Beiträge

Firmenmietwagen vs. Gehaltserhöhung – warum weniger Geld mehr sein kann

Die Zeiten, in denen Firmenwagen Vorstandsvorsitzenden und Außendienstmitarbeitern vorbehalten waren, sind längst vorbei. Unternehmen haben bereits die zahlreichen Vorteile entdeckt, die die Belohnung zuverlässiger und leistungsstarker Angestellter mit einem Firmenmietwagen mit sich bringen. Wir verraten Ihnen, warum das Auto als Bonus so beliebt ist.

Inhalt


1. Vorteile von Firmenmietwagen für Arbeitgeber
2. Deswegen profitieren Arbeitnehmer von einer Firmenwagen Gehaltsumwandlung
3. Wann lohnt sich ein Firmenwagen finanziell?
4. Fazit

Vorteile von Firmenmietwagen für Arbeitgeber

Auch wenn es im Interesse jeder Firma liegt, ihre leistungsstarken und motivierten Mitarbeiter durch Wertschätzung zu halten – nicht immer erlaubt die wirtschaftliche Situation eine üppige Gehaltserhöhung. Hoher Konkurrenz- und Preisdruck sowie Wirtschaftskrisen und zurückhaltende Konsumenten stellen viele Unternehmen in den letzten Jahren zunehmend vor Herausforderungen. Da kommt die Möglichkeit einer Gehaltsumwandlung mit Firmenwagen oft gerade recht. Mit einem Firmenmietwagen anstatt einer Gehaltserhöhung können Sie Mitarbeiter einerseits deutlich sichtbar belohnen, andererseits hilft diese Art Incentivierung Ihrer Mitarbeiter Ihnen als Arbeitgeber, Kosten zu sparen.

Diese Sparmöglichkeiten machen Firmenwagen für Arbeitgeber attraktiv

Das grösste Hindernis einer traditionellen Gehaltserhöhung ist, dass bei Ihrem Mitarbeiter nur ein Bruchteil des Geldes ankommt. Neben dem Nettolohn steigen nämlich natürlich auch die Abgaben für Sozialversicherungen und Einkommenssteuer. Das ist beim gleichen Betrag in Form eines geleasten Firmenwagens erst einmal nicht der Fall. Stattdessen profitieren Sie sogar von den Kosten für den Firmenwagen: Viele davon zählen zu den Betriebsausgaben und lassen sich entsprechend von der Steuer absetzen. Absetzbar sind beispielsweise Rechnungen für Wartungen, Reparaturarbeiten sowie Betriebskosten. Damit können Sie über Firmenwagen anstatt Gehaltserhöhungen für Ihre Mitarbeiter auch Ihre Umsatzsteuerlast vermindern.

Firmenmietwagen von SIXT: Günstig, einfach und unkompliziert

Der klassische Kauf eines Firmenwagens bindet viel Kapital – vor allem, wenn es sich um ein hochwertiges Modell handelt. Besonders kleinere und mittelständische Unternehmen sowie Freelancer und Start-ups profitieren daher von SIXT Firmenmietwagen. Für grössere Unternehmen sind auch unsere alternativen Firmenwagen-Konzepte sowie SIXT share interessant. Mit 25 Stationen in der Schweiz und mehr als 2.200 Standorten in aller Welt machen wir Sie überall mobil. So können Arbeitnehmer ihren Dienstwagen nicht nur rund um den heimischen Standort nutzen. Mit dem Auto-Abo SIXT flat sind Sie und Ihre Mitarbeiter vom Kundentermin in einer anderen Stadt bis zum wichtigen Meeting im Nachbarland oder Verhandlungen auf einem anderen Kontinent immer flexibel ausgestattet. Abgerundet wird das vielseitige Angebot von unserem Taxiservice SIXT ride.

Deswegen profitieren Arbeitnehmer von einer Firmenwagen Gehaltsumwandlung

Natürlich ist ein Firmenwagen nicht nur für Sie als Arbeitgeber eine angenehme Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung. Meistens macht sich ein Firmenwagen anstelle einer Gehaltserhöhung für Ihre Angestellten finanziell viel bemerkbarer. Ob und wann sich ein Firmenwagen lohnt, hängt dabei von vielen Faktoren ab. Wenn ein Arbeitnehmer von selbst die Frage Firmenwagen oder Gehaltserhöhung anspricht, hat er oder sie sich wahrscheinlich bereits Gedanken über dieses Thema gemacht. Dann können Sie beruhigt den Firmenmietwagen wählen, um das Unternehmen und Ihren Angestellten finanziell zu entlasten.

Deshalb lohnt sich ein Firmenwagen für Nachwuchstalente im Unternehmen

Eine Gehaltsumwandlung zu Gunsten eines Firmenwagens kann in mehreren Situationen verschiedene Vorteile mit sich bringen. Vor allem jungen Menschen fehlt oft das Kapital, sich ein eigenes Auto anzuschaffen. Sie profitieren in besonderem Maßss von den zahlreichen Möglichkeiten, die ein Firmenmietwagen, der auch zur privaten Nutzung zugelassen ist, mit sich bringt. Der Zugewinn an Mobilität hilft ihnen nicht nur beim täglichen Arbeitsweg. Ein schicker Firmenwagen bietet Ihren Angestellten auch in der Freizeit mehr Freiheiten und damit mehr Lebensqualität. Die Dankbarkeit Ihrer jungen Talente wird Ihnen gewiss sein, wenn Sie Ihnen mit einem Firmenwagen Wochenendfahrten ins Grüne ermöglichen und ihren Alltag entscheidend erleichtern. Nicht zu vergessen: Mehr Erholungsmöglichkeiten sorgen auch für weniger Stress und eine höhere Leistungsfähigkeit.

Firmenwagen entlasten Führungskräfte mit vollem Terminkalender

Auch etablierte Führungskräfte und Spitzenverdiener profitieren auf ihre ganz eigene Weise von einem Firmenmietwagen. Ihre Terminkalender sind oft komplett auf Kante genäht. Mobilität und Flexibilität sind dann absolut entscheidend. Umso besser also, wenn jederzeit und überall ein passender Wagen für sie bereitsteht. Pannenservice und Ersatzwagen bei Werkstattterminen garantieren Mobilität. Noch effektiver können Ihre Top-Manager mit einem eigenen Fahrer arbeiten. Selbst während der Fahrt können dann Termine koordiniert oder die letzten Vorbereitungen für das nächste Meeting gemacht werden.

Wann lohnt sich ein Firmenwagen finanziell?

Nicht immer steht bei einer Gehaltsumwandlung zum Firmenwagen die Mobilität im Vordergrund. Manchmal rechnet sich ein Firmenwagen anstatt eines höheren Gehalts rein finanziell. Zwar muss auch der geldwerte Vorteil durch einen Firmenwagen versteuert werden. Die Höhe der Abgaben richtet sich aber nach dem Nutzungsverhalten. Unter den richtigen Voraussetzungen ist der finanzielle Vorteil durch einen Firmenwagen daher für den Angestellten insgesamt grösser als bei einer Gehaltserhöhung.

Firmenwagen Besteuerung: 0,8 %-Regelung oder Fahrtenbuch

Üblicherweise geht die Eidgenössische Steuerverwaltung davon aus, dass Angestellte ihren Firmenwagen nicht nur geschäftlich, sondern auch privat nutzen. Der daraus entstehende sogenannte geldwerte Vorteil muss versteuert werden. Dies kann entweder pauschal anhand der sogenannten 0,8 %-Regelung oder durch das Führen eines Fahrtenbuchs geschehen. Ein Firmenwagen als Gehaltsumwandlung lohnt sich in der Regel dann, wenn er auch privat ausgiebig genutzt werden kann. Dann ist oft die Besteuerung per 0,8 %-Regelung, die sich am Bruttolistenpreis des Autos orientiert, günstiger. Je niedriger der Listenpreis ist, desto geringer fällt auch der geldwerte Vorteil und somit die Steuerlast aus. Um finanzielle Vorteile einer Firmenwagen-Gehaltsumwandlung voll auszunutzen, lohnt es sich daher, auf Sonderausstattung zu verzichten und ein vergleichsweise günstiges Modell als Firmenwagen zu wählen.

Firmenwagen als Familienauto

Für Familien ist ein Firmenwagen besonders interessant, wenn er nicht nur vom Arbeitnehmer selbst, sondern auch von dessen Partner oder Partnerin gefahren werden kann. In den meisten Vereinbarungen bezüglich Firmenwagen ist eine Nutzung durch Dritte in der Regel nicht vorgesehen. Das hat vor allem versicherungsrechtliche Hintergründe. Auf einen einzelnen Fahrer beschränkte Policen sind meist günstiger. Beschäftigte, die in einem besonderen Masse von einem Firmenwagen für ihre ganze Familie profitieren, nehmen dafür aber oft auch Abstriche in Kauf. Eine Option wäre beispielsweise, dass die Versicherung nicht vom Unternehmen, sondern vom Arbeitnehmer selbst getragen wird. Das hat ausserdem den Vorteil, dass er diese Kosten mindernd auf den geldwerten Vorteil des Firmenwagens anrechnen lassen kann.

Fazit

Nicht immer ist eine Gehaltserhöhung das beste Mittel, um gute Mitarbeiter zu motivieren und ihre Leistung wertzuschätzen. Durch Sozialabgaben und Einkommenssteuer kommt von einer Gehaltserhöhung oft nicht viel beim Mitarbeiter an. Zur Incentivierung und Wertschätzung der Mitarbeiterleistung empfehlen sich Firmenmietwagen. Die Vorteile für Sie als Arbeitgeber und für Ihre Angestellten bei der Gehaltsumwandlung mit Firmenwagen sind:

  • Unternehmen können Firmenwagen als Betriebskosten deklarieren und durch die Betriebsausgaben ihre Umsatzsteuerlast senken
  • Firmenmietwagen von Sixt verhindern in einer Firmenwagenflotte gebundenes Kapital
  • Arbeitnehmer profitieren durch privat nutzbare Firmenwagen von mehr Freiheiten und sogar Lebensqualität
  • Unter bestimmten Umständen lohnt sich ein Firmenwagen anstatt einer Gehaltserhöhung auch rein finanziell
  • Je flexibler Vereinbarungen über Firmenwagen-Gehaltsumwandlungen getroffen werden, desto mehr Arbeitnehmer können von diesen steuerfreien Arbeitgeberleistungen profitieren

Cleveres zum Arbeitsweg – alles rund ums Pendeln

2017 hatten 9 von 10 Schweizern einen Pendelarbeitsweg, 71% davon außerhalb ihrer Gemeinde. Und die täglichen Strecken zur Firma werden länger. Die meisten Pendler zieht es in die Kantone Basel-Stadt und Zug, aktuell wird im Schnitt 15 Kilometer pro Strecke gependelt, 31 Minuten. Ein Plus von 16 Prozent im Vergleich zur Jahrtausendwende. Als Pendler gilt übrigens jeder Erwerbstätige ab 15 Jahren, der nicht von zu Hause aus arbeitet und einen fixen Arbeitsplatz hat. Vertreter sind also per Definition keine Pendler. Der Trend zeigt, dass immer mehr pendeln, hiervon immer weitere Strecken. So nahm die Zahl derer, die zwischen den Kantonen morgens und abends pendeln von 12 Prozent (1990) auf inzwischen 20 Prozent zu – das bedeutet jeder Fünfte verlässt für die Arbeit seinen Kanton. Zeit, einen genaueren Blick auf das Thema Pendeln zu werfen. Ist der Arbeitsweg steuerlich absetzbar, was passiert bei einem Arbeitswegeunfall, wie ist die Zumutbarkeit für einen Arbeitsweg ohne PKW? Egal ob Sie Unternehmer sind, Angestellter, Freelancer oder nur Fahrer des Dienstwagens – bei uns erhalten Sie alle Informationen.

A: ARBEITSWEG DEFINITION

Der „kürzeste, während normalen Zeiten und ohne Unterbruch zurück gelegte“ Weg von der Wohnung zum Arbeitsort ist der Arbeitsweg. Hierbei ist der Arbeitsort der „geographische Bereich“, an welchem die Arbeit geleistet wird. Dieses kann im Arbeitsvertrag geregelt sein, zum Beispiel der Nennung des Arbeitsortes wie „Niederlassung Basel“ oder „am Hauptsitz Genf“. Wenn nicht, gilt grundsätzlich die gesamte Reichweite der Organisation als potenzieller Arbeitsort.

Sie geben die Kinder auf dem Weg zum Job in der Kita oder der Schule ab? Das hat auf das Berechnen des Arbeitsweges keinen Einfluss, Umweg werden in diesem Fall nicht anerkannt.

B: BETRIEBLICHE ÜBUNG

Laut Arbeitsrecht ist die betriebliche Übung der Fakt, dass ein Arbeitnehmer aus bestimmten regelmäßigen Verhaltensweisen des Arbeitgebers davon ausgehen darf, dass diese zukünftig gelten. Klingt klobig, macht aber freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zu verpflichtenden. Hierbei spielt der Status des Arbeitnehmers keine Rolle. Sie gilt für den Sachbearbeiter, den Lageristen, die Sekretärin bis zum angestellten Geschäftsführer. Der Arbeitgeber kann diese Verhaltensweisen nicht einseitig beenden. Sie finden Eingang, wenn nichts Zusätzliches durch beispielsweise Betriebsvereinbarungen oder Tarif- und Arbeitsverträge gilt. Fahrtkostenzuschüsse können in die betriebliche Übung fallen.

