Alle Jahre wieder – die Winterreifenfrage: Mit dem Firmenwagen durch den Winter – was gilt es zu beachten?
VON O BIS O ODER DOCH 7°C?
Jedes Jahr stellen wir uns den gleichen Fragen im Herbst: Winterreifen aufziehen oder noch warten? Und wie lange bleiben die Schneerüstigen Pneus drauf? Beim Firmenwagen kommt hinzu: wer ist zuständig, wer kümmert sich?
1. Ab wann müssen Winterreifen aufgezogen sein?
2. Droht Bußgeld bei Nichtbeachtung, wenn ja wie hoch?
3. Wer haftet bei Firmenwagen?
4. Zahlt die Kfz-Versicherung, wenn man ohne Winterreifen einen Unfall verursacht?
5. Wie unterscheiden sich Winter- von Sommerreifen?
6. Sommerreifen bei Schnee und Eis – die Fakten
7. Welche Reifen haben Sie aufgezogen?
8. Oder doch besser M+S, Allwetterreifen?
9. Braucht mein Firmenwagen Winterreifen im Ausland?
10. Sorglos mieten und auf die Reifenfrage verzichten
1. AB WANN MÜSSEN WINTERREIFEN AUFGEZOGEN SEIN?
Grundsätzlich gilt in Deutschland die situative Winterreifenpflicht, meldet Automobilclub ADAC1, während es eine generelle Winterreifenpflicht nicht gibt. Somit auch keinen festen Zeitrahmen. Es gilt „winterliche Straßenverhältnisse“ wie Schnee-, überfrierende-, Eis- oder Reifglätte sowie Schneematsch oder Glatteis führen zu Winterreifenpflicht. Anders ist es im Nachbarland Österreich, dort dürfen von 1.November bis zum 15. April bestimmte Fahrzeugklassen nur mit Winterreifen unterwegs sein.
Viele kennen die „Von O bis O“-Regel: von Oktober bis Ostern (Winterreifen) und von Ostern bis Oktober (Sommerreifen). Experten und einige Kfz-Versicherer empfehlen sich an diesen Daten zu richten, schreibt Anna Lena Hartmann vom Fuhrpark-IT-Dienstleister LAPID2 in einem Blogbeitrag. Aber auch, dass das Wetter nicht dem Kalenderrhythmus folgt und daher diese Regel beratend aber nicht bindend sein kann. Vor allem, da auch Ostern als kirchlicher Feiertag dem Kirchenjahr folgt und nicht als fester Termin steht.
Reifenhersteller empfehlen eher die 7-Grad-Regel, schreibt Hartmann. Denn tagsüber sieben Plusgrade können nächtlichen Frost und darauf resultierende Reifglätte zur Folge haben. Die Gummimischung der Sommerreifen kann bei winterlichen Temperaturen aushärten und Sie sind dann mit weniger Grip unterwegs. Allerdings haben Sommerreifen die bessere Wechsel-Nass-Trocken-Eigenschaften, während bei Schnee und Eis an Winterreifen kein Weg vorbeiführt. Ulrich Buckmann vom ADAC Frankfurt sagt gegenüber dem Handelsblatt3, dass Fahrer, die an den wenigen echten Wintertagen auf Ihr Auto verzichten können, auch mit Sommerreifen durch den Winter kommen. Tägliche Pendler und Businessreisende fallen hier natürlich nicht hinein, klare Empfehlung hier: Winterreifen.
Kurioser Fun Fact: Es ist hingegen nicht verboten, im Sommer mit Winterreifen zu fahren, allerdings ist hiervon abzuraten, die weicheren Winterreifen nutzen sich schneller ab und verursachen einen längeren Bremsweg auf sommerlichen Straßen! |
2. DROHT BUSSGELD BEI NICHTBEACHTUNG, WENN JA WIE HOCH
Droht Bußgeld bei Nichtbeachtung? Hier heißt es klar und einfach: ja. Sowohl Fahrer als auch Halter werden geahndet. Beide bekommen einen Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg sowie der Fahrer 60 Euro Bußgeld, wenn er andere behindert, 80. Für den Halter können 75 € Bußgeld anfallen.
3. WER HAFTET BEI FIRMENWAGEN?
Und wenn der Halter die Firma ist, wie stellt sich der Sachverhalt dann dar? Arbeitsrecht.org sagt, dass der Firmen-PKW ein Betriebsmittel ist und somit in den Firmenbereich fällt. Der Arbeitgeber hat für die Ordnungsgemäßheit der Betriebsmittel Sorge zu tragen4. Im Unfallsfalle kann er sogar mit zur Verantwortung gezogen werden. Ist der Fahrer somit raus aus der Verantwortung? Nein, denn auch er hat vor Fahrtbeginn den ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen und muss auf ein anderes Fahrzeug ausweichen, sofern vorhanden, wenn dieser nicht gegeben ist.
