Die 1,5 %-Regelung: Wie Sie Firmenwägen richtig versteuern

Ein Firmenwagen bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern viele Vorteile. Schließlich sind Ihre Mitarbeiter mit einem repräsentativen Dienstwagen mobil, flexibel unterwegs und motiviert. Was die Lohnsteuerabrechnung und die Einkommensteuererklärung angeht, sieht die Sache aber anders aus. Hier wird durch den Firmenwagen alles komplizierter. Denn private Fahrten Ihrer Mitarbeiter mit dem Firmenwagen müssen ordentlich versteuert werden. Wir erklären, welche Möglichkeiten zur Versteuerung es gibt und was es mit der 1,5 %-Regelung auf sich hat.
DIENSTWAGEN BEI SIXT
Firmenwägen gehören zu den beliebtesten Zusatzleistungen für Arbeitnehmer. Viele Beschäftigte würden freiwillig auf rund 10 % ihres Gehalts verzichten, wenn ihr Arbeitgeber ihnen im Gegenzug einen Dienstwagen zur Verfügung stellen würde. Dabei profitieren nicht nur Angestellte, sondern auch der Arbeitgeber von steuerlichen Erleichterungen rund um Firmenwagen und geschäftlich genutzte Fahrzeuge. Dazu kommt: Es war noch nie so einfach, Ihre hochrangigen Führungskräfte, ausgezeichneten Mitarbeiter und Außendienstler mit einem repräsentativen Firmenwagen auszustatten. In unserer Firmenkunden-Flotte finden Sie für jeden Dienstwagen-Typ und für alle Ansprüche das richtige Fahrzeug – natürlich zum günstigen Businesstarif.
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Die Firmenwagen Privatnutzung - der Vorab-Check

Allem voran: Sie als Arbeitgeber entscheiden, ob das Fahrzeug Ihre Angestellten den Dienstwagen privat nutzen. Ihre Erlaubnis entscheidet. Für Sie als Arbeitnehmer gilt: immer als erstes den Chef fragen. Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Dienstfahrzeug gibt es nicht. Haben Sie nicht die ausdrückliche Genehmigung des Vorgesetzten, kommt es zu Schwierigkeiten – mit der Firma und dem Fiskus. Überlegen Sie sich vorher, in welchem Umfang nutzen Sie den Dienstwagen privat. Ist er lediglich für die Fahrt vom Wohnort in die Betriebsstätte und wieder zurück gedacht? Oder möchten Sie auch in den Urlaub mit dem Fahrzeug? Wie viele Kilometer fahren Sie geschätzt im Jahr mit dem Wagen – und wie ist er versichert? Was passiert bei einem Unfall, wer zahlt was? Weiterer wichtiger Punkt: wer darf den Wagen fahren.
5 wichtige Punkte für den Vorab-Check:
- erlaubt der Arbeitgeber die private Nutzung des Firmenwagens?
- wofür und wie nutzen Sie den Dienstwagen privat?
- sollen Urlaubsreisen einbezogen werden, ist die Auslandsnutzung gestattet?
- wer fährt den Wagen?
- wie ist der Wagen versichert?
Der Weg ist das Ziel – privat oder betrieblich?
Für Sie als Unternehmer oder Chef wichtig: gilt das Dienstauto bei privater Nutzung noch als Firmenfahrzeug? Generell ja, wenn die betrieblichen Fahrten mehr als 50% ausmachen. Bei unter der Hälfte bis zu 10 Prozent melden Sie das Fahrzeug als “gewillkürt” bei der Steuer an. Bei unter 10% betrieblichem Nutzen gilt das Auto als Privatfahrzeug.
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Fahrtenbuch führen für den Firmenwagen – die richtige Lösung für Sie?

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