genannten Beispiel mit dem Audi kommt zur 1%Regel für Firmenmietwagen noch die Entfernung zur Firma hinzu. Dieses ergibt den geldwerten Vorteil. Diese Kilometer werden mit 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer errechnet. Bei 10 Kilometern zur Firma € 85,8. Diese ergeben mit dem 1% des Bruttolistenpreises addiert €371,80 die auf Ihren Lohn angerechnet werden. Verdienen Sie beispielsweise € 4.000 brutto sind Steuern und Abgaben für €4.371,80 fällig.

blauer Mercedes-Benz Cabrio

H: HOME-OFFICE

Viele wollen es, wenige bekommen es. Circa 40% der Arbeitnehmer wünschen sich laut Bundesarbeitsministerium Telearbeit oder neudeutsch Home-Office. Etwas mehr als jeder Zehnte arbeitet derzeit ab und an im Home-Office. Derzeit besteht auf Home-Office kein Anrecht, der Gesetzgeber arbeitet an einer entsprechenden Gesetzesvorlage. Die beste Grundlage ist der Arbeitsvertrag, entweder als Individualvertrag oder als Betriebsvereinbarung. Bei Pendlern mit einem langen Anfahrtsweg ist ein Home-Office Tag eine wohltuende Abwechslung.

I: IRRTÜMER

  • Entfernungspauschale gilt ausschließlich beim Nutzen eines Autos! Nein, die 0,30 Cent pro Kilometer Arbeitsweg gilt ebenso erwandert, auf Inline-Skates oder mit Bus, Bahn, Fahrrad, Firmenmietwagen, Carsharing. Ihre Entscheidung. Lassen Sie sich die Entfernungspauschale nicht entgehen, um Ihre Lohnsteuer zu drücken.
  • Die Entfernungspauschale gilt für Hin- und Rückweg. Leider falsch, das Finanzamt rechnet nur den einfachen Weg an.
  • Welche Versicherung greift ist Nebensache. Irrtum: wenn Sie einen Wegeunfall verschweigen und als privaten Unfall angeben, zahlt Ihre Krankenkasse. Deren Leistungskatalog sieht anders aus, als der der Berufsgenossenschaft, die bei einem Wegeunfall zahlt. Klingt nebensächlich, aber: Kur- und Reha-Maßnahmen gehen mit der Berufsgenossenschaft schneller. Teures Zuzahlen entfällt ebenso. Bei Arbeitsunfähigkeit haben die Unfallkassen das bessere Rentenpaket.
  • Die Mittagspause ist nicht versichert. Irrtum, der Weg zum Bäcker fällt in die Unfallversicherung, der Weg zur Post bleibt Privatsache.

J: JOGGEN

Ja, joggen. Was hat das mit dem Arbeitsweg und Pendeln zu tun fragen Sie sich? Die Fit For Fun machte im November 2018 den Trend “Turnschuhpendler” in Hamburg aus. Als Alternative zu Auto, Bus und Bahn joggen die sportbewussten ins Büro. Pendeln per pedes. Run commuting nennt sich das international von New York bis Amsterdam. Die Turnschuhpendler schlagen zwei Fliegen mit einer Klappe. Sie sparen sich eine frühmorgendliche Trainingseinheit zu Hause indem sie diese auf den Arbeitsweg verlagern. Weiterhin umgehen sie nervige Staus. Beides spart wertvolle Zeit – und hält fit. Diejenigen die keine Duschmöglichkeit in der Firma haben nutzen nahegelegene Schwimmbäder oder Fitnessstudios.

K: KILOIMETERPAUSCHALE

Auch Pendlerpauschale oder Entfernungspauschale genannt. Diese Pauschale deckt die Kosten ab, die ein Arbeitnehmer aufwendet, um zur Arbeit zu gelangen. Sprit, Reifen, KFZ-Steuer, versichern, alles in einem Pauschaltbetrag errechnet pro Kilometer. Ab 4500 Euro jedoch liegen Sie oberhalb der Pauschale. Das heißt, Sie fahren an 220 Arbeitstagen im Jahr zur Firma und wohnen 70 Kilometer oder mehr entfernt.