4. ZAHLT DIE KFZ-VERSICHERUNG, WENN MAN OHNE WINTERREIFEN EINEN UNFALL VERURSACHT?
Die Haftpflicht übernimmt die Schäden des Unfallopfers, hier greift nicht, ob Sie fahrlässig mit Sommerreifen unterwegs waren, wenn Winterreifen vonnöten gewesen wären. Der Versicherungsschutz greift auch in diesem Szenario, sagt das Verbraucherportal des GDV6. Im Falle der witterungsbedingten falschen Bereifung kann und wird die Leistung der Voll- und Teilkaskoversicherung anteilig gekürzt, bei schwerwiegenden Widrigkeiten sogar vollständig, berichtet der Dachverband der Versicherungsunternehmen.
5. WIE UNTERSCHEIDEN SICH WINTER- VON SOMMERREIFEN?
Größter Unterschied bei den Reifenarten sind die Gummierung und das Profil! Warum unterscheiden sich Sommer- und Winterreifen? Ganz simpel: die Bodenhaftung ist witterungsbedingt eine andere und erfordert andere Gummimischungen. Sommerreifen haben eine härtere Gummimischung, geeignet für trockene Fahrbahnen und Hitzeeinwirkung, Winterpneus sind weicher und für viel Regen und Schnee konzipiert. Die weichen Gummireifen können sich dann bei Kälte verhärten und bleiben dennoch elastisch.
6. SOMMERREIFEN BEI SCHNEE UND EIS – DIE FAKTEN
Der Bremsweg: Bei schneebedeckter Straße und einer Geschwindigkeit von 50 km/h benötigen Sie mit Winterreifen 31 Meter, bis Sie endgültig zum Stehen gekommen sind. Mit Sommerreifen sind es 62 Meter, also das Doppelte5.
Schnee im Reifen: Während bei den Winterreifen der Schnee abgefahren wird, bleibt er bei den Sommerreifen kleben – das senkt den Grip bis zur rutschigen Schleuderpartie.
Fehlendes Fahrgefühl: Verklebte Reifen sorgen für mangelnde Kontrolle und Performance.
7. WELCHE REIFEN HABEN SIE AUFGEZOGEN?
Woran erkennen wir nun, welche Reifen am Firmenwagen aufgezogen sind? Die Lauffläche von Winterreifen ist mit Lamellen und zusätzlichen Rillen ausgestattet, diese sind leicht erkennbar. Bewegliche Lamellen verschieben sich bei Krafteinwirkung, erklärt der Felgenshop5 in seinem Blog. Dadurch stehen Sie unterschiedlich hoch und es entstehen Griffkanten, diese sorgen bei winterlichem Schnee und Eis für mehr Grip.
Bei Sommerreifen fördern Drainagerillen den Abtransport von Wasser von der für die Haftung benötigten Lauffläche. Das verhindert Aquaplaning.
Winterreifen erkennen Sie seit 2019 am Alpine-Symbol – eine Schneeflocke in stilisiertem Berg.
8. ODER DOCH BESSER M+S, ALLWETTERREIFEN?
Bei den Allwetter- und Ganzjahresreifen liegen viele klare Vorteile auf der Hand:
- Kein Reifenwechsel
- keine Einlagerung
- keine doppelten Kosten für den Wintersatz
Doch auch an Nachteilen gegenüber der Sommer-Winter-Reifenkombi mangelt es nicht:
- Längere Bremsdauer in Tests
- geringere Fahrstabilität
- höherer Geräuschpegel
Ganzjahresreifen sehen optisch auch aus wie eine Mischung aus Sommer- und Winterreifen. Kleine Lamellen und ausgeprägte Längsrillen nehmen Charakteristika von beiden Reifenarten auf. Geeignet müssen die Reifen von Minus 10 Grad bis 40 Grad Plus Celsius einsetzbar sein. Es bleibt also ein Kompromiss, der an die Jahreszeitenspezifischen Pneus mit ihren auf die jeweiligen Saisons abgestimmten Eigenschaften nicht heranreicht. Doch die Nachfrage steigt stetig an, meldet der ADAC7. 2019 war bereits jeder 5. PKW mit Ganzjahresreifen ausgestattet.
Rechtlich werden die Ganzjahresreifen übrigens als Winterreifen eingestuft. Sofern Sie den M+S (hergestellt bis 2018) oder das Alpine-Symbol mit der Schneeflocke vor dem Bergpanorama enthalten, dass sie als Winterreifen klassifiziert.
9. BRAUCHT MEIN FIRMENWAGEN WINTERREIFEN IM AUSLAND?
Jein, denn die Regeln sind unterschiedlich, auch die Voraussetzungen sind teilweise gänzlich anders ausgelegt. Eines gilt aber auch hier, es ist mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen, wenn der Firmenwagen keine korrekte Bereifung hat.