C: CORPORATE CARSHARING

Teilen liegt im Trend – warum nicht den Firmendienstwagen teilen? Den BMW X5 für alle – damit er nicht ungenutzt herumsteht. Oder den Renault Master Business Transporter? Corporate Carsharing ist ein neues Mobilitätskonzept, welches den Fahrzeugpool mehr und besser auslastet. Indem mehrere bis alle Mitarbeiter sich den Pool teilen, sinkt der Bedarf an Fahrzeugen. Das spart monatlich Geld, indem Sie die Dienstfahrzeuge intensiver nutzen. Als geeignete Fuhrpark-Management-Plattformen gibt es viele Apps, um einen Firmenwagen auf einen Klick zu reservieren. Nach Ausstattung mit Echtzeitkarte. Früher auf Grund des enormen Verwaltungsaufwands undenkbar funktioniert dies reibungslos und besteht den Praxistest. Und das Beste: sie sehen monatlich, wo Sie Ihre Flotte verschlanken, Ausbaubedarf haben – oder wer wo wie viele Fahrzeuge benötigt.

D: DIENSTWAGEN

Die beliebte Zusatzvergütung: ein Dienstwagen. Jeder Kadermann hat einen, im mittleren Management sind es fast 90 Prozent. Außendienstler kommen ohne ihn nicht zu ihren Terminen. Die Zeiten, in denen ein Firmenwagen reines Statussymbol war, sind vorbei, es profitieren beide Seiten von einem Dienstfahrzeug. Der Arbeitnehmer, sobald er diesen privat nutzen darf. Die Schweizer Steuerkonferenz gibt vor, dass dieser in den Lohnausweis gehört. Die private Nutzung ist hierbei als Naturaleinkommen zu versteuern und unterliegt der AHV und den entsprechenden Sozialleistungen. Obwohl als geldwerter Vorteil angerechnet, erspart sich der Angestellte, sei er Sachbearbeiter oder Geschäftsführer, sämtlichen Verwaltungsaufwand. Das Fuhrparkmanagement kümmert sich in der Regel um alles. Bei einem Firmenmietwagen übernimmt der Vermieter Reparaturen, Fahrzeugprüfung und Ähnliches bei Kosten und Aufwand. Hinzu kommt, dass ein Firmenmietwagen von Sixt mit einem Durchschnittsalter von drei Monaten den Arbeitnehmer zuverlässig zur Arbeit bringt. Dieses leisten manche liebenswerte Rostlauben, die als Privatautos in den Garagen stehen, nicht.

Unverbindliches Angebot anfordern

 

E: EFFEKTIVE ERFASSUNG

Für den privaten Gebrauch des Dienstwagens gibt es die vereinfachte Abrechnung über die 0,8%-Regel. Grundvoraussetzung ist, dass Ihnen das private Benutzen des Firmenfahrzeugs erlaubt ist. Sie senken Ihre eigenen privaten Kosten – und erlangen somit einen geldwerten Vorteil. Der Gesetzgeber verlangt eine Steuer für diesen Benefit. Entweder pauschalisiert mit der 0,8% Regelung für Firmenwagen oder abrechnungsgenau mit Bordbuch, die effektive Ermittlung. Die Anzahl der privat gefahrenen Kilometer exklusive Arbeitsweg werden mit dem Kilometersatz multipliziert. Voraussetzung ist das ordnungsgemäße Führen des Bordbuchs mit Angabe von Fahrer, Datum, zurückgelegte Strecke, Anfang- und Endkilometerstand sowie Deklaration als Dienst- oder als Privatfahrt. Führen Sie das Bordbuch wie es Ihnen am einfachsten ist. Neben dem klassischen haptischen Heft gibt es die Option, das Fahrtenbuch digital zu führen. Eine Vielzahl an Apps erleichtert Ihnen den Beleg für den Fiskus.

F: FAHRZEUGNUTZUNG IM AUSLAND

Gerade bei im Vertriebsdienst tätigen Mitarbeitern stellt das Unternehmen den Aussendienstlern gerne ein Firmenfahrzeug für den Aussendienst zur Verfügung. Doch achten Sie auf Stolperfallen, wenn Ihre Kollegen in Deutschland, Italien oder Frankreich sitzen. Zoll- sowie Steuerrecht haben für diese Fälle gesetzliche Regelungen geschaffen. Der unverzollte Nutzen seitens EU-Bürgern in einem EU-Land ist für Schweizer Dienstwagen nur für Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort, bei entgeltlichem Befördern von Waren oder Personen sowie bei im Arbeitsvertrag festgelegten Tätigkeiten vorgesehen. Auch für den Arbeitsweg muss immer der Arbeitsvertrag in Kopie mit an Bord sein. Weitere Privatfahrten sind mit dem unverzollten Fahrzeug nicht gestattet. Als Verwaltungsrat oder nicht angestellter Gesellschafter einer Unternehmung dürfen Sie somit einen Schweizer Firmenwagen nicht im EU-ausland nutzen – unverzollt. Es droht die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr als Nicht-Unionsware mit dem zollrechtlichen Status einer zukünftigen Unionsware. Einfuhrabgaben drohen ebenso wie Straf- und Bussgeldzahlungen. Beachten Sie: ein in der EU hergestelltes Fahrzeug hat den Status einer Gemeinschaftsware und Zoll wird nicht fällig. Beantragen Sie hierfür bei der Schweizer Industrie- und Handelskammer ein Ursprungszeugnis.

G: GELDWERTER VORTEIL

Im oben genannten Beispiel mit dem Audi kommt zur 0,8%-Regel für Firmenmietwagen noch die Entfernung zur Firma hinzu. Dieses ergibt den geldwerten Vorteil. Diese Kilometer werden mit 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer errechnet. Bei 10 Kilometern zur Firma € 85,8. Diese ergeben mit dem 1% des Bruttolistenpreises addiert €371,80 die auf Ihren Lohn angerechnet werden. Verdienen Sie beispielsweise € 4.000 brutto sind Steuern und Abgaben für €4.371,80 fällig.

H: HOME-OFFICE

Viele wollen es, wenige bekommen es. Home-Office ist nicht gesetzlich geregelt. Somit gibt es einen Anspruch auf das Arbeiten von zu Hause aus nicht. Es sei denn dieser ist vertraglich geregelt. Neben den Kosten empfiehlt es sich, den zeitlichen Rahmen und den Umgang mit sensiblen Firmendaten zu vereinbaren, ebenso wie Leistungsstörungen. Nutzt der Arbeitnehmer seine privaten Geräte wie Drucker, Laptop und Telefon kann ihm eine Entschädigung zustehen, sofern nicht anders vertraglich vereinbart.

I: IRRTÜMER

  • Entfernungspauschale gilt ausschließlich beim Nutzen eines Autos! Nein, die 0,30 Cent pro Kilometer Arbeitsweg gilt ebenso erwandert, auf Inline-Skates oder Bus, Bahn, Fahrrad, Firmenmietwagen, Carsharing. Ihre Entscheidung. Lassen Sie sich die Entfernungspauschale nicht entgehen, um Ihre Lohnsteuer zu drücken.
  • Die Entfernungspauschale gilt für Hin- und Rückweg. Leider falsch, das Finanzamt rechnet nur den einfachen Weg an.
  • Welche Versicherung greift ist Nebensache. Irrtum: wenn Sie einen Wegeunfall verschweigen und als privaten Unfall angeben, zahlt Ihre Krankenkasse. Deren Leistungskatalog sieht anders aus, als der der Berufsgenossenschaft, die bei einem Wegeunfall zahlt. Klingt nebensächlich, aber: Kur- und Reha-Maßnahmen gehen mit der Berufsgenossenschaft schneller. Teures Zuzahlen entfällt ebenso. Bei Arbeitsunfähigkeit haben die Unfallkassen das bessere Rentenpaket.
  • Die Mittagspause ist nicht versichert. Irrtum, der Weg zum Bäcker fällt in die Unfallversicherung, der Weg zur Post bleibt Privatsache.

J: JOGGEN

Ja, joggen. Was hat das mit dem Arbeitsweg und Pendeln zu tun fragen Sie sich? Die Fit For Fun machte im November 2018 den Trend “Turnschuhpendler” in Hamburg aus. Als Alternative zu Auto, Bus und Bahn joggen die sportbewussten ins Büro. Pendeln per pedes. Run commuting nennt sich das international von New York bis Amsterdam. Die Turnschuhpendler schlagen zwei Fliegen mit einer Klappe. Sie sparen sich eine frühmorgendliche Trainingseinheit zu Hause indem sie diese auf den Arbeitsweg verlagern. Weiterhin umgehen sie nervige Staus. Beides spart wertvolle Zeit – und hält fit. Diejenigen die keine Duschmöglichkeit in der Firma haben nutzen nahegelegene Schwimmbäder oder Fitnessstudios.

K: KILOMETERABZUG FÜR FAHRTKOSTEN

Ab einer „beachtenswerten Entfernung“ sind die notwendigen Auslagen für das Pendeln steuerlich abziehbar. Diese Pauschale deckt die Kosten ab, die ein Arbeitnehmer aufwendet, um zur Arbeit zu gelangen. Sprit, Reifen, KFZ-Steuer, versichern, alles in einem Pauschaltbetrag errechnet pro Kilometer. Hierbei unterscheiden sich die Staats-, Bundes- und die Gemeindesteuern.

Für die Staats- und Gemeindesteuern gilt folgende Regelung:

Bis zu 3000 Kilometer p.A. 60 Rappen, danach 50 Rappen, ab 5000 Kilometer 40 Rappen. Der Fahrtkostenabzug ist auf 6000 Franken beschränkt.

Bei der direkten Bundessteuer beträgt der Ansatz einheitlich 70 Rappen. Hier gilt ein Limit von 3000 Franken Kostenabzug.

Bei einer beachtenswerten Entfernung gibt es einen weiteren Abzug für die Mittagsheimfahrten. Diese beträgt allerdings höchstens der Kosten für eine auswärtige Verpflegung.

L: LKW-FAHRER

In Ihrer Firma werden auch die dicken Brummis benötigt? Für LKW-Fahrer gelten besondere Regeln für die Arbeitszeit. Die wöchentliche Höchstlenkzeit beträgt 56 Stunden – und 90 Stunden auf zwei Wochen. Täglich dürfen Sie sich 9 Stunden hinter das Steuer setzen. Zweimal wöchentlich sogar 10 Stunden.

Grundsätzlich zählt der Arbeitsweg nicht zur Arbeitszeit. Eine Ausnahme ist, dass der Fahrer ein Fahrzeug nutzt, dass außerhalb des Betriebsgeländes steht. Sollen Sie oder Ihr Fahrer beispielsweise einen Iveco Daily fahren, den Sie an der Sixt Station abholen, gilt die Anreise mit dem Privatfahrzeug als Arbeitszeit. Entweder vom Betriebsgelände falls Sie vorher dort tätig waren, interessanterweise ebenso von zu Hause, falls Sie nicht über die Firma fahren. Hervorzuheben ist, dass es sich um keine Lenkzeit, sondern “andere Arbeit” handelt, die dokumentiert wird.

M: MITFAHRER

Ob Ehepaar oder Fahrgemeinschaft – hier macht das Finanzamt keine Unterschiede. Allerdings wird nur der direkte Weg angerechnet, Umwege für das Abholen werden nicht gewertet. Dafür ist der Umweg zum Abholen oder Nachhause bringen gesetzlich unfallversichert, beim Umweg zum Supermarkt gilt das nicht.

N: NEBENJOBBER

Sie beschäftigen so genannte Minijobber in Ihrer Firma oder haben selbst einen 400-Euro-Nebenjob? Hier gibt es Unterschiede, da die Kilometerpauschale als Werbungskosten die Lohnsteuerkosten senkt, der Minijobber aber keine Lohnsteuer zahlt. Somit bleiben Sie oder Ihr Minijobber auf den Fahrtkosten sitzen. Alternativ gestatten die Gesetze dem Arbeitgeber, die Werbungskosten zu erstatten – und das steuerfrei und ohne Sozialversicherungsabgaben. Die 400-Euro-Grenze bleibt unangetastet und der Nebenjobber erhält vom Arbeitgeber 0,30 Euro pro Kilometer Arbeitsweg.

O: OPTIMIEREN SIE IHREN ARBEITSWEG

Zuallererst machen Sie sich bewusst, dass Ihre Pendelzeit nicht ungenutzt verstreicht. Denn auch der Arbeitsweg ist Lebenszeit. Sie haben zuhause mit der Familie keine Zeit, um ein gutes Buch zu lesen? Wie wäre es mit einem Hörbuch auf dem Nachhauseweg, eingelesen von Ihrem Lieblingsschaupieler, ein wenig Herzschmerz oder ein spannender Krimi? Podcast, Nachrichten, es gibt ein großes Angebot an Audio-Medien. Recherchieren Sie vorher und setzen Sie sich nicht quälenden Radiosendern aus, mit deren Musik Sie nichts anfangen. Sie wollen Radio hören? Nutzen Sie Ihr Smartphone und switchen auf Ihren Lieblingssender. Heavy Metal ohne Werbung aus Los Angeles, Schlagermusik aus Tirol, chilenische Panflöten – die Auswahl ist unbegrenzt.

Nehmen Sie jemanden mit! Die Fahrt nach Hause ist zu langweilig? Dann registrieren Sie sich auf Mitfahrerbörsen und bilden Fahrgemeinschaften. Wenn Sie mögen auch wechselnd – da bleibt die Fahrt spannend. Und die Kosten senkt es ebenso wie eine Ersparnis für die Umwelt.

Neue Wege gehen – fahren Sie einen Umweg. Jeden (Arbeits)Tag die gleiche Landschaft sehen? Das muss nicht sein, denn viele Wege führen nach Rom. Sehen Sie neue Orte, Wege, Straßen und spannende Häuser. Oder entdecken einen Feinkostladen auf dem Weg, den Sie schon immer vermisst haben. Oder es tut sich eine neue Abkürzung auf.

Planen Sie ausreichend Zeit ein. Nichts verursacht mehr Stress, als wegen Terminen in Stress zu geraten. Was passiert im Schlimmsten Fall? Sie sind zu früh im Büro – und bummeln diese Stunden an anderer Stelle ab. Beispielsweise an verkehrskritischen Tagen wie Ferienbeginn oder -ende, vor Feiertagen oder bei Wintereinbruch.