L: LKW-FAHRER

In Ihrer Firma werden auch die dicken Brummis benötigt? Für LKW-Fahrer gelten besondere Regeln für die Arbeitszeit. Grundsätzlich zählt der Arbeitsweg nicht zur Arbeitszeit. Eine Ausnahme ist, dass der Fahrer ein Fahrzeug nutzt, dass außerhalb des Betriebsgeländes steht. Sollen Sie oder Ihr Fahrer beispielsweise einen Iveco Daily als Dienstwagen fahren, den Sie an der Sixt Station abholen, gilt die Anreise mit dem Privatfahrzeug als Arbeitszeit. Entweder vom Betriebsgelände falls Sie vorher dort tätig waren, interessanterweise ebenso von zu Hause, falls Sie nicht über die Firma fahren. Hervorzuheben ist, dass es sich um keine Lenkzeit, sondern “andere Arbeit” handelt, die dokumentiert wird.

M: MITFAHRER

Ob Ehepaar oder Fahrgemeinschaft – hier macht das Finanzamt keine Unterschiede. Allerdings wird nur der direkte Weg angerechnet, Umwege für das Abholen werden nicht gewertet. Dafür ist der Umweg zum Abholen oder Nachhause bringen gesetzlich unfallversichert, beim Umweg zum Supermarkt gilt das nicht.

N: NEBENJOBBER

Sie beschäftigen so genannte Minijobber in Ihrer Firma oder haben selbst einen 400-Euro-Nebenjob? Hier gibt es Unterschiede, da die Kilometerpauschale als Werbungskosten die Lohnsteuerkosten senkt, der Minijobber aber keine Lohnsteuer zahlt. Somit bleiben Sie oder Ihr Minijobber auf den Fahrtkosten sitzen. Alternativ gestatten die Gesetze dem Arbeitgeber, die Werbungskosten zu erstatten – und das steuerfrei und ohne Sozialversicherungsabgaben. Die 400-Euro-Grenze bleibt unangetastet und der Nebenjobber erhält vom Arbeitgeber 0,30 Euro pro Kilometer Arbeitsweg.

Frau und schwarzer Mercedes vor einem Berg

O: OPTIMIEREN SIE IHREN ARBEITSWEG

Zuallererst machen Sie sich bewusst, dass Ihre Pendelzeit nicht ungenutzt verstreicht. Denn auch der Arbeitsweg ist Lebenszeit. Sie haben zuhause mit der Familie keine Zeit, um ein gutes Buch zu lesen? Wie wäre es mit einem Hörbuch auf dem Nachhauseweg, eingelesen von Ihrem Lieblingsschaupieler, ein wenig Herzschmerz oder ein spannender Krimi? Podcast, Nachrichten, es gibt ein großes Angebot an Audio-Medien. Recherchieren Sie vorher und setzen Sie sich nicht quälenden Radiosendern aus, mit deren Musik Sie nichts anfangen. Sie wollen Radio hören? Nutzen Sie Ihr Smartphone und switchen auf Ihren Lieblingssender. Heavy Metal ohne Werbung aus Los Angeles, Schlagermusik aus Tirol, chilenische Panflöten – die Auswahl ist unbegrenzt.

Nehmen Sie jemanden mit! Die Fahrt nach Hause ist zu langweilig? Dann registrieren Sie sich auf Mitfahrerbörsen und bilden Fahrgemeinschaften. Wenn Sie mögen auch wechselnd – da bleibt die Fahrt spannend. Und die Kosten senkt es ebenso wie eine Ersparnis für die Umwelt.

Neue Wege gehen – fahren Sie einen Umweg. Jeden (Arbeits)Tag die gleiche Landschaft sehen? Das muss nicht sein, denn viele Wege führen nach Rom. Sehen Sie neue Orte, Wege, Straßen und spannende Häuser. Oder entdecken einen Feinkostladen auf dem Weg, den Sie schon immer vermisst haben. Oder es tut sich eine neue Abkürzung auf.

