Alle Jahre wieder - die Winterreifenfrage: Mit dem Firmenwagen durch den Winter - was gilt es zu beachten?

Pünktlich zu den kälteren Temperaturen kommen die Diskussionen auf, ab wann müssen die Winterreifen aufgezogen werden, müssen oder können? Bis wann – gibt es gesetzliche Regelungen oder nur Ratschläge? Auch für Firmenwagen Winterreifen? Wenn ja, wer ist zuständig, wer haftet?

Grundsätzlich gibt es in der Schweiz im Gegensatz zu anderen Ländern keine Winterreifenpflicht. Dennoch gilt die Vorschrift, dass Sie Ihr Fahrzeug jederzeit beherrschen müssen, dass jeder Verkehrsteilnehmer „Jedermann muss sich im Verkehr so verhalten, dass er andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet“ (Art. 26 Abs 1 SVG). Zusätzlich droht durch Art. 90 Abs. 2 der SVG eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe für die “Inkaufnahme oder das Hervorrufen einer ernstlichen Gefahr der Sicherheit der anderen durch grobe Verletzung der Verkehrsregeln”. Dies führt zu einer indirekten Winterreifenpflicht. Denn praktisch ist das Beherrschen des Fahrzeuges im Winter nur durch Winterreifen möglich, so dass Sie diese bei entsprechenden Fahrbahnverhältnissen aufziehen müssen.

Viele kennen die „Von O bis O“-Regel: von Oktober bis Ostern (Winterreifen) und von Ostern bis Oktober (Sommerreifen). Experten und einige Kfz-Versicherer empfehlen sich an diesen Daten zu richten, schreibt Anna Lena Hartmann vom Fuhrpark-IT-Dienstleister LAPID in einem Blogbeitrag. Auch die Kantonspolizei St. Gallen verweist auf die Eselsbrücke für den Reifenwechsel als Richtlinie. Aber auch, dass das Wetter nicht dem Kalenderrhythmus folgt und daher diese Regel beratend aber nicht bindend sein kann. Vor allem, da auch Ostern als kirchlicher Feiertag dem Kirchenjahr folgt und nicht als fester Termin steht.

Reifenhersteller empfehlen eher die 7-Grad-Regel, schreibt Hartmann. Denn tagsüber sieben Plusgrade können nächtlichen Frost und darauf resultierende Reifglätte zur Folge haben. Die Gummimischung der Sommerreifen kann bei winterlichen Temperaturen aushärten und Sie sind dann mit weniger Grip unterwegs. Allerdings haben Sommerreifen die bessere Wechsel-Nass-Trocken-Eigenschaften, während bei Schnee und Eis an Winterreifen kein Weg vorbeiführt. Ulrich Buckmann vom ADAC Frankfurt sagt gegenüber dem Handelsblatt, dass Fahrer, die an den wenigen echten Wintertagen auf Ihr Auto verzichten können, auch mit Sommerreifen durch den Winter kommen. Tägliche Pendler und Businessreisende fallen hier natürlich nicht hinein, klare Empfehlung hier: Winterreifen.

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Von süss zu Plage: Marder. Firmenauto jetzt schützen

Marder auf der Lauer

Marder gibt es viele, bei uns ist der Steinmarder heimisch – und für Autofahrer ohne Garage ein kleines Ärgernis. Im Hochsommer vom Juni bis einschließlich August ist Paarungszeit. Die niedlichen Biester verirren sich im Auto, winden sich geschmeidig durch Motorenräume und sorgen für Marderschäden. Grund ist das Revierverhalten, es wird markiert was das Zeug hält. Die neugierigen Marder gelangen in den Motorraum und setzen dort ihre Duftmarke. Diese fordert andere Marder heraus: Sie wollen das Revier besetzen oder ihr Revier verteidigen. Um die Duftmarken zu entfernen, beißen sie daraufhin – und der Autofahrer hat defekte Schläuche, Zündkabel und Dämmmaterial. Gegen die spitzen Zähne wächst kein Kraut, Bremsschläuche und Elektrokabel gehen kaputt.

BERUFSPENDLER ODER GESCHÄFTSREISENDE BETRIFFT DIESES UMSO MEHR

Sie fahren gegebenenfalls ein „markiertes“ Auto und parken dieses direkt im Revier anderer Nager. Marderbisse sind die Folge – und kann zu Motorschaden führen. Sie benötigen einen Ersatzwagen oder warten auf den Pannendienst, wertvolle Zeit, die Ihnen fehlt.

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