Seien Sie vorbereitet! Snacks und Wasser gehören in das Standard-Set eines Pendlers. Morgens ein Thermobecher Kaffee entspannt die Fahrt, ein Raumduft sorgt für gutes Klima im Auto, das ergonomische Sitzkissen entspannt Ihre Haltung. Und mit den Turnschuhen fährt es sich bequemer? Dann tun Sie das, die Lederschuhe ziehen Sie erst an der Arbeit an.

Erledigen Sie Telefonate von unterwegs. Dank Freisprecheinrichtung vergeht die Fahrtzeit wie im Flug. Sei es beruflich oder privat – nutzen Sie den Arbeitsweg, um sich den restlichen Tag freier zu halten.

Halten Sie an und steigen Sie aus. Durchatmen, die Landschaft genießen – und entspannt weiter fahren.

P: PIKETTDIENST?

Auch Pikettdienst ändert nichts an der Definition des Arbeitsweges. Allerdings gibt es spezielle Sonderregelungen. So ist der zurückgelegte Arbeitsweg beim Pikettdienst für Elektriker, Ingenieure und in Spitälern Arbeitszeit, wenn der Pikettdienst außerhalb des Unternehmens stattfindet und ein effektiv geleisteter Einsatz erfolgt.

Q: QUELLENSTEUER

Die Quellensteuer fällt für Ihre ausländischen Arbeitsnehmer an, die keinen Wohnsitz in der Schweiz haben. Die Steuer wird direkt vom Einkommen abgezogen und vom Arbeitgeber an die Steuerbehörde abgeführt. Die Quellensteuer variiert von Kanton zu Kanton, da die Festsetzung ins kantonalen Steuerrecht fällt.

R: REISEKOSTEN

Der Arbeitsweg gilt von Ihrer Wohnung bis zur ersten Arbeitsstätte. Bei mehreren Arbeitsstätten oder Kundenterminen setzen Sie diese Fahrten ab der ersten Arbeitsstätte als Reisekosten an. Hierein fallen alle Kosten, die mit der Reise zu tun haben. Ein Posten sind die Kosten für den Transport mit dem Auto, Bahn, Flugzeug oder allen anderen Beförderungsmitteln. Setzen Sie die Reise als Werbungskosten von der Steuer ab. Für die Fahrt gibt es einen Pauschalbetrag oder bei höheren Kosten mit Nachweis das Anrechnen. Verpflegen und Übernachten belegen Sie ebenso und machen diese steuermindernd geltend. Unser Tipp: legen Sie sich ein Reiseprotokoll an und sammeln die Belege, um Ihren Bericht zu stützen.

S: STEUERPAUSCHALE ZUM ARBEITSWEG

Seit Februar 2014 und der so genannten «Fabi-Vorlage» befürwortete das Stimmvolk mehr Geld für die Bahninfrastruktur und dem Begrenzen des Pendlerabzugs auf 3000 Franken für die Bundessteuer. Kantonseitig ist eine weitere Reduzierung möglich, hiervon machen einige Kantone Gebrauch, andere nicht. So gilt in Basel die 3000 Franken als Obergrenze, in Zürich hingegen 5000 Franken. St. Gallen geht einen anderen Weg: Pendler reichen Fahrtkosten maximal in Höhe eines SBB-Abos der 2. Klasse ein, aktuell 3655 Franken. Bei Dienstwagen führt das dazu, dass die Differenz bei privat genutzten Dienstwagen zwischen dem tatsächlichen Pendleraufwand und dem Maximum an Abzug als Einkommen angerechnet werden.

T: Transporter

Der Arbeitsweg liegt im Ermessen des Arbeitnehmers – aber auch das Wegerisiko. Das Fortzahlen des Arbeitsentgeltes bei Ausfall trägt der Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer “durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden” fernbleibt. Hierzu zählen Krankheit, persönliche Umstände wie Einbruch, Brand, platter Reifen. Bei allgemeinen Verhinderungen trägt der Angestellte Sorge, zur Firma zu kommen. Kurz gesagt: Stau, Gewitter, Bahnausfall, Streik berechtigen nicht zur Lohnfortzahlung. Das Nutzen eines Taxis fällt in Ihren Bereich, eine Kostenerstattung seitens des Arbeitgebers ist nicht vorgesehen. Allerdings gelten für die Pünktlichkeitsverpflichtung Zumutbarkeitsgrenzen. Taxikosten über dem Tagesarbeitslohn müssen Sie nicht hinnehmen. Das einfachste: rufen Sie in Ihrer Firma an und klären Sie die Lage, gemeinsam finden Sie die richtige Entscheidung und alle sind abgesichert.

U: UMKLEIDEZEIT

Klingt banal, ist es aber nicht. Das An- und Ablegen einer obligatorischen Dienstkleidung gilt als vergütungspflichtige Tätigkeit, von der hygienischen Ausrüstung im Gesundheitswesen bis zur Schutzbekleidung gegen Unfälle. Der Aufwand ist als Vorbereitung für den Dienst zu sehen, sagt Artikel 18 Absatz 5 ArGV 1.

V: VELO-PENDELN

Viel Stress, weniger Freizeit, der Ruf des Pendelns ist nicht der beste. 15% pendeln in der Schweiz zu Fuss oder per Velo – da ist die Fitness bereits mit dem Arbeitsweg erledigt.

W: WECHSEL DES ARBEITSWEGES

Der Arbeitsvertrag gibt die wichtigen Infos: der Umfang der Arbeitsleistung darf grundsätzlich nicht über das Vereinbarte hinaus gehen und eine Änderung des einst Vereinbarten bleibt ausgeschlossen, sofern nicht beide Parteien zustimmen. Wurde ein Arbeitsort vertraglich vereinbart, greift hier genannter «pacta sunt servanda»-Passus. Ausnahmen bestätigen die Regel: abhängig von der vertraglichen Basis kann auch der Umstand berücksichtigt werden, ob es sich um einen dauernden oder kurzfristigen Wechsel handelt. Die Zumutbarkeit spielt hier eine wichtige Rolle. Regeln Sie das Thema Wechsel des Arbeitsweges am besten direkt im Arbeitsvertrag, dann kommen erst keine Unstimmigkeiten auf.

X: X-TRA HAUSHALT

Für alle die der Pendelweg zu lang ist, ist ein Zweitwohnsitz eine geeignete Maßnahme. Wochenaufenthalt nennt sich das dann steuerlich. Beachten Sie aber, dass Sie nicht wählen dürfen, an welchem der beiden Orte Sie Steuern zahlen, diese sind an Ihren «Lebensmittelpunkt» gekoppelt. Auf Grund der unterschiedlichen steuerlichen Berechnungen in den Städten und Kantonen sind die Steuerbehörden wenig entgegenkommend. Bei Verheirateten wird in der Regel der Wohnort des Lebenspartners/der Lebenspartnerin als Lebensmittelpunkt angesehen, bei Ledigen der Arbeitsort. Mit Belegen wirken Sie dem entgegen, regelmäßige Billetten der Bahn sowie Mitgliedschaften in Vereinen und andere soziale Verknüpfungen beweisen Ihren Lebensmittelpunkt gegenüber dem Fiskus. Als Führungskraft wird als Ausnahme oft der Arbeitsort herangezogen, auch wenn Gatte oder Gattin woanders wohnen. Wichtig ist dieses für Ihren Status: als Wochenaufenthalter gelten andere Steuersätze und Sie machen Mehrauslagen für Verpflegung, Mietkosten und Fahrtkosten steuerlich geltend.

Y: Yoga und andere Umwege

Nein, egal ob sie die Kinder abholen, zum Sport oder Yoga gehen oder einkaufen, es zählt nur der direkte Weg von der Arbeitsstätte zum Wohnort als Arbeitsweg.

Z: ZEIT – ARBEITSZEIT

Generell zählt der Arbeitsweg nicht zur Arbeitszeit. Bei verschiedenen im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitsorte, beispielsweise Standorte der Unternehmung, gilt der direkte Weg zur Arbeitsstätte – egal welcher – als Arbeitsweg. Und somit nicht als Arbeitszeit. Das Verlängern des Arbeitsweges durch einen Einsatz an einem nicht festgelegten Alternativen Standort wiederum gilt als Arbeitszeit. Dieses gilt für Baustellen und andere Einsatzorte, an denen Sie für Ihre Firma tätig werden sollen.

Wie Fuhrparkmanagement Ihre Kosten reduziert und die Flexibilität erhöht

Viele Gewerbetreibende und Unternehmer durchleuchten jetzt ihre Geschäftsprozesse. Eine zentrale Frage lautet: Was ist notwendig für mein Kerngeschäft und was kann ich besser an einen Spezialisten auslagern? Im Fuhrparkmanagement liegt grosses Optimierungspotential, das ein Spezialist wie SIXT freisetzen kann: die Fuhrparkkosten sinken und Sie sind flexibler, Ihre Mitarbeiter fahren Autos mit neuester Technologie und sind top-motiviert.

Inhalt


1. Herausforderung Fuhrparkmanagement
2. Mit SIXT Firmenmietwagen Komplettservice und Flexibilität geniessen
3. Immer mit der neuesten Technologie unterwegs
4. 80% weniger Prozesskosten durch e-Billing
5. Neue Mobilität braucht flexible Fuhrparkmanagementlösungen
6. SIXT+ Auto Abo & SIXT ride
7. Sechs oft gemachte Fehler im Fuhrparkmanagement

Herausforderung Fuhrparkmanagement

Der Firmenfuhrpark ist ein sichtbares Aushängeschild Ihres Unternehmens. Durch einen modernen Fuhrpark schaffen Sie es, einen positiven Eindruck bei Ihren Kunden zu hinterlassen. Gleichzeitig schätzen Ihre Mitarbeiter bequeme und zuverlässige Firmenfahrzeuge.

Der Fuhrpark ist aber auch ein erheblicher Kostenfaktor und seine Verwaltung ist aufwändig. In den meisten Unternehmen gibt es keine Spezialisten, die sich um das Fuhrparkmanagement kümmern. Am Anfang ist der Aufwand noch gering, aber je stärker das Unternehmen und der Fuhrpark wächst, desto grösser werden die Aufgaben.

Der Aufwand für das Firmenfuhrpark-Management ist erheblich:

  • Beschaffung der Fahrzeuge mit der Aushandlung der Konditionen bei mehreren Händlern
  • Finanzierung (Leasing) mit Hausbank und Händlerbank
  • Kfz-Versicherung und Kfz-Anmeldung
  • Check der Servicekosten/Servicevertrag
  • Unfallschadenmanagement
  • Reifenmanagement
  • Tankkarte
  • Rückgabe des Fahrzeuges
  • Aufstellen von Fuhrparkrichtlinien
  • Sparpotentiale analysieren

Dabei ist es nicht nur der Aufwand, der viele Unternehmer und Geschäftsführer belastet, sondern auch das Wissen, nicht immer die besten Konditionen bei den Händlern zu bekommen. Zudem ist Flexibilität das oberste Gebot der Stunde. Die Finanzierung über Leasing ist enorm starr, eine vorzeitige Auflösung des Vertrages ist mit hohen Kosten verbunden. Fuhrparkmanagement ist für viele Unternehmen leider immer noch aufwendig, kostspielig, unflexibel und nervenaufreibend.

Mit SIXT Komplettservice und Flexibilität geniessen

Mit uns lösen Sie viele dieser Probleme, gewinnen mehr Flexibilität und können Ihre Fuhrparkkosten senken. Sie bekommen Mobilität nach Wunsch zu einem Komplettpreis inklusive Finanzierung und Versicherung, ohne Startgebühr und ohne Anzahlungen. Es sind keine hohen Investitionskosten wie beim Neuwagenkauf notwendig. Auch die gefürchtete Wertverlustabschlussrate beim Leasing entfällt!

Einmal im Monat wird bequem abgerechnet, Ihre Kosten sind jederzeit transparent und absolut planbar. Wenn Sie kurzfristig ein Fahrzeug brauchen, können Sie es mit Firmenrabatt zu Spezialkonditionen einfach dazu mieten. Die Verwaltung ist sehr einfach und wird durch SIXT gesteuert. Das senkt bei Ihnen im Unternehmen den Aufwand. Zudem brauchen Sie sich nicht um das Reifen- und Servicemanagement kümmern. SIXT macht auch das Controlling und liefert laufend Ideen für die Optimierung.

Immer mit der neuesten Technologie unterwegs

Ein weiterer wichtiger Vorteil: Sie und Ihre Mitarbeiter sind immer auf dem neusten Stand der Technik unterwegs. Moderne Sicherheits- und Komfortpakete sind nicht nur für die Geschäftsführung, sondern auch die Vertriebs- und Aussendienstmitarbeiter erhältlich. Im Durchschnitt sind die Fahrzeuge bei SIXT nur drei Monate alt.

Der Firmenwagen ist für Vertriebs- wie Aussendienstmitarbeiter ein wichtiger Motivationsfaktor. Oftmals ist es sogar wichtiger als die Gehaltserhöhung. Wer 80 % seiner Zeit im Fahrzeug verbringt, hat sich ein sicheres und bequemes neues Fahrzeug verdient. Wenn Sie die besten Mitarbeiter wollen, dann sollten Sie auch in die Qualität Ihres Fuhrparks investieren. Über 60 % der SIXT-Flotte besteht aus Premiumfahrzeuge der Marken Audi, BMW und Mercedes-Benz. Die Ausstattung liegt entsprechend auf höherem Niveau und bietet ein Mehr an Sicherheit.

Weitere Vorzüge: Mit der neuesten Technologie reduzieren Sie die Betriebskosten. Neue Automobile sind sparsamer und umweltfreundlicher. Alle Fahrzeuge bei SIXT entsprechen der Euro 6-Abgasnorm, 70 % der Fahrzeuge stossen weniger als 120 g CO2 pro Kilometer aus. Der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch liegt bei 4,8 Litern auf 100 Kilometer. Darüber hinaus sind viele Plug-in-Hybride und Elektro Firmenwagen verfügbar, die für den Einsatz im innerstädtischen Geschäftsgebiet wie gemacht sind.