Planen Sie ausreichend Zeit ein. Nichts verursacht mehr Stress, als wegen Terminen in Stress zu geraten. Was passiert im Schlimmsten Fall? Sie sind zu früh im Büro – und bummeln diese Stunden an anderer Stelle ab. Beispielsweise an verkehrskritischen Tagen wie Ferienbeginn oder -ende, vor Feiertagen oder bei Wintereinbruch.

Seien Sie vorbereitet! Snacks und Wasser gehören in das Standard-Set eines Pendlers. Morgens ein Thermobecher Kaffee entspannt die Fahrt, ein Raumduft sorgt für gutes Klima im Auto, das ergonomische Sitzkissen entspannt Ihre Haltung. Und mit den Turnschuhen fährt es sich bequemer? Dann tun Sie das, die Lederschuhe ziehen Sie erst an der Arbeit an.

Erledigen Sie Telefonate von unterwegs. Dank Freisprecheinrichtung vergeht die Fahrtzeit wie im Flug. Sei es beruflich oder privat – nutzen Sie den Arbeitsweg, um sich den restlichen Tag freier zu halten.

Halten Sie an und steigen Sie aus. Durchatmen, die Landschaft genießen – und entspannt weiter fahren.

P: PRIVAT- ODER BETRIEBSVERMÖGEN?

Wenn der betriebliche Nutzen eines Dienstwagens unter 10 Prozent liegt, stuft das Finanzamt diesen als Privatfahrzeug ein. Als Unternehmer rechnen Sie die betrieblichen Fahrten als Betriebsausgabe an. Hier nutzen Sie pauschal 30 Cent pro Kilometer. Anfahrtswege zum Betrieb sind mit der Entfernungspauschale einzutragen. Ab zehn Prozent bis zu 50% betriebliche Nutzung entscheiden Sie sich, ob Sie den Wagen als Privat- oder Betriebsvermögen einstufen. Bei mehr als die Hälfte betrieblichen Verwendens gilt der Dienstwagen als Betriebsvermögen und unterliegt entsprechender Steuervorgaben. Sie setzen alle Kosten als Betriebsausgaben ab, wie Versicherung, Kaufpreis und Reparatur. Hierbei fällt die Privatnutzung als geldwerter Vorteil für den Nutzer aus und entsprechend steuerlich angerechnet. Bei einem Mietdienstwagen wie beispielsweise dem BMW X5 entfällt die Einstufung in das Vermögen. Viele Ausgaben fallen bei Ihnen nicht an, sondern bleiben beim Vermieter, wie TÜV, Versicherung, Wartung und Rundfunkbeitrag. Als Arbeitnehmer Firmenmietwagen privat nutzen? Ja, wenn Ihr Chef Ihnen die Nutzung gestattet und Sie die Privatnutzung beim Finanzamt angeben.

Q: QUITTUNGEN

Die Pendlerpauschale setzen Sie automatisch an. Als Alternative bietet sich das Einreichen der tatsächlichen Kosten an. Hierfür benötigen Sie die gesammelten Tickets. Errechnen Sie so, welche Art der Steuerreduzierung für Sie günstiger ist.

R: REISEKOSTEN

Der Arbeitsweg gilt von Ihrer Wohnung bis zur ersten Arbeitsstätte. Bei mehreren Arbeitsstätten oder Kundenterminen setzen Sie diese Fahrten ab der ersten Arbeitsstätte als Reisekosten an. Hierein fallen alle Kosten, die mit der Reise zu tun haben. Ein Posten sind die Kosten für den Transport mit dem Auto, Bahn, Flugzeug oder allen anderen Beförderungsmitteln. Setzen Sie die Reise als Werbungskosten von der Steuer ab. Für die Fahrt gibt es einen Pauschalbetrag oder bei höheren Kosten mit Nachweis das Anrechnen. Verpflegen und Übernachten belegen Sie ebenso und machen diese steuermindernd geltend. Unser Tipp: legen Sie sich ein Reiseprotokoll an und sammeln die Belege, um Ihren Bericht zu stützen.

