Was passiert bei Ordnungswidrigkeiten während der Miete?

Der Fahrzeugmieter haftet gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unbeschränkt für sämtliche im Zusammenhang mit Verkehrs- und Ordnungsvergehen entstehende Kosten und Gebühren. Wir geben die Mieterdaten, wie diese bei der Anmietung angegeben und akzeptiert wurden, an die anfragende Behörde weiter.

Des Weiteren fällt eine Aufwandspauschale an. Das Bußgeld ist hierin nicht enthalten und muss an die Behörde direkt gezahlt werden.

Um Bußgelder zu vermeiden, informieren Sie sich bitte vorab über die entsprechenden Verkehrs- und Parkregeln über das Land, in dem Sie den SIXT Firmenwagen anmieten.