Ihre Vorzüge auf einen Blick:

  • Management und Mitarbeiter fahren neueste Technologie, sicher und bequem
  • Hohe Wertschätzung für die Mitarbeiter
  • stilvoller erster Eindruck beim Kunden
  • Reduktion von Verwaltungsaufwand
  • Der Fuhrpark wird optimiert und die Fuhrparkkosten sinken
  • höchste Flexibilität von einem Tag bis zur Langzeitmiete
  • einfach anmelden, beenden oder upgraden
  • kein Startkapital notwendig
  • transparente und planbare Rechnungen
  • Für jede Situation die richtigen Fahrzeuge, vom PW über Bus bis zum Lkw
  • Vom SIXT-Netzwerk profitieren

80 % weniger Prozesskosten durch e-Billing

Die Komplexität im Stammgeschäft wächst, deshalb macht es Sinn, auf einen hochwertigen und erfahrenen Mobilitätsdienstleister wie SIXT zu vertrauen und das Fuhrparkmanagement auszulagern. SIXT bietet verschiedene e-Billing-Formate an. Als Fuhrparkmanagementspezialist organisiert und verwaltet SIXT alles rund um Ihren Fuhrpark und reduziert die Prozesskosten um 80 %. Die Rechnung erhalten Sie umweltfreundlich per E-Mail, ebenso die Analysen. Zudem gibt es weitere Tools, die die Verwaltung Ihrer Fahrzeuge erleichtern: Das SIXT B2B Travel Management Center und das SIXT Rent Control Tool.

Neue Mobilität braucht flexible Fuhrparkmanagementlösungen

Die Herausforderungen für Selbständige, Handwerker und Unternehmen wachsen. Die Digitalisierung verändert das Kundenverhalten. Für die Mobilität bedeutet das: Sie und Ihre Mitarbeiter müssen ständig flexibel, immer für den Kundeneinsatz bereit und jederzeit mobil sein. Für Unternehmen wie für Privatpersonen gilt heutzutage mehr denn je die Formel: Nutzen geht vor Besitz.

SIXT bietet für Unternehmen in jedem Bereich des Fuhrparkmanagements innovative Lösungen an. Über die SIXT-App haben Sie Zugriff auf 240.000 Fahrzeuge, die weltweit in 115 Ländern angeboten werden. Allein in Europa ist SIXT in rund 600 Städten mit Stationen vertreten.

Mobilität neu denken mit SIXT+ Auto Abo & SIXT ride

Die Welt ist im Umbruch, die Digitalisierung verändert die Art und Weise wie wir reisen und arbeiten. „Mobility as a Service“ (MaaS) bezeichnet neue Mobilitätslösungen, bei denen nicht mehr der Besitz eines eigenen Fahrzeugs Voraussetzung für Mobilität ist, sondern Mobilität als Dienstleistung genutzt werden kann. SIXT ist einer der führenden Premium-Anbieter für Mobilitätsleistungen und bietet Ihnen einzigartige und komfortable Lösungen für Ihren Fuhrpark an.

  • SIXT+ Auto Abo für Geschäftskunden: Flexibler als etwa Leasing oder Kauf mit dem all-inclusive Abo – nur tanken müssen Sie noch selbst. Im Preis enthalten: Finanzierung, Kfz-Vollkasko- und Haftpflichtversicherung, Kfz-Zulassung, Service, Reifenmanagement bis zur Mobilitätsgarantie. Schon ab einem Monat Laufzeit mit anschließender monatlicher Kündigungsoption.
  • SIXT ride Taxiservice- und Transfer für Firmen. Über 1 Million Fahrer in 60 Ländern stehen bereit. Über die SIXT-App buchen Sie Ihr Wunschfahrzeug und bezahlen bargeldlos über die App. Transparent und sicher. So können Ihre Top-Manager auf dem Weg zum nächsten Kundentermin bequem während der Fahrt Ihre Präsentationen vorbereiten oder wichtige E-Mails beantworten.

Sechs oft gemachte Fehler im Fuhrparkmanagement

1. Fokus auf den Anschaffungspreis

Viele legen Wert auf eine günstige Anschaffung. Dabei fallen 80 % der Kosten erst beim Betrieb des Fahrzeuges an, also Treibstoffkosten, Service- und Reifenkosten. Die Gesamtkosten (Total Costs of Ownership) sind entscheidend.

2. Die Firmenwagennutzer dürfen alles

Auch wenn eine Privatnutzung bei vielen Firmenwagen möglich ist, er ist immer noch eine Firmenleistung. Eine klare Firmenwagenregelung ist nicht nur wichtig für die interne Transparenz, sondern spart Kosten, vermeidet Schäden, verringert Verschleiss und Treibstoffverbrauch.

3. Die Anschaffungskosten müssen abgefahren werden

Es hält sich immer noch die Meinung, dass sich Fahrzeuge, die bis zum „Schluss“ gefahren werden, am meisten rechnen. Dabei entstehen mit zunehmenden Fahrzeugalter auch höhere Servicekosten. Auch Ihre Mitarbeiter sind weniger motiviert, wenn sie wissen, dass sie in alten Autos herumfahren müssen.

4. Den Mitarbeitern ist egal, welche Marke sie fahren

Ein ansprechender Firmenwagen zählt für viele Arbeitnehmer noch immer zu den wichtigsten Motivationsfaktoren. Es gibt auch Modelle der Top-Brands zu attraktiven Konditionen.

5. Umweltschutz ja, aber nicht beim Fuhrpark

Viele Unternehmen investieren in die Entwicklung umweltfreundlicher Produkte und Produktionen, aber im Fuhrpark werden alte Fahrzeuge, die richtige Schadstoffschleudern sind, gefahren. Das ist nicht mehr zeitgemäss.

6. Die Fuhrparkverwaltung macht die Buchhaltung

Der Fuhrpark ist zu schade und zu kostenintensiv, um ihn nur so nebenbei zu betreiben. Hier liegt ein hohes Optimierungspotential, dass in der Zusammenarbeit mit einem Fuhrparkmanagement-Spezialisten genutzt werden kann.

 

Fazit: Unternehmen sind gefordert, im Stammgeschäft Höchstleistungen zu vollbringen. Die Auslagerung des Fuhrparkmanagement bringt vielfache Vorteile: von der Reduktion des Verwaltungsaufwandes und der Fuhrpark-Kosten bis hin zur Modernisierung des Fuhrparks für zufriedene Mitarbeiter und eine gute Umweltbilanz. Die Fuhrparkmanagement-Lösungen von SIXT bietet für alle Fälle spannende Lösungen an.

Direkt unverbindliches Angebot anfordern

 

Expertenaustausch on the Road: Albert James Küng im SIXT Carpool Interview

BEI UNS KOMMEN DIE KUNDEN ZU WORT: SIXT TRIFFT DAS WHO IS WHO DER GESCHÄFTSREISEINDUSTRIE

Sommerpause: keine Zeit zum Rasten bei SIXT! Wir haben die Chance genutzt, unsere Kunden persönlich zu treffen – und mit ihnen während einer gemeinsamen Spritztour über Zusammenarbeit, Produktlösungen und Nachhaltigkeit in der Mobilität zu sprechen. Auch New Work und Reisen während der Pandemiezeit sowie andere aktuelle Themen kommen zur Sprache.
Den Auftakt machen Ekin Delavarkhan vom SIXT Strategic Global Account Management und Albert James Küng vom Global Travel Management bei Siemens. Unterwegs stößt Vinzenz Pflanz, President Corporate Sales bei SIXT, hinzu. In knapp 10 Minuten verrät Küng unter anderem, wie die neuen Mobilitätslösungen von SIXT bei Siemens eingesetzt werden und Mitarbeitern und Travel Management die Arbeit erleichtern. Doch in der entspannten Atmosphäre geht es nicht nur ums Geschäft: ganz nebenbei plaudern die drei aus dem Nähkästchen, bei welchem Song fährt man am besten Auto, welches ist das aktuelle Lieblingsfahrzeug?

WORUM GEHT’S IM VIDEO?

Die CarPool Interviews sind eine neue Reihe, bei der wir unsere Kunden zur interaktiven Dienstreise bitten und ungezwungen alles Wichtige besprechen. In diesem Falle unser SIXT Long-term Flex Produkt, das mit Unternehmen für Unternehmen entwickelt wurde. Damit können Firmenkunden ihren Fuhrpark unter anderem auf eine Hybrid- oder Elektroflotte umstellen, risikolos und zum Kundentarif.

Bleiben Sie dran: im nächsten CarPool Interview treffen wir auf Christoph Carnier von Merck, der auch Präsident des Verbandes Deutsches Reisemanagement ist.

JETZT MEHR INFOS ZUM NEUEN PRODUKT SIXT LONG-TERM FLEX BEKOMMEN?

Einfach E-Mail an carpool-interview@sixt.com senden.

WER IST BEIM CARPOOL INTERVIEW AN BORD?

„Mein persönlicher Ansporn und der meines ganzen Teams ist es, Trends und Veränderungen immer früh- und rechtzeitig zu erkennen und unsere internen Kunden damit zu überraschen. Daher habe ich auch die Verlegung unseres Meetings mit Sixt vom klassischen Meetingraum ins Auto als sehr erfrischend und inspirierend empfunden und mit Begeisterung wahrgenommen.“

ALBERT JAMES KÜNG – Head of Global Travel Management der Siemens AG
Aufgewachsen in der Schweiz und schon seit mehr als 25 Jahren sehr gerne in Deutschland zu Hause, beinahe genauso lange im Bereich Geschäftsreisen aktiv. Hört im Firmenwagen mit Verbrennermotor gerne Hardrock und genießt die Stille mit einem Elektro-Modell.

EKIN DELAVARKHAN – Senior Director Strategic Global Account Management
Die Hamburgerin ist seit 4 Jahren bei SIXT und verantwortet mit ihrem Team das Strategic Global Account Management. Sie kennt unsere Kunden und deren Anforderungen an moderne Mobilität aus dem Effef – und holt unsere Kunden auch schon mal ab, um sie im Audi A8 Hybrid zur Arbeit zu bringen.

VINZENZ PFLANZ – President Corporate Sales
DER SIXT Experte beim Thema Mobilitätsmix. Begeisterter Fan von SIXT Long-term Flex, gerade gab er einen elektrischen Renault Zoe ab, um sich ein anderes Fahrzeug frei auszuwählen.

DAS SIXT CARPOOL INTERVIEW: EXPERTENTALK MIT CHRISTOPH CARNIER VON MERCK IM A8 HYBRID

SIXT TRIFFT VERBANDPRÄSIDENTEN DEUTSCHES REISEMANAGEMENT UND SENIOR DIRECTOR TRAVEL, FLEET & EVENTS DER MERCK KGAA

Wissenschafts- und Technologieunternehmen Merck ist ein Kunde von SIXT – Grund genug für Ekin Delavarkhan vom SIXT Strategic Global Account Management und Vinzenz Pflanz, President Corporate Sales bei SIXT, den Senior Director Travel, Fleet & Events Christoph Carnier zum CarPool Interview einzuladen. Neben fast 30 Jahren bei Wissenschaftspionier Merck ist er als Präsident des Verbandes deutsches Reisemanagement ein Vollprofi in Sachen Dienstreisemobilität.

Bei einer Fahrt im Audi A8 Hybrid wird Tacheles gesprochen: New Work-Modelle, Umstellung auf Home Office in den Standorten und die Bedeutung eines Dienstautos für Firmen und Mitarbeiter – vom einstigen Statussymbol zur Gehaltsoption. Auch über Dienstreisen während Corona berichtet der Präsident des VDR – und dem damit verbundenen Wandel an Mobilität. Welche Chancen sieht er für neue Modelle, wie wichtig wird nachhaltiges Reisen? Und welches sind die Top3-Lieblingsautos des Travel-Experten?

WORUM GEHT’S IM VIDEO?

Bei der SIXT-Reihe CarPool Interview treffen SIXT Experten auf Experten aus der Wirtschaft, um ganz ungezwungen im Auto bei einer Expertentour über Mobilität, Innovation und das Geschäftsleben im Allgemeinen zu reden.

SIE HABEN FRAGEN ZUM SIXT CARPOOL INTERVIEW ODER FEEDBACK?

Einfach E-Mail an carpool-interview@sixt.com senden.

WER FÄHRT DIESES MAL BEIM CARPOOL INTERVIEW MIT?

“Manche sagen, ein Dienstwagen ist ein Statussymbol, von dem Thema ist man aber schon weg. Es ist einfach Teil eines Gesamtpaketes, was zum Gehalt mit dazu gehört. Ich glaube eher, dass es andere Formen gibt, wie Mobilität zur Verfügung gestellt werden kann. Diesen Ansatz haben wir zumindest im Unternehmen und setzen den um.”

CHRISTOPH CARNIER – Präsident des Verbandes Deutsches Reisemanagement und Senior Director Travel, Fleet & Events der Merck KGaA
Der gelernte Reiseverkehrskaufmann ist seit 1992 bei Merck im Travel Management und seit 2008 Senior Director Travel, Fleet & Events. Seit 2014 sitzt Carnier im Präsidium des VDR, Deutschlands größtem Netzwerk für geschäftliche Mobilität.

EKIN DELAVARKHAN – Senior Director Strategic Global Account Management
Die Hamburgerin ist seit 4 Jahren bei SIXT und verantwortet mit ihrem Team das Strategic Global Account Management. Sie kennt unsere Kunden und deren Anforderungen an moderne Mobilität aus dem Effef – und nimmt sie auch schon mal mit, um sie im A8 Hybrid mit 450 PS ans Ziel zu bringen.

VINZENZ PFLANZ – President Corporate Sales
DER Experte bei SIXT für das Thema Mobilitätsmix und Mobilitätsinnovation. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung gibt es (fast) nichts, was er noch nicht kennt. Und bleibt dennoch neugierig auf Innovationen und technische Neuerungen, die er bei SIXT mit Begeisterung vorantreibt.