S: STEUERERKLÄRUNG ZUM ARBEITSWEG

Prinzipiell gibt es den Arbeitnehmerpauschalbetrag von 1.000 Euro. Jeder Arbeitnehmer, egal ob Sachbearbeiter, Vorgesetzter oder angestellter Geschäftsführer macht diese geltend. Ab einer täglichen Fahrt von mehr als 15 Kilometern zum Arbeitsort rechnet es sich, die Kosten separat geltend zu machen. Möglich ist dieses über die Werbungskosten, das Fahrtmittel ist hier unwichtig. 30 Cent pro Kilometer rechnen Sie an, egal ob Sie mit dem Fahrrad, dem PKW oder dem öffentlichen Nahverkehr unterwegs sind. Selbst eine Fahrt per Boot ist anrechnungsfähig. Wichtig ist, dass lediglich die einfache Strecke gilt, also nur die Hinfahrt. Beachten Sie den Umfang Ihrer Stelle, haben Sie eine Fünf-Tage-Woche oder sogar sechs Tage? Lediglich Teilzeit? Bei 6 Tagen Arbeit pro Woche ergeben sich bis zu 280 Fahrten im Jahr, das rechnet sich. Grundsätzlich gilt die Obergrenze von €4.500. Sind Sie mit Ihren PKW-Kosten darüber, setzen Sie diese an. Reparatur Rechnungen und Tankquittungen sowie weitere Belege bewahren Sie als Beweis der angefallenen Kosten auf.

BMW im Morgengrauen am Hafen

T: TAXI

Der Arbeitsweg liegt im Ermessen des Arbeitnehmers – aber auch das Wegerisiko. Das Fortzahlen des Arbeitsentgeltes bei Ausfall trägt der Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer “durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden” fernbleibt. Hierzu zählen Krankheit, persönliche Umstände wie Einbruch, Brand, platter Reifen. Bei allgemeinen Verhinderungen trägt der Angestellte Sorge, zur Firma zu kommen. Kurz gesagt: Stau, Gewitter, Bahnausfall, Streik berechtigen nicht zur Lohnfortzahlung. Das Nutzen eines Taxis fällt in Ihren Bereich, eine Kostenerstattung seitens des Arbeitgebers ist nicht vorgesehen. Allerdings gelten für die Pünktlichkeitsverpflichtung Zumutbarkeitsgrenzen. Taxikosten über dem Tagesarbeitslohn müssen Sie nicht hinnehmen. Das einfachste: rufen Sie in Ihrer Firma an und klären Sie die Lage, gemeinsam finden Sie die richtige Entscheidung und alle sind abgesichert.

U: UMKLEIDEZEIT

Klingt banal, ist es aber nicht. Das An- und ablegen einer besonders auffälligen Dienstkleidung gilt als vergütungspflichtige Tätigkeit. Der Aufwand ist fremdnützig urteilte ein Gericht. Allerdings nur “vor Ort”, entscheidet sich der Arbeitnehmer dieses zu Hause zu tun, fällt das in die private Zeit.

V: VORTEILE FÜR PENDLER

Viel Stress, weniger Freizeit, der Ruf des Pendelns ist nicht der beste. Und ein paar Vorteile bietet es. Der erste ist der finanzielle Vorteil. Während die Kollegen in der Innenstadt von München, Hamburg oder Frankfurt horrende Mieten zahlen, sieht dieses außerhalb anders aus. Die Mehrkosten durch die längeren Fahrten fängt die Pendlerpauschale auf, die sich nach der Entfernung zum Arbeitsort berechnet.