Bei unseren Nachbarn in ÖSTERREICH gilt für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen von 1. November bis 15. April Winterreifenpflicht. Aber nur, wenn Schnee und/oder Eis liegt. Sind die Routen dauerhaft oder fast immer mit Schnee und Eis bedeckt, sind Sommerreifen mit Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt. Zusätzlich muss die Fahrbahn dann aber zusammenhängend oder nicht nennenswert unterbrochen bedeckt sein, schreibt Österreichs digitales Amt8. Bußgeld droht bis zu 5.000 Euro meldet der ADAC9.
In FRANKREICH gilt: keine generelle Winterreifenpflicht für Firmenwagen oder Privatfahrzeuge. Auf manchen Strecken sind allerdings Schneeketten vorgeschrieben, entsprechende Schilder weisen darauf hin. Diese Schilder werden kurzfristig nach Wetterlage aufgestellt und enthalten Autoreifen mit Schneeketten auf blauem Grund. Wenn auch lediglich Winterreifen zulässig sind, ist „Pneus neige admis“ oder „Pneus hiver admis“ vermerkt. Neu seit dem 1.11.2021: zwischen 1. November und 31. März des Folgejahres gilt eine Winterreifenpflicht für Bergregionen in den Alpen, Pyrenäen und Vogesen, im Jura- und Zentralmassiv sowie auf Korsika. Neben bis zu 145 Euro Strafe droht das Verbot der Weiterfahrt9.
La dolce vita – nur mit Winterreifen? In ITALIEN sind starke regionale Unterschiede vorhanden. Je nach Verkehrszeichen gilt: Winterreifen oder sogar Schneeketten (und somit Höchstgeschwindigkeit 50 km/h sofern nicht anders ausgeschildert) je nach Witterung für einen bestimmten Zeitraum. Im Aosta-Tal gilt beispielsweise vom 15. Oktober bis 15. April Winterreifenpflicht. Sind Sie auf der Brennerautobahn unterwegs, gilt von 15. November bis 15. April „Winterausrüstungspflicht“. In weiten Teilen Italiens gibt es keine Winterreifenpflicht, da diese durch die Regionen geregelt wird. Der Bußgeldrahmen geht bis 345 Euro9.
Ähnlich wie bei uns gibt es in der SCHWEIZ keine allgemeine Winterreifenpflicht. Allerdings drohen Geldbußen bis zu 90 Euro, wenn Sie wegen ungeeigneter Bereifung Verkehrsbehinderungen verursachen. Ebenso droht eine „erhebliche Mithaftung“ bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen. Im Bedarfsfall weisen aufgestellte Schilder auf Schneekettenpflicht hin.
TSCHECHIEN hat vom 1. November bis zum 31. März eine allgemeine Winterreifenpflicht. Firmenwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen müssen auf allen Achsen bei unter 4 Grad Celsius und bei Schnee, Eis und Matsch mit Achsen mit Winterreifen ausgestattet sein. Ab 3,5 Tonnen müssen nur die Antriebsachsen Winterreifen aufweisen. Eine Mindestprofiltiefe von 4 mm bei Pkw bis 3,5 Tonnen und 6 mm ab 3,5 Tonnen sind vorgeschrieben. Bei Verstoß drohen zwischen 55 und 92 Euro Bußgeld9.
Führt Ihre Dienstreise Sie durch LUXEMBURG, müssen Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen (Schnee, Schneematsch, Glatteis und Raureif) Winterreifen (mindestens M + S Kennzeichnung) vorweisen.9
POLEN, BELGEN, die NIEDERLANDE und DÄNEMARK haben als Nachbarländer viel Verkehr aus Deutschland. Bei den Winterreifen fahren Sie eine gemäßigte Politik: Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings: wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee, Schneematsch oder Eis bedeckt ist, können Schneeketten an den Antriebsrädern anstelle von Winterreifen verwendet werden9.
10. SORGLOS MIETEN UND AUF DIE REIFENFRAGE VERZICHTEN
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1 https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/ausstattung-technik-zubehoer/reifen/sicherheit/winterreifenpflicht-deutschland/
2 https://blog.lapid.de/topic/reifenmanagement/reifenwechsel-regelungen
3 https://www.handelsblatt.com/mobilitaet/motor/nur-eine-erfindung-der-autoindustrie-winterreifen-und-die-sieben-grad-regel/2571082.html?ticket=ST-4242260-FAfRbefjMGyO9vZ6CuyZ-cas01.example.org
4 https://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/arbeitsplatz/betriebs-pkw-ohne-winterreifen-wer-haftet/
5 https://www.felgenshop.de/blog/was-ist-der-unterschied-zwischen-sommerreifen-und-winterreifen/
6 https://www.dieversicherer.de/versicherer/auto—reise/news/wann-winterreifen-wechseln-4248
7 https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/tests/reifen/ganzjahresreifen/
8 https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/kfz/10/2/Seite.063100.html
9 https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-ausland/winterreifen-schneekette/