Durchstarten in der Krise: Jetzt mit Firmenwagen Lieferservice gründen – Gastronomie, Lebensmittel und mehr “to bring”

Viele Betriebe müssen während der Corona-Pandemie wegen verschärfter Maßnahmen wie Abstandsregeln ihren Betrieb schließen. Damit die Küche nicht kalt bleibt gibt es Alternativen: Selbstabholer und Bringservice, während Kontaktbeschränkungen aktueller denn ja. Von Krisen-Gewinner wollen wir nicht sprechen, anhand von vielen Erkrankten und Gestorbenen. Aber man kann sagen: die Bringdienste zeigen sich in der Krise stabiler als die Vor-Ort Gastro, dies meldet auch das Shopsystem Ordersmart. Mehrbedarf bei Konsumenten, die zuhause essen, aber nicht kochen wollen, Corona sicheres Bestellen und Liefern lassen ohne hohe Infektionsgefahr sind die großen Vorteile. Und mit SIXT Firmenwagenmiete ohne große Investitionskosten ist das Finanzielle bei der Mobilität, dem wichtigsten Teil der Lieferdienst Gründung, kein Hindernis.

Inhalt


1. Welche Arten der Lieferservice Gründung gibt es?
2. Erste Überlegungen zur Gründung
3. Vorraussetzungen
4. Der finanzielle Start

1. WELCHE ARTEN DER LIEFERSERVICE GRÜNDUNG GIBT ES?

Prinzipiell kann zwischen zwei Arten der Lieferservice Gründung unterschieden werden: die einen haben einen Laden und wollen einen Lieferdienst gründen, um auch während begrenzter Gästezahl oder sogar Lockdown-Schließung weiter zu wirtschaften. Klassisch denken viele an den Pizzaservice, aber grundsätzlich kann jedes hergestellte „Produkt“ auch geliefert werden. Sei es die Pizza Hawaii oder frische Weggli, um bei den Nahrungsmitteln zu bleiben. Doch auch Bücher, Haushaltswaren, Pflanzen und Kosmetik und alles, was die Zielgruppe regelmäßig zum Leben braucht eignet sich zur Lieferservice Gründung. Also nicht nur die Gründung eines Lieferdienstes für Gastronomie.

VOM LADENGESCHÄFT ZUM LIEFERSERVICE

Die einfachere Variante – erspart Sie doch die Neugründung des Unternehmens. Steuerberater, Finanzen, Räumlichkeiten und Equipment: alles ist geklärt und bereits vorhanden. Ebenso die Kunden: denn die Stammgäste freuen sich, wenn ihr Lieblings-Sushi ihnen gebracht wird, als dass sie ganz darauf verzichten müssen. Zu Hause essen ist das neue Ausgehen – aber bitte mit Restaurantqualität! Binden Sie Ihre Kunden mit einem LIeferservice eng an sich, dann haben Sie einen festen Kundenstamm. Und dank Empfehlung gewinnen Sie neue Kunden hinzu, denn die Weiterempfehlung echter Kunden animiert mehr Kunden, Ihren neu gegründeten Lieferservice auszuprobieren.

Dennoch Vorsicht, ein paar Dinge müssen Sie als Lieferdienst Gründer beachten: sind Sie technisch auf dem Stand, einen Lieferservice anbieten zu können – oder nutzen Sie im Café Zettel und Stift, um Bestellungen aufzunehmen? Haben Sie eine Webpräsenz, auf der die Kunden Ihre Menüs, Speisen und Produkte sehen und auch bestellen können? Die klassische Flyerverteilung und Telefonbestellung reichen oft nicht aus, um genügend Kunden zu akquirieren. Hier ist eine Strategie für Online-Marketing sinnvoll, auch Social Media sollten Sie einbeziehen. Ein Blick auf die Konkurrenz hilft hierbei weiter und liefert erste Anhaltspunkte.

Eine Besonderheit stellt die Außer-Haus-Speisekarte dar. Oder sind alle Ihre Gerichte auch problemlos lieferbar? Beachten Sie weiterhin, dass im Lieferservice 2,5% Umsatzsteuer anfallen, vor Ort hingegen die üblichen 7,7% (außer Sie nutzen den Saldosteuersatz von 2,5% und 5,1% als Kleinunternehmer), wenn Sie einen Gastronomiebetrieb mit Dienstleistung anbieten (Sitzgelegenheiten, Ambiente, …). Bei Lieferungen über die Gasse müssen Sie die entsprechenden Belege als Nachweis der Lieferung aufbewahren. Informieren Sie sich daher gründlich, damit Sie keine bösen Überraschungen durch das Finanzamt erleben. Schalten Sie einen Steuerberater ein, wird dieser Ihnen alle Fragen gut beantworten können. Wichtig ist, dass Ihr Kassensystem spielend zwischen „To go“ oder „inhouse“ wechseln kann – wegen der unterschiedlichen Steuerhöhen. Alternativ können Sie zwei Kassen führen, eine für die jeweilige Sparte. Kleine Betriebe mit bis zu 20 Sitz- oder Stehplätzen können über eine pauschale Abrechnen, melden die die Berater der Gastroconsult AG in Ihren Steuertipps.

Denken Sie auch an die längere Lieferzeit – von der Küche an den Tisch ist schneller als noch ein paar Kilometer mit Zwischenstopps bei anderen Kunden zu fahren! Ein weiterer Punkt: bieten Sie ein separates Mittagsmenü an – oder gilt die Karte „all day“? Mittags sind die Kundenwünsche nach einer leichteren Mahlzeit gegebenenfalls leichter als Rumpsteak mit Herzogin-Kartoffeln. Weiterhin sollten Sie alle Gerichte auf den Prüfstand stellen: wie sieht der Teller nach einer Autofahrt aus – hält das Gericht oder zerteilt es sich in seine Bestandsteile? Der Salat mit bereits getopptem Dressing könnte zusammenfallen, die Roulade ebenso.

Unser Tipp: fragen Sie Ihre Stammgäste, diese sind auch Ihre Kunden, nach Wünschen und Bedürfnissen an Ihren Lieferdienst zu verschiedenen Tageszeiten – und Wochentagen!

Planen Sie bereits die Zeit nach dem Lockdown mit ein. Wie wollen Sie priorisieren, wenn Ihr Lokal besetzt ist und ein Lieferwunsch eintrifft: was geht vor? Welches Team benötigen Sie, um beide Kanäle zu bedienen?

DIE BEGINNER – SOFORT STARTEN SOFORT LIEFERN

Machen Sie den Self-Check zur Lieferservice Gründung: was ist Ihr Produkt, haben Sie alles parat? Für ein gastronomischen Lieferdienst brauchen Sie eine gut ausgestattete Küche und die entsprechenden Räumlichkeiten. Denn mal ehrlich: wenn die 6-jährige Lotta mithilft ist das süß gemeint, bringt Sie aber mit Ihrem Business nicht weiter. Beachten Sie generell, dass Sie genug Freiraum haben, um die Familie nicht zu stören – und andersherum.

STARTEN: ERSTE ÜBERLEGUNGEN ZUR LIEFERDIENST GRÜNDUNG

Die Konkurrenz schläft nicht, gut wer diese also im Auge hat. Gleichzeitig sehen Sie so bereits, was „der Markt hergibt“ – bei sehr vielen kroatische Küche-Bringdiensten müssen Sie nicht der nächste Fisch im Haifischbecken sein, sondern Ihren Lieferdienst anders positionieren. Schauen Sie ebenso auf die Preise – halten Sie mit? Oder produzieren Sie dann im Minus?

Welchen Lieferradius wollen Sie mit Ihrem Lieferservice abdecken? Oder können Sie abdecken? Längere Wege erhöhen die Kosten – und Sie laufen Gefahr, kalte Speisen zu bringen. Wie sieht die Konkurrenz hier aus – leichte Verschiebungen können ein ganz anderes Bild ergeben. Suchen Sie auf Karten den „leeren Bereich“ rund um Ihre Lieferservice Gründung – mit vielen potentiellen Kunden.

Seien Sie realistisch – oder planen einen zweiten Fahrer ein. Doch auch dieser kostet Gehalt, Sozialleistungen und benötigt einen fahrbaren Untersatz. Beachten Sie auch die Regeln zum Arbeitsschutz – der Angestellte muss sich umziehen können und Waschräume aufsuchen können. Beachten Sie auch, dass dieser vor Ort parken muss – haben Sie entsprechenden Platz? Oder steht der Fahrer im Halteverbot oder einer Feuerwehrzufahrt? Da müssen Sie Alternativen suchen.

Keine gute Idee in petto? Kein Problem, mit Franchise nehmen andere Ihnen dieses ab und unterstützen tatkräftig. Die Vorteile liegen auf der Hand: Promotion-Materialien, Webauftritt, Speisekarte – alles wird von der Franchise-Mutter vorgegeben. Und die hat in der Regel Fachleute für alle Bereiche, die Shopsysteme sind ausgereift, Produkte am Markt getestet und die Konkurrenz wird im Auge behalten. Geschmacklich gibt es eine breite Auswahl, Burger, Pasta, Pizza – oder möchten Sie vegetarisch gehen? Die Branchenkenner von Franchiseportal listen neben Subway, Jack the Ripperl auch das Coffee Bike und Chopp&Roll für eine Eisdiele auf, die allesamt über das Franchisekonzept mit Lieferservice Gründungen expandieren.

Der Nachteil von Franchise-Gründungen ist sicherlich die Investitionshöhe. Eigenkapital, oft eine Eintrittsgebühr sowie monatliche Lizenzgebühren fallen an, während Sie bei einer eigenen Gründung in die eigene Tasche wirtschaften. Vergleichen lohnt sich, Subway nimmt eine Eintrittsgebühr von € 10.000 und schlägt Eigenkapital von € 15.000 vor, dafür sind die Lizenzgebühren mit 8% monatlich hoch. Jack the Ripperl nimmt eine Eintrittsgebühr von 25-35.000 € und geht von € 120000 Eigenkapital aus, dafür liegt die Lizenzgebühr bei 6% monatlich (Preise bei Franchiseportal in EUR). Daher unser Tipp: Rechnen Sie genau, neben Ihrem Lieblingsessen sollten Sie schauen, wo Sie wirtschaftlich am besten aufgehoben sind. Und auch eine Gründung ohne Franchise kostet Geld – rechnen Sie sich diese Kosten für Werbung, Marketing und Bekanntheitssteigerung ruhig aus – und stellen die Kosten mit der Franchise-Gründung gegenüber.

VORAUSSETZUNGEN FÜR LIEFERSERVICE GRÜNDEN

Neben Startkapital gibt es ein paar Dinge, die Ihnen den Einstieg erleichtern. Haben Sie eine kaufmännische Ausbildung oder Studium, erleichtert dieses Ihnen die Logistik, Buchhaltung und die Abrechnungen, Preisgestaltung. Auch Kenntnisse im Marketing sind bei einer Neugründung ein dickes Plus.

Grundvoraussetzung: Sie melden ein Gewerbe an, sofern Sie kein Kleingewerbe betreiben oder freiberuflich tätig sind, ein Muss. Dieses tun Sie bei der AHV-Ausgleichskasse. Für Sie ist die kantonale Ausgleichskasse oder die Ausgleichskasse Ihres Berufs- oder Branchenverbandes zuständig. Bitte beachten Sie, dass das Gastgewerbe kantonal uneinheitlich reglementiert ist.

Lieferservice menschelt! Denken Sie daran, der Kunde ist König – und Sie treffen bei der Auslieferung auf die verschiedensten Typen mit verschiedensten Tageserlebnissen und Launen. Dienstleistungsmentalität, Konfliktmanagement und das Einstellen auf diverse Kunden sollten also selbstverständlich sein. Bedenken Sie, wenn der Kunde zufrieden ist, wird er dieses „Geschmackserlebnis“ sozial teilen. Und das bringt Ihnen im Idealfall weitere Kunde. Ein verärgerter Kunde hingegen straft Sie online eher ab, das verschreckt weitere potentielle Kunden.

DER FINANZIELLE START DER LIEFERDIENST GRÜNDUNG

Eine Firmengründung ist immer mit Kosten verbunden, so auch eine Lieferdienst Gründung. Hierbei spielt es keine Rolle, ob als Neugründung oder ob Sie Ihren bestehenden Gastronomie-Betrieb ausdehnen wollen. Kleiner Vorteil für den bestehenden Betrieb ist der bereits vorhandene Kundenstamm. Auch das bereits eingestellte und etablierte Personal ist ein großes Plus: so können Sie den Kunden von Beginn Ihrer Lieferdienst Gründung an hohe Qualität bieten. Auch Ihre Speisen sind bereits „am Mann erprobt“.

Es gibt viele Arten, Essen und andere Produkte auszuliefern. Sei es mit dem Velo, mit dem Roller oder dem Auto. Selbst zu Fuß oder mit dem ÖPNV ist theoretisch möglich, aber wenig sinnvoll. Ein altes Auto kaufen, um Geld zu sparen erweckt keinen guten Eindruck, wenn Sie beim Kunden vorfahren. Oder wenn Sie in der Stadt unterwegs sind und an der Seite Ihr Firmenlogo präsentieren. Leasing ist eine Alternative, birgt aber die Gefahr der Inflexibilität – vielleicht entscheiden Sie sich nach der Krise auf Ihr Gastro-Kerngeschäft, aber haben noch 4 Jahre Leasingvertrag vor sich, ohne das Auto nutzen zu können? Oder Sie merken, dass es für Ihr Business keinen Markt gibt und entscheiden sich für ein anderes Geschäftsmodell, für das Sie keinen Firmenwagen brauchen? Ganz ohne Restwertverlust und lange Wartezeit greifen Sie hingegen auf die SIXT Flotte zurück, inklusive Business Rabatt bei der Firmenwagenmiete. Von Economy bis Transporter, Van oder Lieferwagen. Günstig in der Langzeitmiete – und spontan gebucht, wenn Sie einen „heißen Samstag“ im Geschäft erwarten. Alternativ gibt es das Auto Abo SIXT+ natürlich auch als Lieferdienst Firmenwagen. Alle Klassen zum jeweils fixen Monatspreis, einfache Abrechnung und feste Planung für Sie. Wir können Ihr Business nicht gründen, aber wir können alles tun, damit Sie von Anfang an mit Ihrer Lieferdienst Gründung direkt durchstarten.