Der Abstand zum Arbeitsort ist ebenso ein Abstand zur täglichen Arbeit. Vielen geht es so, dass das abendliche Abschalten schwierig ist. Nicht bei Pendlern. Die längere Fahrt nach Hause bringt eine Distanz zum Geschehen am Arbeitsplatz mit sich, den Job lassen Sie hinter sich.

Pendler sind organisierter, bedingt durch die längere Pendelstrecke. Überstunden werden nicht per se gemacht, sondern wohlüberlegt, um den Abend nach der langen Fahrt zu nutzen.

W: WEGEUNFALL

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie als sozialversicherungspflichtigen Angestellter (vom Sachbearbeiter bis zum angestellten Chef) am Arbeitsplatz. Wie sieht es mit dem Arbeitsweg aus? Prinzipiell gilt: Versicherte genießen auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz Schutz. Es wird komplizierter, wenn Sie nicht den direkten Weg wählen, sprich Einkäufe erledigen oder Privattermine wahrnehmen. Das Bundessozialgericht grenzt durch Grundsatzentscheidungen Privatsphäre von Arbeitsweg ab. Wichtig hierbei sind einige Punkte:

  • Es gilt die freie Fahrzeugwahl. Somit ist es Ihre Entscheidung, ob Sie das Privatfahrzeug wählen, den Firmendienstwagen oder Carsharing nutzen. Fuß, Fahrrad, Bahn oder ein E-Roller von Sixt Share wären geschützte Alternativen.
  • Als Arbeitsweg zählt die Strecke Haustür zu Firma und zurück, ein Unfall im Treppenhaus ist nicht abgesichert.
  • Spezielle Umwege fallen in den Arbeitsweg, beispielsweise wenn Sie eine Fahrgemeinschaft nutzen oder die Kinder abholen.
  • Der direkte Weg ist nicht zwingend der Kürzeste: ein Stau auf der Autobahn macht Alternativstrecken attraktiver, eine Bahnschranke kann Zeit kosten.
  • Einkaufen beendet den Arbeitsweg
  • Bei grober Fahrlässigkeit geht der Versicherungsschutz flöten, beispielsweise weil der Arbeitnehmer betrunken ist oder den Anweisungen des Arbeitgebers nicht folgt
  • Statt Kantine lieber zum Bäcker: diese Fahrten sind geschützt, ein Gang in der Mittagspause zur Post hingegen nicht.

X: X-TRA HAUSHALT

Für alle die der Pendelweg zu lang ist, ist ein Zweitwohnsitz eine geeignete Maßnahme. Das kostet Geld – zum Glück zeigt sich die Steuer einsichtig. Wöchentliche Heimfahrten zur Familie sind absetzbar, Fahrten von der Zweitwohnung zum Arbeitsplatz ebenso. Rechnen Sie Telefonkosten ab, ebenso Besuche Ihrer Familie an Ihrem Arbeitsort. Das rechnen Sie als “umgekehrte Heimfahrt” an.

Y: Y-TOURS

Die Reisestelle der Bundeswehr, offizielles Kürzel KompZ TM Bw. Inoffiziell “Y-Tours” mit dem wenig schmeichelhaften Motto “Wir buchen, Sie fluchen”. Das gilt für alle Dienstreisen. Beim täglichen Weg zur Kaserne sind Sie als Bundeswehrangehöriger ein “Otto-Normalverbraucher” – mit gleichen Rechten und Vorteilen. Immerhin zählt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) die Soldaten als Pendler mit den längsten Strecken.

Z: ZEIT – ARBEITSZEIT

Generell zählt der Arbeitsweg nicht zur Arbeitszeit. Er ist “obligatorische Zeit”. Im Gegensatz zur Wegezeit ist Fahrtzeit als Zeit definiert, die zu dienstlichen Reisen gehört. Diese wird grundsätzlich vom Arbeitgeber angeordnet. Für Außendienstler gelten gemäß europäischer Rechtssprechung andere Voraussetzungen. Da diese die Fahrten aufwenden, um Ihrer Haupttätigkeit, den Kundenterminen, nachzugehen.