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Sixt Corporate Blog
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Ein jeder freut sich über einen Dienstwagen, viele bevorzugen ein Firmenfahrzeug gegenüber einer Lohnerhöhung – eine Emnid-Umfrage geht davon aus, dass jeder zweite Arbeitnehmer sich einen Firmenwagen wünscht. Bei den unter 30jährigen sogar mit 70% mehr als 2/3.
Die Vorteile liegen auf der Hand: neue Modelle, hochwertige Autos, zuverlässig mit viel Fahrkomfort. Hinzu kommt der wirtschaftliche Status, denn mit einem hochwertigen Firmenwagen fahren Mitarbeiter mit einem hochwertigen ersten Eindruck beim Kunden vor – mit dem günstig privat finanzierten Gebrauchten Wagen sieht das anders aus.
Privatnutzung kann gestattet sein, die meisten Chefs haben nichts dagegen – sofern klar geregelt ist, wer welche Kosten trägt und die Fahrten entsprechend steuerlich angegeben werden. Doch wie sieht es mit dem Zweit- oder Drittjob aus – oder im Kleinlohnsektor?
Kann man bei einem Minijob einen Firmenwagen nutzen? Oder ist das ausgeschlossen, wegen der Verdienstgrenze von € 450? Oder wird der Firmenwagen im Nebenjob nicht angerechnet? Es gibt viel Unsicherheit beim Thema Mobilität und Firmenwagen bei einer Nebentätigkeit – doch nicht zwingend muss man diese mit der Jahreskarte im ÖPNV oder dem Privatwagen ausüben. Betroffen sind auch viele angestellte Verwandte: dürfen diese einen Firmenwagen als Familienangehörige nutzen, wenn ja, was muss beachtet werden?
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