Firmenkunden-Flotte erkunden
oder:

Direkt unverbindliches Angebot anfordern

 

Betriebliche Mobilität: Diese Möglichkeiten gibt es

Mobilität ist in aller Munde. Nicht nur privat, auch im betrieblichen Umfeld spielt Mobilität für Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten eine essenzielle Rolle. Sie wollen Informationen zu Entwicklungen und Möglichkeiten der betrieblichen Mobilität entdecken? Finden Sie hier Anregungen zu umfassenden betrieblichen Mobilitätsangeboten.

Inhaltsverzeichnis

1. Vom Fuhrparkmanagement zum betrieblichen Mobilitätskonzept
2. Zahlreiche Aufgaben sind Teil der betrieblichen Mobilität
3. Ein umfassendes betriebliches Mobilitätskonzept aus einer Hand
4. Fazit

Vom Fuhrparkmanagement zum betrieblichen Mobilitätsmanagement

Die Möglichkeiten der Mobilität haben neue Meilensteine erreicht. Konzepte wie Carsharing und Angebote für taxiähnliche Fahrten erweitern den Markt der Mobilität. Innovative digitale Mietmöglichkeiten von Fahrzeugen sind damit zunehmend etabliert – Flexibilität ist Trumpf.

Sie kennen es sicher selbst, der Bedarf an flexibler und komfortabler Mobilität nimmt zu, die Ansprüche steigen. Doch die unterschiedlichen Möglichkeiten von Anbietern und Apps machen es oftmals nicht einfacher, den Überblick zu behalten. Auch der Bedarf der betrieblichen Mobilität nimmt weiter zu, denn Mitarbeiter sind häufiger unterwegs und müssen längere Strecken auf dem Weg zum Kunden zurücklegen. Mobilität und Flexibilität sind heute fast nicht mehr voneinander zu trennen. Mitarbeiter sind damit vielfach nicht mehr ausschliesslich auf einen Firmenwagen angewiesen und ausgerichtet, sondern haben Bedarf an innovativen betrieblichen Mobilitätsangeboten. Während früher der Fuhrpark und das Parkplatz-Management Hauptfaktoren der betrieblichen Mobilität waren, spielen heute auch Sharing-Konzepte, Auto-Abos oder Ride-Sharing eine Rolle.

Zahlreiche Aufgaben sind Teil der betrieblichen Mobilität

Geschäftsfrauen öffnen Car Sharing Fahrzeug per App Das Mobilitätskonzept für Ihre Mitarbeiter kann dank moderner Lösungen genau so aussehen, wie Sie es sich wünschen. Egal, ob ein feste Fahrzeugflotte mit Modellen, die auf einzelne Mitarbeiter ausgestellt sind oder SIXT Firmenwagenmietkonzepte, bei denen Mitarbeiter je nach Bedarf und Dauer flexibel Autos leihen können: Unterschiedliche Konzepte können mit SIXT auf Ihre Unternehmenssituation angepasst werden. Dank moderner Nutzungsmöglichkeiten von digitalen Firmen-Accounts mit automatischem E-Invoicing für Carsharing und Taxiangebote wie SIXT share und SIXT ride behalten Sie jederzeit die Übersicht über Ihre Flotte, Nutzung der Fahrzeuge und Kosten.

Finanzielle Aspekte der betrieblichen Mobilität

Neben viel Organisationsaufwand verursacht die betriebliche Mobilität mitunter grosse finanzielle Kosten. Sowohl im Unternehmen als auch in Hinblick auf den Arbeitnehmer müssen dabei unterschiedliche Faktoren berücksichtigt werden, damit die betriebliche Mobilität das Unternehmen zielführend unterstützt und finanziell sinnvoll durchgeführt wird.

Vordergrund des Mobiltiätsmanagements. Dabei spielen nicht nur die Anschaffungskosten von möglichen Firmenfahrzeugen eine große Rolle. Wollen Sie eine Dienstwagenflotte kaufen, müssen Sie wertvolles Kapital binden. Im laufenden Betrieb Ihrer Flotte müssen dann auch Kosten für Wartung und Instandhaltung einberechnet werden. Um für einen eigenen Fuhrpark die Gesamtkosten zu senken und starre Kapitalbindung zu vermeiden, können Sie Mobilitätsangebote wie die SIXT+ nutzen. Dort werden bereits alle anfallenden Kosten für einen Firmenwagen durch das Auto-Abo berücksichtigt.  Aufwand und Kosten für herkömmliche Firmenfahrzeuge belaufen sich beispielsweise auf:

  • Bereitstellung des Versicherungsschutzes
  • Steuer und GEZ-Beiträge
  • Zulassung und TÜV
  • Wartung, Reparaturen und Verschleiss
  • Pannendienste
  • Verwaltung

Diese Aufwände und Kosten sind bei Angeboten wie dem SIXT Auto Abo für Firmen sowie dem Carsharing Angebot SIXT share bereits für Sie im Preis inklusive. Anstatt sich selbst darum zu kümmern und verschiedene Ressourcen aufzuwenden, geben Sie diese Aufgaben entsprechend an Mobilitätsanbieter wie SIXT ab und wissen von Anfang an, was auf Sie zukommt. So wird die betriebliche Mobilität zu einem Konzept mit weniger Aufwand und vorher kalkulierten Kosten.

Steuerliche Regelungen von innovativen Angeboten

Auch steuerliche Fragen müssen bei der wachsenden und innovativen betrieblichen Mobilität beachtet werden. In unserem Blogeintrag “Bordbuch führen” oder “Firmenwagen versteuern: Die 0,8% Regelung” finden Sie bereits Informationen zu den steuerlichen Fragen eines Firmenwagens. Darin können offene Fragen im Falle eines SIXT Firmenmietwagens geklärt werden. Werden zusätzlich auch Fahrten durch das Carsharing SIXT share genutzt, dann sind auch hier gesonderte steuerliche Aspekte zu betrachten. Beim Carsharing muss, wie auch im Falle eines Firmenwagens, zwischen privaten und beruflichen Fahrten unterschieden werden. Dafür kann ebenfalls ein Fahrtenbuch geführt werden oder auf die Nutzung von verschiedenen Kundenkonten für das Carsharing zurückgegriffen werden.

Bei SIXT share können beispielsweise verschiedene Buchungsprofile angelegt werden, sodass für Firmenfahrten die geschäftliche Anschrift sowie ein weiteres Zahlungsmittel hinterlegt werden kann. Dadurch wählen Sie einfach zu Beginn Ihrer Fahrt das gewünschte Profil aus und sparen sich das Führen des Fahrtenbuchs, wenn Sie das Carsharing Angebot für die betriebliche Mobilität nutzen. Sollten Sie das Carsharing Angebot ebenfalls für Privatfahrten nutzen und dies wird vom Arbeitgeber unterstützt, so muss die Entstehung des geldwerten Vorteils beachtet werden. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer sich entweder an den Kosten der privaten Fahrten beteiligen muss oder der Betrag muss als Arbeitslohn steuerlich geltend gemacht werden.

Mitarbeitermotivation und Unternehmensimage

Nicht zu kurz kommen sollte natürlich auch die Mitarbeitermotivation als Teil der Aufgabenfelder der betrieblichen Mobilität. Komfortable und unkomplizierte Mobilität spart Ihren Mitarbeitern Zeit und Ärger in vielerlei Hinsicht. Durch Angebote, wie die SIXT Firmenwagenmiete kann dabei auf eine Premiumflotte mit innovativen Buchungs- und Verwaltungsmodalitäten sowie flexible Faktoren in Hinsicht auf Dauer und Modelle zurückgegriffen werden.

Stärken Sie Ihr Unternehmensimage und die Wahrnehmung bei Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten durch ein effizientes und ansprechendes Angebot der betrieblichen Mobilität. Profitieren Sie dabei von folgenden Vorteilen:

  • Kosteneinsparungen
  • Vereinfachte Kalkulation
  • Kostentransparenz
  • Mitarbeitermotivation
  • Imageaufwertung des Unternehmens
  • Nachhaltiges Handeln

Ein umfassendes betriebliches Mobilitätskonzept aus einer Hand

Firmenfuhrpark
Um die komplexen Aufgaben der betrieblichen Mobilität handhaben zu können und deren Vorteile zu ermöglichen, sollte Ihr Konzept gut durchdacht sein. Ein umfassendes betriebliches Mobilitätsmanagement aus einer Hand ist dabei ratsam. Beachten Sie daher unbedingt die DONT´S der betrieblichen Mobilität:

  • Ineffizienz: Umgehen Sie Mehraufwand. Durch die Nutzung von vielen Anbietern haben Sie unterschiedliche Abrechnungszeiten und -wege, es entstehen dadurch Dopplungen und Mehrarbeit.
  • Inconvenience: Verhindern Sie Aufwand und Unzufriedenheit in der Handhabung. Nutzen Sie innovative und dabei einfache Buchungs- und Verwaltungsmodalitäten für die betriebliche Mobilität.
  • Intransparenz: Beachten Sie die Vorzüge von digitalen Angeboten und deren Vereinfachung der betrieblichen Mobilität durch gesteigerte und automatisierte Datenflüsse und Prozesse. Behalten Sie jederzeit den Überblick über Kosten und Nutzung Ihres Fuhrparks.
  • Inadäquates Angebot: Wenden Sie Unzufriedenheit ab. Bieten Sie ein umfassendes betriebliches Mobilitätsangebot, das den verschiedenen Bedürfnissen der Mitarbeiter gerecht wird.

SIXT bietet als Mobilitätsanbieter das gesamte benötigte Spektrum an betrieblicher Mobilität für verschiedene Anlässe. Von flexiblem SIXT Firmenwagen über das Rundum-Sorglos-Paket der SIXT+ bis hin zu Angeboten wie SIXT share und SIXT ride: Geniessen Sie Flexibilität, Komfort, Nachhaltigkeit bei gleichzeitig geringerem Aufwand. SIXT ist ein Traditionsunternehmen im Bereich der Mobilität, unsere langjährige Erfahrung sowie innovative Angebote helfen bei der zielgerichteten Unterstützung eines umfassenden betrieblichen Mobilitätsangebots aus einer Hand.

Fazit

Die betriebliche Mobilität hat sich stark verändert. Neben einem Anstieg des Mobilitätsbedarfs sind neue Möglichkeiten und digitale Angebote in den Fokus gerückt. Zudem ist nicht nur der Alltag selbst, sondern auch die betriebliche Mobilität flexibler geworden. SIXT als Mobilitätsanbieter kann Sie dabei in vielerlei Hinsicht unterstützen. Es ist zunehmend sinnvoll, Unterstützung für ein umfassendes betriebliches Mobilitätsmanagements aus einer Hand zu nutzen. Mobilitätsanbieter sind Profis in diesem Bereich und können Sie mit speziellem Know-how unterstützen.

Sowohl die SIXT Firmenmietwagen, die Nutzung einer SIXT+ sowie Angebote von SIXT share und ride, helfen, Ihr Mobilitätsangebot zu digitalisieren und in die Zukunft zu führen. Entlasten Sie Ihr Fuhrparkmanagement, incentivieren Sie Ihre Angestellten mit neuen Luxusfirmenwagen und sparen Sie bares Geld durch smarte SIXT Firmenwagenkonzepte.

Direkt unverbindliches Angebot anfordern

Die 0,8 %-Regelung: Wie Sie Firmenwagen richtig versteuern

Ein Firmenwagen bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern viele Vorteile. Schliesslich sind Ihre Mitarbeiter mit einem repräsentativen Dienstwagen mobil, flexibel unterwegs und motiviert. Was die Lohnsteuerabrechnung und die Einkommenssteuererklärung angeht, sieht die Sache aber anders aus. Hier wird durch den Firmenwagen alles komplizierter. Denn private Fahrten Ihrer Mitarbeiter mit dem Firmenwagen müssen ordentlich versteuert werden. Wir erklären, welche Möglichkeiten zur Versteuerung es gibt und was es mit der 0,8 %-Regelung auf sich hat.

Inhalt

1. Dienstwagen bei SIX
2. Versteuerung von Firmenwagen
3. Die 0,8%-Regelung für Firmenwagen in der Praxis
4. 0,8%-Regelung für Firmenwagen mit alternativen Antrieben

Dienstwagen bei Sixt

Firmenwagen gehören zu den beliebtesten Zusatzleistungen für Arbeitnehmer. Viele Beschäftigte würden freiwillig auf rund 10 % ihres Gehalts verzichten, wenn ihr Arbeitgeber ihnen im Gegenzug einen Dienstwagen zur Verfügung stellte. Dabei profitieren nicht nur Angestellte, sondern auch der Arbeitgeber von steuerlichen Erleichterungen rund um Firmenwagen und geschäftlich genutzte Fahrzeuge. Dazu kommt: Nie war es einfacher Ihre hochrangigen Führungskräfte, verdiente Mitarbeiter und Aussendienstler mit einem repräsentativen Firmenwagen auszurüsten. In unserer Firmenkunden-Flotte finden Sie für jeden Dienstwagen-Typ und für alle Ansprüche das richtige Fahrzeug – natürlich zum günstigen Businesstarif.

SIXT Dienstwagen

Was genau versteht man unter einem Dienstwagen?

Die Begriffe Dienstwagen und Firmenwagen sind in der Schweiz arbeitsrechtlich nicht genau definiert. Wenn Sie als Arbeitgeber einem Mitarbeiter einen Dienstwagen zur Verfügung stellen, verpflichten Sie sich mit dieser Bezeichnung erst einmal zu gar nichts. Vielmehr können Sie alle Rechte, Pflichten und Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Firmenwagen frei bestimmen. Wichtig werden Firmenwagen in der Regel, wenn es um steuerrechtliche Bestimmungen geht. Hier gilt das vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Fahrzeug nämlich, unabhängig von seiner Bezeichnung, als geldwerter Vorteil und muss dementsprechend versteuert werden.

Firmenwagen – die Nutzung ist entscheidend

Im Rahmen einer Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung ist die Einordnung als Firmenfahrzeug denkbar einfach. Das Kfz gehört dem Unternehmen und wird einem Angestellten vertraglich geregelt zur Nutzung überlassen. Komplizierter wird die Kategorisierung hingegen bei Einzelunternehmern und Selbstständigen. Hier entscheidet vor allem die anteilige Nutzung darüber, ob es sich formell um ein Dienstfahrzeug oder ein privates Auto handelt. Um ein Fahrzeug ins Betriebsvermögen aufnehmen zu können, muss der betriebliche Anteil an der jährlichen Kilometerleistung mindestens 10 Prozent betragen. Liegt der betriebliche Kilometer-Anteil unter 10 Prozent, bleibt das Fahrzeug auf jeden Fall im Privatvermögen. Die Kosten betrieblich gefahrener Kilometer dürfen dann trotzdem als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Bei einem betrieblichen Kilometer-Anteil zwischen 10 und 50 Prozent haben Sie die Wahl, ob Sie das Fahrzeug ins Betriebsvermögen übernehmen, auch als „gewillkürtes Betriebsvermögen“ bekannt oder es im Privatvermögen lassen. Die betriebliche Nutzung müssen Sie in dem Fall dann durch ein lückenlos geführtes Bordbuch nachweisen. Wird ein Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent für Unternehmenszwecke genutzt, gehört es auf jeden Fall ins Betriebsvermögen, auch als „notwendiges Betriebsvermögen“ bekannt. Dann haben Sie die Wahl, ob Sie ein Bordbuch führen oder den privaten Nutzungsanteil ermitteln.

Versteuerung von Dienstwagen

Durch die Bereitstellung eines Firmenwagens durch den Arbeitgeber entstehen Arbeitnehmern in zweierlei Hinsichten besondere Vorteile:

  1. Nutzung des Autos für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort
  2. Nutzung des Autos für private Fahrten

Dabei geht die Eidgenössische Steuerverwaltung vom sogenannten Anscheinsbeweis aus. Das bedeutet, dass für die Eidgenössische Steuerverwaltung allein die Existenz eines Dienstwagens ausreicht, um zu unterstellen, dass dieser auch privat genutzt und dementsprechend als geldwerter Vorteil berechnet und versteuert werden muss. Der Anscheinsbeweis kann jedoch auf verschiedene Arten widerlegt werden:

  • Die private Nutzung des Dienstwagens ist vertraglich ausdrücklich untersagt, wobei das Verbot auch kontrolliert und durchgesetzt wird
  • Der Arbeitnehmer besitzt privat ein vergleichbares Fahrzeug, das er oder sie nutzen kann
  • Der Firmenwagen eignet sich nicht zur privaten Nutzung beispielsweise, weil es ein Werkstattwagen oder besonderes Modell mit zum Beispiel fest aufgebauter Gerätschaft ist
  • Führen eines Bordbuch zeigt die Nutzung nur zu dienstlichen Zwecken

Die Alternative zur 0,8 %-Regelung: Das Bordbuch

Arbeitnehmer und Unternehmer, die ihr betriebliches Fahrzeug auch privat nutzen, haben die Wahl: Sie können es entweder im Rahmen der 0,8 %-Regelung privat versteuern oder ein Bordbuch führen. In letzteres müssen sie stets zeitnah alle gefahrenen Strecken sowie Anlass der Fahrt und weitere Daten eintragen. Durch Kilometerzählerstände kann genau nachverfolgt werden, wann das Auto zu welchem Zweck wie weit bewegt wurde. Dem Eidgenössische Steuerverwaltung ist es dann möglich nachzuvollziehen, wie hoch der geldwerte Vorteil durch das Dienstauto tatsächlich ist. Wer den Dienstwagen privat nur wenig oder sogar gar nicht nutzt, kann mit einem Bordbuch viel Geld sparen. In folgendem Blogbeitrag finden Sie mehr Informationen und Vorgaben zum Thema: Bordbuch führen für den Firmenwagen.

Die 0,8 %-Regelung für Firmenwagen in der Praxis

Die Versteuerung des Firmenwagens als geldwerter Vorteil geht nicht nur Ihren Arbeitnehmer, sondern auch Sie als Arbeitgeber etwas an. Die Nutzung des Firmenwagens muss, solange kein Privatnutzungsverbot ausgesprochen wurde, bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden: Der jährliche geldwerte Vorteil durch einen Dienstwagen ist nämlich nach wie vor lohnsteuerpflichtig. Um die fälligen Abgaben zu ermitteln, kann mit der 0,8 %-Regelung eine Pauschale festgesetzt werden. Der so bestimmte Betrag wird zum Bruttolohn Ihres Angestellten addiert und somit entsprechend von der Lohn- und Einkommenssteuer erfasst.

Die Grundlage der 0,8 %-Regelung: Der Bruttolistenpreis des Dienstwagens

Bei der Versteuerung von Firmenwagen nach der 0,8 %-Regelung wird die tatsächliche private Nutzung nicht berücksichtigt. Zu versteuernde Beträge werden pauschal festgesetzt. Der pauschal errechnete geldwerte Vorteil orientiert sich ausschliesslich am Wert des Autos. Dieser wird durch den Bruttolistenpreis des Herstellers inklusive etwaiger Sonderausstattung und Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Erstzulassung bestimmt und beträgt mindestens 150 CHF. Der tatsächliche Kaufpreis des Fahrzeugs ist hingegen unerheblich. Ein Grund, warum Gebrauchtwagen als Firmenauto für Arbeitnehmer mehr als unattraktiv sind.

Versteuerung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort

Nutzt der Beschäftigte den Firmenwagen als Privatwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort, kann der Beschäftigte die entsprechenden Auslagen geltend machen, unter Berücksichtigung der Höchstgrenzen.

Nutzt der Beschäftigte den Firmenwagen als solchen, erfolgt eine Lohnaufrechnung des Privatanteils, durch die sich die Steuerbelastung erhöht. Die Firma übernimmt die Kosten für den Arbeitsweg. Bei einer täglichen Fahrtstrecke von 40 km und 220 Arbeitstagen sowie Kosten von 0,70 CHF für privat gefahrenen Kilometer, wären dies 6,160 CHF.

Versteuerung der privaten Firmenwagennutzung mit der 0,8 %-Regelung

Der geldwerte Vorteil durch die Möglichkeit der privaten Nutzung des Firmenwagens wird pauschal mit 0,8 % des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert. Das heisst, je hochwertiger und damit teurer ein Dienstauto ist, desto höher fällt auch der zu versteuernde Anteil aus.

Wichtig: Der Wechsel zwischen pauschaler Besteuerung nach der 0,8 %-Regelung und dem Führen eines Bordbuchs und Abrechnung nach tatsächlich gefahrener Strecke ist prinzipiell möglich. Sie und Ihre Angestellten können also immer den grösstmöglichen Vorteil aus Ihrem Firmenwagen herausholen – selbst wenn sich das Nutzungsverhalten drastisch verändert hat. Der Wechsel ist aber immer nur zum Jahresende oder bei Übernahme eines neuen Dienstwagens möglich.

0,8 %-Regelung für Firmenwagen mit alternativen Antrieben

Bei der 0,8%- Regelung wird nicht zwischen Firmenwagen mit normalem- oder alternativem Antrieb unterschieden. Das heisst, auch Firmenwagen mit Hybrid- oder Elektroantrieb werden pauschal mit 0,8% vom Neukaufspreis aber mindestens 150 CHF versteuert.

Direkt unverbindliches Angebot anfordern

Die Firmenwagen Privatnutzung – der Vorab-Check

Allem voran: Sie als Arbeitgeber entscheiden, ob Ihre Angestellten den Dienstwagen privat nutzen dürfen. Ihre Erlaubnis entscheidet. Für Sie als Arbeitnehmer gilt: immer als erstes den Chef fragen. Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Dienstfahrzeug gibt es nicht. Haben Sie nicht die ausdrückliche Genehmigung des Vorgesetzten, kommt es zu Schwierigkeiten – mit dem Arbeitgeber und dem Fiskus. Überlegen Sie sich vorher, in welchem Umfang nutzen Sie das Dienstfahrzeug privat. Ist es lediglich für die Fahrt vom Wohnort in die Betriebsstätte und wieder zurück gedacht? Oder möchten Sie auch in den Urlaub mit dem Fahrzeug? Wie viele Kilometer fahren Sie geschätzt im Jahr mit dem Wagen – und wie ist er versichert? Was passiert bei einem Unfall, wer zahlt was? Weiterer wichtiger Punkt: wer darf den Wagen fahren.

5 wichtige Punkte für den Vorab-Check:

  • erlaubt der Arbeitgeber die Privatnutzung des Firmenwagens?
  • wofür und wie nutzen Sie das Dienstfahrzeug privat?
  • sollen Urlaubsreisen einbezogen werden, ist die Auslandsnutzung gestattet?
  • wer fährt den Wagen?
  • wie ist das Fahrzeug versichert?

Der Weg ist das Ziel – privat oder betrieblich?

Für Sie als Unternehmer oder Chef wichtig: gilt das Dienstauto bei Privatnutzung noch als Firmenfahrzeug? Generell ja, wenn die betrieblichen Fahrten mehr als 50% ausmachen. Bei unter der Hälfte bis zu 10 Prozent melden Sie das Fahrzeug als “gewillkürt” bei der Steuer an. Bei unter 10% betrieblichem Nutzen gilt das Auto als Privatfahrzeug.

Manche Fahrten sind klar einzuschätzen, andere wiederum schwieriger. Klar, das Ausliefern an den Kunden, der Termin vor Ort bei der Bank, das Treffen mit den Geschäftspartnern, diese Strecken sind rein betrieblich. “Geschäftliche Gründe” ist hier das Zauberwort. Freunde oder Verwandte besuchen ist dann ebenso Privatvergnügen wie die Tochter zum Fußballtraining bringen oder den Wocheneinkauf erledigen. Auch die Urlaubsreise und der Wochenendausflug sind einwandfrei privat. Da es solche Fälle gibt: auch Geschäftsfahrten für andere Unternehmen gelten als Privatfahrt. Mischfahrten sind aufzusplitten in betrieblichen und privaten Anteil.

Sixt Dienstwagen Volvo

Private Vorteile – Steuern zahlen!

Das Finanzamt findet Privatnutzung des Firmenwagens richtig gut, führt dies doch zu erhöhten Steuereinnahmen da eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgabe einhergeht. Der Firmenwagen ist ein geldwerter Vorteil, der für den Arbeitnehmer steuerlich fällig wird. Allgemein rechnet der Fiskus nach der 0,8%-Regelung ab, mit der pauschalen Methode. Die Prozent stehen hierbei für 0,8% des Anschaffungspreises – Bonusausstattung mit angesetzt, Mehrwertsteuer ausgelassen. Liegt ein Firmenwagen bei 25.000 CHF inklusive Zusatzausstattungen, erhöht sich das Gehalt um 0,8% als geldwerter Vorteil, also 200 CHF, die einkommenserhöhend und somit einkommenssteuer- und sozialabgabenpflichtig sind. Einschränkungen gibt es bei der Fahrzeugwahl: ein als „zu luxuriös“ verstandener Firmenwagen wird gegebenenfalls lediglich anteilig als Dienstwagen anerkannt, die Regelungen hierfür obliegen den Kantonen. Der Mindestbeitrag des Arbeitnehmers beträgt CHF 150,00 pro Monat.

Alternativ greifen Sie auf die kilometergenaue Abrechnung der Privatnutzung Ihres Firmenwagens per Bordbuch zu, die effektive Methode. Etwas aufwändiger, aber gerade für Vielfahrer interessant. Anhand dessen werden Dienst- und Privatfahrten akkurat getrennt und nach Anteil die jährlichen Kosten aufgeteilt. Nähere Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt: Bordbuch für den Firmenwagen – die richtige Lösung für Sie?

Vamos a la playa – mit dem Dienstwagen verreisen

Ihre Urlaubspläne: mit den Freunden im Dienstauto nach Griechenland? Fahrt bis Athen und dann mit der Fähre weiter, dank mehreren Fahrern keine große Herausforderung. Inklusive Dachgepäckträger für die Tauchausrüstung – die Betriebskosten gehen ja auf die Firma. Doch Vorsicht. Hier gilt: was ist vereinbart und schriftlich hinterlegt? Verderben Sie sich nicht Ihren Traumurlaub und die entspannte Zeit mit viel Ärger hintenraus. Gut durchdacht sind Sie auf der sicheren Seite. Wir bereiten Sie vor, so dass keine Fragen offen bleiben.

In den Himmel gestreckte Hände im roten Cabrio

Ist die Urlaubsfahrt erlaubt?

Kein Problem für die Steuer – wenn der Arbeitsvertrag mitspielt. Ist in diesem eine generelle Privatnutzung ausgeschlossen fahren Sie mit dem Dienstwagen besser nicht in den Urlaub. Aber auch wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung des Firmenwagens gestattet, ist dies noch kein Freifahrtschein, auch er definiert, welche Fahrten okay sind – und auf welche Sie verzichten. Regionale Einschränkungen seitens des Arbeitgebers können gelten, beispielsweise für das Ausland. Ist im gewünschten Urlaubsland Autodiebstahl weit verbreitet? Oder vermehrt mit Verkehrsunfällen zu rechnen? Oder sogar nur eine Inlandnutzung oder begrenzter Auslandsnutzen in den vereinbarten Bedingungen? Dann buchen Sie lieber einen Mietwagen für die geplante Reise. Weiterhin sind Sonderregelungen möglich, vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine höhere Selbstbeteiligung, damit nehmen Sie ihm manche Bedenken. Auch ein Fahrzeugcheck vor der Reise und ein Auslandsschutzbrief helfen dabei.

Die Kilometerfrage

Mercedes Dashboard helle Ausstattung

Geregelt durch die Nutzungsregeln des Firmenwagen-Überlassungsvertag. Sind die Kilometer hier über das Jahr begrenzt, gilt das auch für den Urlaub – oder es drohen Nachzahlungen. Sind Kilometer frei, entsteht kein Nachteil durch die Reise. Aus steuerlicher Sicht ist es unerheblich, ob die Privatfahrten im In- oder Ausland geleistet werden. Eine Sonderregelung gibt es für den Urlaub beim Nutzen eines Bordbuchs. Sie müssen nicht jede einzelne Strecke eintragen, als Nachweis reicht bereits der Kilometerstand bei Abreise und der bei der Rückkehr. Bei Abrechnen durch die 0,8%-Methode brauchen Sie nichts weiter beachten. Hier steht dem Griechenland-Trip nichts im Wege.

Maut und Vignette – geldwerter Vorteil?

blauer Audi fährt durch Tunnel

Checken Sie die Regelung vorab gegen: zahlt der Arbeitgeber generell oder bleiben die Kosten für eine ausschließliche Privatfahrt bei Ihnen? Schließlich brauchen Sie für Ihre Reise die Vignette für Slowenien und zahlen in Kroatien auf einigen Tunneln und Brücken Maut. Und hier ist auch der Fiskus im Spiel: zahlt die Firma, ist dies ein geldwerter Vorteil! Diesen müssen Sie versteuern, von daher unser Tipp: Vignette und Maut auf der Urlaubsreise besser aus der eigenen Tasche zahlen.

Fahrerwechsel

Klingt nach einem guten Plan – kann aber auch schief gehen. Bitte schauen Sie in Ihre Unterlagen, wer zum Fahren Ihres Firmenwagens im Urlaub berechtigt ist. Das heißt: wenn die Regularien nur Sie und gegebenenfalls den Ehepartner vorsehen, gilt das auch für den Urlaub. Die Nutzungsbeschränkungen in der Dienstwagenüberlassung gilt hier. Für die Griechenlandreise heißt das: der gute Freund darf Sie nicht am Steuer ablösen, wenn er nicht in Ihren Unterlagen als Fahrer angegeben ist.

Dachgepäckträger & Firmenwagen?

Camper liegt in Hängematte

Ein Dachgepäckträger ist super, passt doch alles rein, was mit in den Urlaub soll. Doch bitte nur beim privaten, eigenen Wagen. Für die Urlaubsreise mit dem Firmenwagen muss der Dachgepäckträger in der Garage bleiben.

Sicher ist sicher: die Auslandsfahrerlaubnis

Holen Sie sich diese von Ihrem Arbeitgeber ein. Sie bestätigt, dass Ihre Firma den Wagen nutzt und Sie berechtigt sind diesen zu fahren. Kennzeichen, Fahrzeug-ID-Nummer sowie Ihre persönlichen Daten sollen enthalten sein. Optional fügen Sie einen europäischen Unfallbericht anbei, dieser hilft Ihnen, falls unterwegs nach Griechenland doch etwas passieren sollte. Unterschrieben von beiden Parteien sichert er Sie ab.

Beachten Sie diese Checkliste, dann steht der unbeschwerten Privatnutzung Ihres Firmenwagens nichts mehr im Wege.

Sie haben noch keinen Dienstwagen? Dann schauen Sie doch einfach mal bei unserer Firmenkunden-Flotte vorbei und registrieren Sie sich, um Firmenkunden-Rabatte zu sichern.

Direkt unverbindliches Angebot anfordern

Bordbuch führen für den Firmenwagen – die richtige Lösung für Sie?

Steuerrecht ist nicht jedermanns Steckenpferd. Auch nicht, wenn es um die heißgeliebten Pferdestärken geht, die uns täglich von A nach B bringen, vielleicht sogar über C und D. Sie sind sich unschlüssig, wie Sie den Firmenwagen noch vorteilhafter Nutzen? Und dennoch im rechtlichen Rahmen bleiben? Finden Sie hier alles Wissenswerte zur Privatnutzung ihres Dienstfahrzeuges.

Inhalt

1. Nutzung Dienstwagen privat
2. 0,8% Regelung oder Bordbuch
3. Fahrtenbuch – digital oder analog?
4. Bordbuch – das muss rein
5. Bitte nicht machen – die Dont’s des Fahrtenbuchs

Nutzung Dienstwagen privat

Der Fiskus spricht von geldwerten Vorteil – Sie und Ihre Mitarbeiter eher von neuer Mobilität. Warum einen Privatwagen extra kaufen, wenn der schicke BMW X3 Dienstwagen außerhalb der Geschäftszeiten eh ungenutzt im Hof steht? In vielen Branchen ein Statussymbol, nutzen Angestellte ebenso wie Unternehmer und Selbstständige den Mercedes, Audi oder sogar Maserati privat. Dienstwagen liegen im Trend: immer mehr Arbeitnehmer wünschen sich Zusatzleistungen. Und verzichten hierfür sogar auf einen Teil des Gehaltes. Wie das Innovationsmagazin impulse meldet, würde die Generation Y für einen Dienstwagen auf 11 Prozent des Gehaltes verzichten! Wenn Sie Ihren Mitarbeitern noch keinen Firmenwagen anbieten, wie wäre es mit einem als Alternative zur Gehaltserhöhung? Übrigens: auch wenn der Chef einen BMW X5, Audi A6 oder Mercedes-Benz C-Klasse fährt gibt es bei Sixt alle Fahrzeugkategorien auch für Businesskunden. Zu Businesstarifen natürlich. VW up!, Opel Adam oder Renault Kangoo Rapid Maxi Kleintransporter – in unserer Firmenkunden-Flotte ist für jeden das richtige dabei.

Doch ab wann ist ein Firmenwagen ein Firmenwagen? Gemäß Steuerrecht gehört ein Dienstwagen zum Betriebsvermögen der Firma. Hierzu schafft eine Kapitalgesellschaft ein Fahrzeug an (Kauf, Leasing, Miete) und stellt es dem Arbeitnehmer zur Verfügung. Angestellte Geschäftsführer und Gesellschafter fallen hier ebenso hinein. Statt der Kapitalgesellschaft kann der Geschäftswagen auch von Selbstständigen, Einzelunternehmern, Freelancern oder Gesellschafter einer Personengesellschaft angeschafft werden. Bei diesen muss eine Privatnutzung des Firmenwagens von unter 50% der Fall sein. Die Kosten des Firmenwagens fallen nun in die Betriebsausgaben.

Das Finanzamt sieht einen Firmenwagen als geldwerten Vorteil – von daher ist die Angabe als “Dienstwagen” kein Selbstläufer, sondern muss belegt sein. Sie senken mit der Nutzung eines Geschäftsautos Ihre privaten Kosten, die Sie bei einem PKW hätten. Es gibt zwei verschiedene anerkannte Methoden, um die Privatnutzung nachzuweisen: das Bordbuch und die 0,8%-Regelung, sprich die effektive oder die pauschale Methode.

Zusammengefasst:

  • Fahrzeug ist bei Anschaffung durch Kapitalgesellschaft Firmenwagen
  • Auch bei Selbstständigen und Einzelunternehmern bei betrieblichem Nutzen über 50%
  • Bei 10-50% Nutzen Wahl zwischen Privat und Betrieb möglich
  • Geschäftswagen ist eine Alternative zu anderen Boni, die immer mehr Angestellte schätzen
  • Private Kosten werden gesenkt, daher geldwerter Vorteil
  • Nachweis für Finanzamt vonnöten

schwarzer Mercedes SL 63 AMG

0,8% Regelung oder Bordbuch – Firmenwagen versteuern

Denken Sie daran: ein Wechsel zwischen der %-Regelung und einem geführten Fahrtenbuch zur Versteuerung ihres Firmenwagens ist immer nur zum Jahreswechsel möglich. Dieses aber jedes Jahr. Außerhalb des Kalenderwechsels tauschen Sie, wenn Sie das Fahrzeug selbst durch ein neues ersetzen.

Welche Methode für Sie die bessere ist, entscheiden Sie. Beachten Sie am besten die folgenden Punkte. Die jährliche Fahrleistung in Kilometern, wie oft nutzen Sie den Geschäftswagen privat, wie weit ist Ihr Arbeitsort entfernt. Hinzu kommt der Fahrzeugwert, der modellabhängig ist.

Organisation

Hier hat die 0,8%-Regelung klar die Nase vorn. Sie versteuern dieses Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs pro Monat als Einnahme. Die 0,8%-Regelung ist also die All-Inclusive-Pauschal-Variante. Beim Bordbuch dokumentieren Sie, wie der Name bereits sagt, jede Fahrt mit dem Dienstwagen einzeln.

Optimale Steuerlast

Hier schlägt das Firmenwagen Bordbuch zu. Während die pauschale Versteuerung nicht Ihrem tatsächlichen Fahrverhalten entspricht, rechnen Sie mit dem Fahrtenbuch Fahrt genau ab. Die gefahrenen Privatkilometer werden hierbei mittels eines Referenzsatzes ermittelt (CHF 0,70). Sinnvoll, wenn Sie wenig privaten Anteil an Ihren Fahrten haben, da sparen Sie sich Geld. Unser Tipp: wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, welche Methode sich für Sie rechnet, testen Sie das erste Jahr mit dem Fahrtenbuch an.

Arbeitsweg

Auch der Arbeitsweg spielt eine Rolle bei der Wahl der Berechnungsmethode. Nehmen Sie als Arbeitnehmer das Firmenfahrzeug mit nach Hause und fahren morgens mit ihm wieder in die Firma, gilt dies als private Nutzung. Urlaub und Krankheiten gelten bei der pauschalen Abrechnung nicht, der Fixbetrag wird jeden Kalendermonat fällig. Wohnen Sie weit entfernt von Ihrem Wohnort, kommen einige privat gefahrene Kilometer hinzu, die einen Vorteil bei der pauschalen Methode ausmachen. Wohnen Sie hingegen nahe der Arbeitsstätte und fahren wenig mit dem Dienstwagen privat lohnt sich wiederum das Bordbuch.

schwarzer Mercedes-Benz Cabrio Firmenwagen

Flottengröße

Wir sprechen bei Ihnen nicht von einem Firmenwagen, sondern von einer ganzen Flotte? Und Sie sind skeptisch ob Ihre Mitarbeiter das Bordbuch ordnungsgemäß führen? Die Lösung: nutzen Sie beide Methoden. Sie versteuern als Arbeitgeber den Betrag ganz einfach mit der pauschalen 0,8%-Regelung und minimieren so Ihr Haftungsrisiko. Weist das Firmenwagen Fahrtenbuch Mängel auf, haftet der Arbeitnehmer. Als Arbeitgeber zahlen Sie somit für alle Dienstwagen einen festen und planbaren Preis jeden Monat.

Fahrtenbuch – digital oder analog?

Handy, Notizbuch und schwarzer Fineliner
Mobility 2.0 – mit Fahrtenbüchlein im Handschuhfach? Viele nutzen elektronische Fahrtenbücher für die Aufzeichnung, die Vorteile liegen auf der Hand:

  • kein Papierkram: das schont die Nerven und die Umwelt
  • kein Zeitverlust: viele Apps zeichnen automatisch die Fahrten auf, Sie müssen diese dann nur noch zuordnen
  • keine Lücken: durch das Aufzeichnen gehen keine Strecken verloren
  • keine Flüchtigkeitsfehler: diese stiften Verwirren beim Überprüfen durch den Fiskus

Doch es gibt auch einen Haken: nicht jede Fahrtenbuch-App hält, was sie verspricht. Das Finanzamt gibt leider keine Zertifizierungen heraus, so dass lediglich geschriebene Anforderungen der Steuerbehörde existieren. Ein Punkt ist, dass nachträgliches Bearbeiten seitens der App ausgeschlossen sein muss, damit nicht manipuliert wird. um sicher zu stellen, dass der Fiskus das digitale Bordbuch akzeptiert, können Sie eine Einzelfallprüfung veranlassen. Entweder durch eine Lohnsteuer-Außenprüfung oder Sie nutzen die Software einen Monat und reichen dieses dem Finanzamt zum Prüfen ein.

Bordbuch – das muss rein

Sichern Sie sich ab, indem Sie Ihr Fahrtenbuch korrekt führen – ansonsten stuft Sie das Finanzamt auf die 0,8% Regel zurück – und Ihr Aufwand war umsonst. Deshalb geben Sie diese Punkte unbedingt immer mit an:

  • amtliches Kennzeichen
  • Fahrer
  • Datum
  • Reiseziel
  • Name Termin
  • Route der Fahrt
  • Zweck der Fahrt
  • Kilometerstand am Fahrtziel

Bitte nicht machen – die Dont’s des Fahrtenbuchs

  • Fahrtenbuch als Excel-Tabelle: leicht überschreibbar, das wird nicht anerkannt
  • keine Zettelsammlung: ein Fahrtenbuch muss in sich geschlossen sein, also ein gebundenes Buch. Und ehrlich gesagt will niemand Ordnung in das Papierchaos eines anderen bringen.
  • Abkürzungen verwenden – aber die Legende vergessen. Klar, die Abkürzung macht für Sie Sinn. Der Prüfer vom Finanzamt denkt vielleicht nicht so scharfsinnig. Und lehnt Ihr Fahrtenbuch ab.
  • Lücken lassen. Da gibt es keine Diskussion seitens des Fiskus, abgelehnt
  • Richtigkeit: Fahrten an Tagen wo der Firmenwagen laut Nachweis in der Werkstatt war, sind schwer zu erklären
Direkt unverbindliches Angebot anfordern